Entscheidungsvorlage - FB 13/0001/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, die Online-Sprechstunden der Bezirksbürgermeister*innen, wie in der Vorlage vorgeschlagen, einzurichten und die Sprechstunden – ebenso wie die der Bürgermeister*innen – zu bewerben.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Organisation:

Um den Bürger*innen in den Stadtbezirken in Zeiten der Covid 19-Pandemie Bürger*innensprechstunden anbieten zu können, sind Videokonferenzformate wie etwa Zoom eine geeignete Lösung. Interessierte Bürger*innen können sich mit ihrem Anliegen an ihr Bezirksamt wenden, einen Termin vereinbaren und erhalten dann einen Link zur digitalen Sprechstunde. Es bietet sich an, dass die Bezirksbürgermeister*innen Termine mit den jeweiligen Bezirksämtern abstimmen. Die Bezirksämter übersenden diese Termine und die dazu gehörigen Zoom-Links zur Veröffentlichung und Bewerbung an den Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing.

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Um ein solches Angebot bekannt zu machen, bietet der Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing verschiedene Mittel der Öffentlichkeitsarbeit und Werbemaßnahmen an:

 Auftakt-Pressekonferenz in den einzelnen Stadtbezirken

 Regelmäßige Pressemitteilungen zu Sprechstunden-Terminen

 Posts in den sozialen Medien

 Info auf den Bezirksamts-Seiten auf aachen.de und auf aachen.de/buerger_innentreff

 Postkarten

 Plakate

 Anzeigen in Stadtteilmagazinen

 

Für die Zeit bei abschwächender/ nach der Pandemie erscheint es sinnvoll, auch die Präsenzsprechstunden der Bezirksbürgermeister*innen (Bezirke) und der Bürgermeister*innen (FB 01) entsprechend zu bewerben.

 

Die Organisation und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X*

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen:

* Für FB13 ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Je nach dem, welche Öffentlichkeitsarbeit die Bezirke wünschen, fallen für zB Veröffentlichungen oder Plakatdruck Kosten bei dem jeweiligen Bezirk an.

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

X

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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