Entscheidungsvorlage - FB 36/0074/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die in der Vorlage benannten Vorschläge für eine Entwicklung von Blüh- und Langgraswiesen umzusetzen sowie die bereits realisierten Maßnahmen fortzuführen.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Insekten- und Wildbienenhotels zu installieren.

Des Weiteren werden Blühwiesensamen für interessierte Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt.

Der Antrag der Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 14.11.2020 gilt als behandelt.

 

Die Anträge der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 12.01.2021 gelten als behandelt.

Reduzieren

Erläuterungen

 

 

 

Erläuterungen zum Antrag der Fraktion Die Grünen vom 14.11.2020:

Auf Antrag der Fraktion Die Grünen hat die Bezirksvertretung Aachen-Richterich die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, welche Flächen sich für die Anlage weiterer Blühstreifen und Blühflächen im Bezirk Richterich eignen.

 

Bereits umgesetzte Maßnahmen

Im Bezirk Aachen-Richterich wurden in den vergangenen Jahren auf geeigneten Standorten bereits Blüh- und Langgraswiesen angelegt bzw. durch kontinuierliche Pflege entwickelt. Dazu zählen die nachfolgend benannten Bereiche, wobei Größe und Art der jeweiligen Fläche den individuellen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten vor Ort entsprechen:

 

  • Eingangsbereich Schloss-Schönau-Park
  • Streuobstwiesenfläche Parkstraße, Ecke Schönauer Allee
  • Berensberger Straße
  • Grünenthaler Straße
  • Roermonder Straße

 

Die Flächen im Schloss-Schönau-Park und an der Parkstraße, Ecke Schönauer Allee wurden im Rahmen von Ausschreibungen seitens FB 36/200 geplant und angelegt. Die Flächen an der Berensberger Straße, der Grünenthaler Straße und an der Roemonder Straße hat der Aachener Stadtbetrieb in Abstimmung mit FB 36/200 angelegt.

 

Erforderliche Rahmenbedingungen

Für das Anlegen von Blühwiesen müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Damit sich die etwa 50 bis 80 cm hohen Pflanzen entwickeln können und nicht umgeknickt werden, sollten die Flächen möglichst nicht betreten werden. Dies gilt auch für die Nutzung mit Hunden.

 

Die meisten Blumen- und Kräutereinsaaten benötigen einen sonnigen Standort, Bereiche mit dichtem Altbaum-Bestand sind daher ungeeignet. Für eine effiziente Pflege, vor allem im Straßenraum, sind möglichst großflächige und zusammenhängende Wiesenstreifen sinnvoll. Einzelne Baumscheiben sind aus diesem Grund meist nicht geeignet, diese unterliegen oft auch einem hohen Nutzungsdruck (z.B. Ablegen von Müllsäcken, Abstellen von Fahrrädern, Betreten beim Queren von Straßen). Zudem kann bei Baumstandorten wegen des nötigen Schutzes der Wurzeln keine Bodenvorbereitung (Abtrag und Austausch von Boden, Umfräsen o.ä.) durchgeführt werden.

 

Das Erscheinungsbild der Blumenwiesen ist am attraktivsten in der Blühphase von Mai bis Juni. Im Anschluss geht die Blüte teilweise stark zurück, die Pflanzen werden jedoch erst nach der Samenreife im Spätsommer abgemäht. Daher können die Flächen in dieser Zeit unansehnlicher bzw. 'vernachlässigt' wirken.

 

Damit die Einsaaten anwachsen können, ist eine entsprechende Vorbereitung erforderlich. Dazu gehört das Entfernen der Grasnarbe und gegebenenfalls auch von Gehölzresten. Das Saatbeet muss frei von wuchsstarken Pflanzen wie Quecke, Distel oder Winde sein. Da viele Saatgut-Mischungen nährstoffarme Böden benötigen und andernfalls konkurrenzstarke Gräser die eingebrachten Blumen und Kräuter wieder verdrängen würden, muss in der obersten Bodenschicht oft auch ein Substrataustausch vorgenommen werden. Gerade das Anlegen von intensiv blühenden Wiesenflächen erfordert aufwändigere Vorbereitungen und auch anschließende Pflegemaßnahmen wie z.B. Wässerungen bei Trockenheit während der Keim- und Aufwuchsphase.

 

Geeignete Flächen

Der im Antrag als Vorschlag benannte Bereich und weitere Flächen wurden geprüft. Für eine entsprechende Entwicklung zu Blüh- und Langgraswiesen werden diejenigen vorgeschlagen, die unter Berücksichtigung der oben genannten Standortbedingungen geeignet sind.

 

  • 1.100 qm südlich des Bolzplatzes Tute Patt im Ortsteil Horbach
  • 800 qm im Schloss-Schönau-Park
  • 250 qm im Bereich des Bolzplatzes Parkstraße
  • 300 qm im Bereich des Parkplatzes zur Freizeitanlage (Roemonder Straße, Ecke Roder Weg)

 

In diesen Bereichen soll die Weiterentwicklung zu Blüh- und Langgrasflächen umgesetzt werden. Ebenfalls ist die Beibehaltung und kontinuierliche Pflege der bereits bestehenden Blüh- und Langgraswiesen im Bezirk Aachen-Richterich vorgesehen.

 

 

Erläuterungen zu den Anträgen der SPD-Fraktion vom 12.01.2021:

Um dem allgemeinen Insektensterben entgegen zu wirken, ist das Aufstellen von sogenannten Insektenhotels im öffentlichen Raum eher nicht geeignet. Mit den Insektenhotels werden hauptsächlich bestimmte Wildbienenarten gefördert. Wildbienen gehören zu den Insekten, die sehr früh im Jahr als erste Insekten fliegen und für die das Vorhandensein von Frühblühern von Wichtigkeit ist. Diese Pflanzen sind im öffentlichen Raum nur spärlich zu finden.

Der optimale Standort ist in der freien Landschaft zu finden, da wo es Flächen mit Frühblühern gibt, kein direkter Kontakt zu Straßen besteht und genügend Abstand zu landwirtschaftlichen Ackerflächen herrscht, wo Insektizide und Herbizide eingesetzt werden.

Im Bezirk Aachen-Richterich werden vom Fachbereich Klima und Umwelt in Zusammenarbeit mit dem Sozialwerk Aachener Christen auf der Hochzeitswiese und auf der Brache Horbacher Börde bereits zwei Insektenhotels unterhalten.

 

 

Geeignete Flächen

Unter Berücksichtigung der oben genannten Standortbedingungen sind folgende Flächen geeignet:

 

  • Biotopfläche Kaletzbenden
  • Biotopflächen am Steinkaulbach
  • Bereich am Amstelbach/ Bleyerheider Bach

 

Eine Aufstellung von Insektenhotels in den aufgeführten Bereichen ist Ende des Jahres, Anfang kommenden Jahres umsetzbar.

 

Die Ausgabe von Saatgut für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Bezirksamt Richterich und bei öffentlichen Veranstaltungen im Bezirk kann über das „FLIP“-Projekt (Förderung der Lebensqualität für Insekten und Menschen durch Perfekte Wiesenwelten), einem Bundesprogramm, gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das Bundesamt für Naturschutz, ermöglicht werden.

Das regional angepasste Saatgut beinhaltet eine Blumenmischung für die Anlage einer 1-2 qm großen Fläche im eigenen Garten. Die Saatmischung ist kostenlos.

Partner im Verbundprojekt sind neben dem Fachbereich Klima und Umwelt der Stadt Aachen und dem Stadtbetrieb das Institut für Umweltforschung und der Lehrstuhl für Communication Science der RWTH Aachen, das Umweltamt und Bildungsbüro der Städteregion Aachen.

Zur Anlage einer größeren Blumenwiese auf dem eigenen Grundstück steht der Fachbereich Klima und Umwelt der Stadt Aachen unter flip@mail.aachen.de beratend zur Verfügung. Weitere Informationen zu den FLIP-Wiesen sind unter www.flip-wiesen.de einsehbar.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...