Entscheidungsvorlage - FB 61/0199/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Metzgerstraße - Straßenausbau;hier: Planungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
22.09.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
30.09.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsauschuss auf Grundlage der vorliegenden Planung den Planungsbeschluss für den Ausbau der Metzgerstraße zwischen Feldstraße und Schlachthof zu fassen.
Der Mobilitätsauschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung den Planungsbeschluss für den Ausbau der Metzgerstraße zwischen Feldstraße und Schlachthof.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
Die Fahrbahn der Metzgerstraße muss im Abschnitt zwischen Feldstraße und Schlachthof erneuert werden. Eine Regionetzmaßnahme, bei der Versorgungsleitungen erneuert werden, wird beim Umbau berücksichtigt.
2. Heutige Situation
Die Metzgerstraße liegt im Stadtbezirk Aachen-Mitte. Sie ist überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt und weist eine geringe Verkehrsbelastung auf. Die Straße ist in dem genannten Abschnitt im Separationspinzip ausgebaut. Das bedeutet, dass die Verkehrsfläche der Metzgerstraße in baulich voneinander abgegrenzte Bereiche für den fließenden Verkehr und den Fußverkehr aufgeteilt ist. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
In der Metzgerstraße beträgt die Breite des Straßenraumes etwa 15 m. Die Gehwege messen in ihrer Breite beidseitig ca. 2,90 m. Sie erfüllen damit die Raumansprüche für den Begegnungsfall zweier Fußgänger*innen nach RASt 06. Auf einer 9,00 m breiten Fahrbahn wird heute auf der südlichen Seite am Fahrbahnrand, auf der nördlichen Seite überwiegend aufgeschultert geparkt, wenngleich dies nicht durch Beschilderung zugelassen ist. Damit wird der nördliche Gehweg in seiner Nutzbarkeit für Fußgänger*innen eingeschränkt. In dem betrachteten Abschnitt ab Feldstraße stehen ca. 58 Parkplätze zur Verfügung. Baumfelder sind lediglich am Knoten Feldstraße vorhanden.
3. Planung
Bei der Planung werden die Prinzipien der aktuellen Regelwerke beachtet. Für die Abwägung der Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen über den Komfort zu stellen ist (VwV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43).
Durch den Aachener Stadtbetrieb wurde festgestellt, dass die Fahrbahn erneuert werden muss. Dabei soll das widerrechtlich aufgeschulterte Parken zukünftig unterbunden werden. Deswegen wurde der nachfolgende Planungsvorschlag erarbeitet.
Das Parkplatzangebot wird auf die Fahrbahn verlagert. Um gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) das Begegnen von Pkw und Lkw zwischen den 2,00 m breiten Fahrbahnrandparkstreifen zu ermöglich, soll eine nutzbare Fahrbahnbreite von 5,55 m zur Verfügung stehen. Dazu wird der nördliche Bordstein um ca. 55 cm in Richtung der privaten Flurstücke versetzt, sodass der nördliche Gehweg auf eine Breite von 2,40 m reduziert und dafür jedoch störungsfrei nutzbar ist. Die nördliche Gehwegkante wird an den Knoten entsprechend der nötigen Schleppkurven auf die Tiefe der Parkstände vorgezogen. Dadurch werden Querungsmöglichkeiten freigehalten. Die Parkstände werden markiert und der Parkstreifen durch Bäume aufgewertet. Es sind ca. 43 Längs- und 7 Schrägparkplätze (im hinteren Abschnitt) sowie 15 Fahrradbügel zwischen 11 Bäumen vorgesehen. Die Planung der Baumfelder erfolgt in Absprache mit den dem Fachbereich Klima und Umwelt sowie der Regionetz im Hinblick auf die Lage der Leitungen. Im Rahmen einer geplanten Bürger*innenbeteiligung sollen die jeweiligen Standorte diskutiert und anschließend ggf. geändert werden. Die detaillierte Planung erfolgt dann mit der Ausführungsplanung.
Beim Vollausbau des nördlichen Gehwegs ist ein durchgängiges taktiles Leitsystem für Blinde
und Sehbehinderte sowie Querungsstellen mit geteilten Bordsteinabsenkungen vorgesehen.
Planung Parkfläche
Am Ende der Metzgerstraße befindet sich südlich angrenzend eine städtische Fläche, die als Parkplatzfläche genutzt wird und ebenfalls erneuerungsbedürftig ist. Eine Hälfte der Fläche ist heute mit 10 markierten Parkplätzen verpachtet. Auf der anderen wird ungeordnet geparkt. Die angrenzende Zufahrt zur Firma Talbot soll nach Erneuerung der Parkplatzfläche reaktiviert und durch 10-15 Lkw/Tag (7,5 t) genutzt werden. Es sind zwei Zufahrten auf den Parkplatz zu 23 Parkplätzen (davon ein Behindertenparkplatz) vorgesehen, von denen, wie heute, etwa 10 verpachtet werden sollen. Die Einrichtung von öffentlich zugänglichen E-Ladestationen ist ebenfalls vorgesehen. Außerdem soll ein Grünstreifen angelegt werden.
- Kosten
Im jetzigen Planungsstand werden die Kosten über die umzubauende Fläche ermittelt. Die Kosten werden mit ca. 900.000 € geschätzt.
Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgt haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung.
Entscheidungen zur Umsetzung der Maßnahme mit Kosten und Finanzierung bleiben dem
Ausführungsbeschluss vorbehalten.
Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW aus. Eine detaillierte Feststellung ist erst mit Einholung eines Ausführungsbeschlusses möglich.
- Weiteres Vorgehen
Im Anschluss an den Planungsbeschluss ist eine Bürger*innenbeteiligung geplant, bei der die Maßnahme vorgestellt und den Bürgern*innen die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben wird. Die formulierten Hinweise werden auf Umsetzbarkeit geprüft und sollen – falls möglich – in die Planung der Maßnahme einfließen und bei der Formulierung des Ausführungsbeschlusses berücksichtigt werden.
Die Umsetzung der Maßnahme kann nach Abschluss der Leitungsarbeiten ab 2022 erfolgen.
- Fazit und Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, den Planungsbeschluss gemäß der vorgestellten Variante zu fassen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
| x |
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| x |
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
| x |
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Die Maßnahme wirkt sich positiv auf den Klimaschutz aus, weil der Umbau der Metzgerstraße die Pflanzung von bis zu elf Bäumen vorsieht. Dadurch wird im Vergleich zum Bestand weniger Fläche versiegelt sein. Außerdem tragen die geplanten Fahrradbügel und die E-Parkplätze zu einem veränderten Mobilitätsverhalten bei. Dies wirkt ebenfalls positiv auf den Klimaschutz.
Die durch den Bau entstehenden zusätzlichen CO2-Emissionen können durch die Begrünung der Straße langfristig vollständig kompensiert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
146,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
172,6 kB
|