Entscheidungsvorlage - FB 36/0093/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sonderförderung für Flutopfer im Rahmen der städtischen Förderprogramme für Solaranlagen und energetische Gebäudesanierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Klaus Meiners
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Rat der Stadt Aachen
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01.09.2021
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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15.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Aachen beschließt, für Betroffene der Flutkatastrophe die Förderquote aus den Programmen „Solaranlagen“ und „energetische Gebäudesanierung“ um jeweils 50% anzuheben, um die betroffenen Eigentümer*innen bei der Umsetzung zukunftsfähiger Lösungen für ihre Häuser und die jeweilige Energieversorgung zu unterstützen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die städtischen Klimaschutzaktivitäten (IKSK) zeigen sich in einer Vielzahl von Projekten und Maßnahmen. Als Schlüsselprojekte zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und zur Erhöhung der Sanierungsquote im Gebäudebestand wurden im März bzw. Ende Mai 2021 städtische Förderprogramme verabschiedet und veröffentlicht, die in der Bürgerschaft und bei den Unternehmen im Stadtgebiet auf zunehmendes Interesse stoßen. Die Anzahl der bewilligten Anträge im Bereich der Solarenergieförderung hat jetzt die Marke von 250 Anträgen (Fördervolumen: ca. 250.000 Euro) überschritten; im Bereich Gebäudesanierung signalisiert die steigende Anzahl der Anfragen und Beratungstermine (bei altbauplus) ein starkes Interesse; etwa 20 Anträge liegen jetzt vor (Fördervolumen von 120.000 Euro). Die ausgelösten Investitionen liegen im Mittel etwa um den Faktor 15 höher (ca. 5 Mio. Euro). Durch die Anlaufphase der Förderprogramme wird es schwer werden, die im Haushalt verankerten Ansätze (je 1. Mio Euro) auszugeben.
Mit der Flutkatastrophe wurden teils erhebliche Schäden an der Gebäudesubstanz und Haustechnik verursacht. Diese Schäden müssen zeitnah behoben werden und eine große Zahl der dortigen Bestandsgebäude ertüchtigt werden. Mit der Zusatzförderung sollen die von Flutschäden nachweislich betroffene Eigentümer*innen1 in die Lage versetzt werden, die notwendigen Arbeiten an ihren Gebäuden mit energieeinsparenden Maßnahmen, der Installation von Solaranlagen und der Umstellung ihrer Heizsysteme auf erneuerbare Energien zu verknüpfen.
In den betroffenen Gebieten bietet sich jetzt die Möglichkeit, durch eine erhöhte Förderung den Betroffenen eine zusätzliche finanzielle Hilfe in dieser Notlage zukommen zu lassen und gleichzeitig den Umbau des Gebäudebestandes im Hinblick auf den Klimaschutz zu beschleunigen. Anträge auf Sonderförderung sind bis spätestens 31.12.2022 einzureichen. Bei der konkreten Ausgestaltung der Richtlinie für die Aachener Sonderförderung werden Doppelförderungen bzw. Überschneidungen mit anderen „Entschädigungstöpfen“ vermieden.
Fußnote 1: Als betroffene im Sinne der Sonderförderung gelten Gebäudeeigentümerinnen in den nachweislich überfluteten Stadtgebieten mit einem gutachterlich, von einer Versicherung oder auf andere Art plausibel nachgewiesenen Hochwasserschaden von mindestens 10.000 Euro.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | x |
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |