Kenntnisnahme - Dez II/0006/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Politische Investitionssteuerung; hier: Ratsantrag Nr. 147/18 der SPD-Fraktion vom 01.06.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Dezernat II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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31.08.2021
| |||
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21.09.2021
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im genehmigten Haushaltsplan 2021 der Stadt Aachen sind Investitionsauszahlungen in Höhe von
119.597.600 Euro etatisiert. Es ist davon auszugehen, dass sich das geplante Investitionsvolumen
basierend auf den getroffenen Beschlüssen und den Anmeldungen der Fachbereiche für die
Haushaltsplanung 2022 ff. weiter erhöhen wird.
Gleichzeitig warten noch diverse Investitionsmaßnahmen aus Vorjahren auf Umsetzung und
entsprechende haushalterische Abwicklung. Die Höhe der Ermächtigungsübertragungen im investiven
Bereich von 2019 nach 2020 lag bei rund 168,3 Mio. Euro. Von 2020 nach 2021 wurden - Stand:
25.08.2021 - investive Mittel in Höhe von rund 151,3 Mio. Euro übertragen. Eine Übersicht der
Maßnahmen, deren Übertragung den Wert von 150.000 Euro überschreitet, wird den Mitglieder*innen
des Finanzausschusses und des Rats gemäß Ziffer 2 der Dienstanweisung zur Übertragung von
Ermächtigungen im Rahmen des Jahresabschlusses vom 24.01.2018 in den Sitzungen am
21.09.2021 (Finanzausschuss) bzw. 06.10.2021 (Rat) vorgelegt.
Darüber hinaus befinden sich noch diverse Maßnahmen auf der sog. § 13-Liste. Diese konnten
aufgrund der fehlenden Planungstiefe nach HAOI zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans
2021 noch nicht rechtskräftig in diesen aufgenommen werden. Der Saldo dieser Maßnahmen ab dem
Jahr 2022 beläuft sich auf rund 194,6 Mio. Euro (Vgl. Haushaltsplan der Stadt Aachen 2021, Kap. 7.5
„Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen
Maßnahmen“).
Die Kombination aus Investitionen aus der laufenden Bewirtschaftung, der „Bugwelle“ aus
Ermächtigungsübertragungen sowie der § 13-Liste wirft die Frage auf, ob die Stadt Aachen überhaupt
in der Lage ist, alle Investitionsmaßnahmen noch realistischerweise umzusetzen, insbesondere wenn
man sich die Umsetzungen der vergangenen Jahre vor Augen hält. So konnten in den Jahren 2017
bis 2020 Investitionsauszahlungen in folgender Höhe geleistet werden:
- 2017: 72,8 Mio. Euro
- 2018: 57,4 Mio. Euro
- 2019: 77,0 Mio. Euro
- 2020: 73,0 Mio. Euro
Des Weiteren ist zu befürchten, dass die in den Haushaltsplänen vergangener Jahre hinterlegten
Ansätze aufgrund steigender Preise, zum Beispiel wegen Baupreisindizes, erschwerten
Vergabebedingungen/Auftragsvergaben etc., insbesondere bei Baumaßnahmen, in den meisten
Fällen nicht mehr der Realität entsprechen. Berücksichtigung finden sollte auch, dass
Investitionsmaßnahmen stets konsumtive Folgekosten haben, vornehmlich aufgrund des
erforderlichen Abschreibungsaufwands.
Das Delta zwischen Plan und Ist aufgrund offensichtlicher Limitierungen hinsichtlich der
Umsetzungsfähigkeit sowie die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen machen eine
Priorisierung der Investitionsvorhaben aus Sicht der Finanzverwaltung unumgänglich. Hierfür
sprechen auch rechtliche Gründe: § 86 GO NRW regelt, dass die Kreditermächtigung nur bis zum
Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres gilt. Dies hat zur Folge, dass
Investitionsmaßnahmen grundsätzlich spätestens zwei Jahre nach ihrer Einplanung neu in den
Haushaltsplan der Stadt Aachen aufzunehmen sind und somit wiederum die Nettoneuverschuldung
belasten.
Dem Antrag der SPD-Fraktion zur Folge soll für beschlossene Investitionen in den jeweils zuständigen
Fachausschüssen eine Beschlusskontrolle als wiederkehrender Punkt auf der Tagesordnung
eingeführt werden. Halbjährlich soll darüber hinaus im bündelnden Finanzausschuss ein
Sachstandsbericht über die Investitionsmaßnahmen des laufenden Haushaltsjahres erfolgen, in dem
beispielsweise über den Stand der Anordnungen, Mittelbindungen usw. informiert wird. Ziel des
Antrags ist insbesondere, auf Basis der vorgestellten Informationen im Finanzausschuss sowie den
jeweils zuständigen Fachausschüssen, dass nur noch Maßnahmen fortzuschreiben sind, bei denen es zu einer politischen Beratung gekommen ist. Dabei wird eine Strategie für die Umsetzung im Sinne
einer Zeit-Maßnahmen-Planung vorausgesetzt.
Vor dem Hintergrund der vorgenannten Erläuterung wird beabsichtigt im Finanzausschuss zukünftig
regelmäßig - mindestens aber zwei mal im Jahr - einen kurzen Sachstandsbericht über den Stand
aller Investitionsmaßnahmen zu geben.
Im ersten Schritt erfolgt dies in einer tabellarischen Übersicht, in der alle Investitionsmaßnahmen der
Stadt Aachen mit Angabe des jeweiligen Haushaltsansatzes, der Mitteln aus
Ermächtigungsübertragungen sowie der bereits zu diesem Zeitpunkt angeordneten und gebundenen
Mitteln abgebildet werden. Dies ermöglicht bereits einen ersten umfassenden Stand des aktuellen
Investitionsumsetzungsstandes.
In einer weiteren tabellarischen Übersicht wird dargestellt, ob die Mittel der
Ermächtigungsübertragungen allein aus dem Ansatz des Vorjahres oder auch aus weiter vorliegenden
Jahren resultieren. Für ausgewählte größere Maßnahmen wird darüber hinaus dargestellt, in welchem
Jahr die Maßnahme ursprünglich eingeplant wurde.
Weitergehend ist - mit Etablierung der dafür auch zwingend notwendigen zusätzlichen
Personalressourcen - diese Datengrundlage auch mit zusätzlichen Informationen wie dem aktuellen
Stand der Umsetzung/Planung, dem geplanten Umsetzungsstand zum Jahresende sowie etwaiger
bisheriger Hemmnisse/Verzögerungen zu versehen. Beispielhaft werden hierzu in einem ersten Schritt
für einige größere Investitionsmaßnahmen die Informationen exemplarisch dargestellt. Hierbei handelt
es sich lediglich - sowohl bzgl. der Darstellung als auch der Informationsangabe - um einen Entwurf,
der mit zunehmender Zeit und mit bereits erwähnter Besetzung der Stellen im Investitionscontrolling
zunehmend geschärft wird. Des Weiteren sollen perspektivisch entsprechende Angaben auch für die
durch das Gebäudemanagement durchgeführten Maßnahmen in das Berichtwesen integriert werden.
Jede Übersicht bzw. Darstellung könnte zudem den jeweiligen Fachausschüssen/-verwaltungen für
die dort zugeordneten Produkte (in allen Übersichten wird der zuständige Fachausschuss abgebildet)
zur Verfügung gestellt werden, von wo aus eine eigenständige und von der jeweiligen Fachverwaltung
noch detailliertere inhaltlich verantwortete Berichterstattung über die jeweiligen
Investitionsmaßnahmen erfolgen könnte.
Natürlich wäre zur Vervollständigung die Einführung der vorgeschlagenen Beschlusskontrolle in den
Fachgremien der Stadt im Übrigen eine unterstützende Maßnahme, die seitens der Finanzverwaltung
zu begrüßen wäre. Die Entscheidung über die Übertragung einer Maßnahme sollte sich aus Sicht der
Verwaltung jedoch nach wie vor vordergründig nach haushaltsrechtlichen Faktoren ergeben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
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| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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747,7 kB
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