Entscheidungsvorlage - FB 61/0201/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung B0 Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B1 Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B2 Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B3 Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B4 Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B5 Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B6 Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2021 in der vorgeschlagenen Reihenfolge, soweit die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2021 in der vorgeschlagenen Reihenfolge, soweit die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen.

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Erläuterungen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-903-8; Kostenart 52350000; Erneuerung Straßenbeleuchtung

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

112.312,24*

112.312,24*

300.000

300.000

0

0

Abschreibungen

 

 

0

0

0

0

Ergebnis

112.312,24

112.312,24

300.000

300.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Haushaltsansatz i.H.v. 100.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 12.312,24 €

 

 

PSP-Element 4-120102-947-2; Kostenart 52350000; Kleinmaßnahmen

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

96.554,17**

96.554,17**

240.000

240.000

0

0

Abschreibungen

40.412,70

40.412,70

60.000

60.000

0

0

Ergebnis

136.966,87

136.966,87

300.000

300.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

**Haushaltsansatz i.H.v. 80.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 16.554,17 €

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

X

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Begründung zur Klimarelevanz

Mit Beschluss der Maßnahmenliste werden im Jahr 2021 voraussichtlich an 6 Standorten 20 Leuchten zusätzlich aufgestellt. Durch die nötigen Bautätigkeiten entstehen in gewissem Umfang CO2-Emissionen, die ebenso wie die zur Produkt-(Maste+Leuchten) Herstellung nicht vermieden werden können. Die aufzustellende Beleuchtung verbessert aber insbesondere die Situation für zu Fuß Gehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende und leistet somit einen Beitrag zur CO2-armen Mobilität.

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Anlagen

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