Entscheidungsvorlage - FB 52/0037/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse zur Anschaffung von Sportgeräten
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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16.09.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Anschaffung von Sportgeräten.
Der Sportclub Grün-Weiß Lichtenbusch 1949 e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von vereinseigenen Sportgeräten gestellt. Der Verein beabsichtigt zum einen die Anschaffung zweier Jugendfußballtore mit Kippsicherung sowie zwei Querlatten zur Höhenreduzierung von Jugendfußballtoren. Zum anderen sollen zwei vorhandene Jugendfußballtore und zwei mobile Seniorenfußballtore mit einer sogenannten Kippsicherung nachgerüstet werden.
Mit diesen Maßnahmen möchte der Verein insbesondere seiner Verkehrssicherungspflicht für mobile Tore nachkommen, welche seitens der Stadt zur Vermeidung von Gefahren vorgegeben wird.
Sowohl bei der Neuanschaffung der Tore, als auch bei der Nachrüstung der vorhandenen Tore werden die Tore mit Transportrollen versehen. Diese erleichtern nicht nur das Handling für die Betreuer, sondern schonen darüber hinaus beim Versetzen der Tore den neuen Kunstrasen auf dem Sportplatz Monschauer Straße.
Laut vorliegendem Angebot der Schäper Sportgerätebau GmbH vom 25.06.2021 betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung insgesamt 5.831,54 €.
Gemäß der Förderrichtlinie beträgt die Höhe des Zuschusses 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten der Sportgeräte, höchstens jedoch 2.500,00 €. Demnach würde sich für den Sportclub Grün-Weiß Lichtenbusch 1949 e.V. ein städtischer Zuschuss i.H.v. 1.457,89 € ergeben.
Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 29.07.2021 erhalten.
Der Haushaltsansatz 2021 beträgt für die Anschaffung von Sportgeräten 10.000,00 €. Bisher wurde für drei Anträge ein Betrag in Höhe von 3.446,88 € bewilligt bzw. ausgezahlt. Für den neuen Antrag sind Mittel in Höhe von 1.457,89 € erforderlich, sodass nach Bewilligung des Antrags noch 5.095,23 € zur Verfügung stehen würden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 10.000 € | 10.975 € | 30.000 € | 30.000 e | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |