Kenntnisnahme - FB 52/0038/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Entschädigung von Vereinen für die Übernahme von Hauswartaufgaben in städtischen Sportstätten- Antrag der CDU-Fraktion vom 06.05.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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16.09.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen beauftragte die Verwaltung, für die Sitzung des Sportausschusses am 17. Juni 2021 die Entschädigungen von Vereinen für die Übernahme von Hauswartaufgaben in städtischen Sportstätten als Tagesordnungspunkt vorzusehen. Der Sportausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis und beantragte die Berechnungsgrundlage in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen.
Zur Berechnung der Höhe der Entschädigung wird die individuelle Größe der zu reinigenden Flächen, deren Art und Reinigungshäufigkeit je Sportstätte zugrunde gelegt.
Die Größe, die Bodenart und Reinigungshäufigkeit der zu reinigenden Flächen wird anhand der Baupläne ermittelt, sodass sich für jede Sportstätte ein individueller Reinigungs- und Arbeitsaufwand ergibt, welcher Grundlage jeder Berechnung ist.
Bei Turnhallen werden zum Ausgleich gegenüber der viel stärkeren Verschmutzung bei Außensportanlagen 20 % des ermittelten Reinigungsaufwandes abgezogen.
Dadurch wird die Berechnung einheitlich und führt zu einer Gleichbehandlung der Aachener Sportvereine, welche Hauswartaufgaben übernehmen.
Bis zum Jahr 2014 wurde durch die jährliche Nutzung der jeweiligen Sportstätte ein Arbeitsaufwand ermittelt, welcher mit dem Stundensatz der damaligen Lohngruppe III, mittlere Stufe inklusive Tarifzuschlag multipliziert wurde. Um eine nach dem damaligen Kenntnisstand angemessene Entwicklung der Entschädigung zu gewährleisten, wurden die jährlichen Lohnsteigerungen im öffentlichen Dienst entsprechend bei der jährlichen Berechnung berücksichtigt.
Seit 2014 wird auf diese Art der Berechnung verzichtet, da eine Deckung der Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Tarifsteigerung nicht fortlaufend gewährleistet werden konnte. Mit Beschluss des Sportausschusses vom 04.12.2014 wurde die Berechnung der Entschädigungszahlung ohne Beachtung der Tarifsteigerungen eingeführt.
Am 08.12.2016 wurde beschlossen, dass die Tarifsteigerung in dem Berechnungskonzept für die Entschädigung für die Übernahme der Hauswartaufgaben von Vereinen in städtischen Sportstätten auf Dauer entfällt und die Entschädigung weiterhin auf der Berechnung von 2014 ausgezahlt wird.
Die detaillierte Vorstellung der Berechnungsgrundlagen für die Entschädigung zur Übernahme der Hauswartaufgaben und die Auswirkung einer etwaigen Erhöhung erfolgt in einer Präsentation.
Auf Grundlage dieser Berechnung erhalten die 29 Vereine jährliche Entschädigungszahlungen ungefähr zwischen 2.200,00 € und 8.200,00 € für die Übernahme der Hauswartaufgaben auf den 30 städtischen Sportstätten.
Der jährliche Betrag, welcher bisher als Entschädigung für die Übernahme der Hauswartaufgaben auf städtischen Sportstätten an die hauptnutzenden Vereine ausgezahlt wird, beträgt 150.716,60 €.
Zusätzlich zur Übernahme der Hauswartaufgaben ergeben sich, aus verschiedenen individuellen Vereinbarungen zwischen der Stadt Aachen und den Vereinen Zuschüsse zur Unterhaltung für die Sportanlagen Kitzenhausweg, Gut Heumesser und im Falle der Karl-Kuck-Straße zusätzlich auch ein Zuschuss zu den Energiekosten. Diese beziffern sich auf insgesamt 34.996,16 €.
Durch die Umlagerung des Sportplatzes Karl-Kuck-Straße auf die Rombach Straße / Brander Wall entfällt jedoch der Zuschuss zur Unterhaltung sowie der Zuschuss zu den Energiekosten für diese Sportanlage.
Somit beläuft sich die Summe der Zuschüsse zur Unterhaltung zukünftig (für die Sportanlagen Kitzenhausweg und Gut Heumesser) auf 14.146,16 €.
Bei der Kalkulation der Auswirkung der Erhöhung müssen eventuelle laufende Entwicklungen durch Wechsel und Neubau von Sportanlagen wie beispielsweise die Umlagerung der Sportanlage Karl-Kuck-Straße auf die Sportanlage Rombachstraße / Brander Wall sowie der Neubau der Umkleidehäuser Ahornstraße und Hander Weg berücksichtigt werden.
Der Haushaltsansatz auf dem Sachkonto 52410000, PSP-Element 1-080102-800-6 beträgt bisher 187.800,00 €.
Zusätzlich wird das Sachkonto 52410000, PSP-Element 1-080101-900-3 für den Zuschuss zur Unterhaltung der Turnhalle An der Schanz mit einem Betrag in Höhe von 9.170,00 € belastet. Für den Zuschuss zur Unterhaltung des Anbaus der Ulla-Klinger-Halle wird das Sachkonto 53180000, PSP-Element 1-080302-903-2 mit einem Betrag in Höhe von 7.670,00 € belastet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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73,1 kB
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