Entscheidungsvorlage - FB 45/0133/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinschaftsgrundschule Gut Kullen: Anlegen eines Quartiersgartens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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22.09.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Entscheidung
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30.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Verwaltung mit der Umsetzung des Quartiersgartens zu beauftragen.
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, den Quartiersgarten gemäß den Darstellungen anzulegen und die notwendigen überplanmäßigen Mittel haushaltsneutral unter Einbeziehung der bezirklichen Mittel unterjährig bereitzustellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Bei dem Stadtteil Kullen bestehen kaum kulturelle oder ökologische Bildungsangebote. Ein großer Teil der Bewohner*innen lebt in Mehrfamilienhäusern ohne eigenen Garten. Besonders für die Kinder im Grundschulalter ist die Schule der soziale Bezugspunkt. Um auch den Eltern die Möglichkeit der Mitgestaltung des gemeinschaftlichen Lebens zu geben, ist die Idee entstanden, den bestehenden Schulgarten zu einem offenen, interkulturellen Quartiersgarten umzugestalten.
2. Vorgehen der Verwaltung
Auf dem Schulgrundstück der Gemeinschaftsgrundschule besteht seit Jahren ein Schulgarten, der von der Schule gepflegt wird. Angrenzend ist in Richtung Kindertagesstätte eine Grünfläche vorhanden, die zum Teil mit Bäumen und Sträuchern bewachsen ist und als Erweiterungsfläche in Frage kommt. Die Fläche ist in dem als Anlage 1 beigefügten Plan blau dargestellt.
Der Schulgarten soll in der ersten Projektphase um diese Fläche erweitert werden und für die umliegenden Kindertagesstätten geöffnet werden. In Zusammenarbeit mit dem Naturschutzbund und dem Quartiersmanagement soll für die Schule und Kindertagesstätten ein Jahresprogramm für die Arbeit im Garten entwickelt werden. In dem Rahmen dieser Aktivitäten wird den Eltern der KiTa-Kinder bereits vor Schulaufnahme der Kontakt zur Schule erleichtert. Das Jahresprogramm sollte sich in einem Zeitraum von maximal zwei Jahren etabliert haben.
In der zweiten Projektphase soll der Garten und auch das Jahresprogramm zusätzlich für interessierte Bürger*innen geöffnet werden. So soll ein Treffpunkt entstehen, bei dem sich die Bewohner*innen des Viertels auf Augenhöhe begegnen, um gemeinsam ökologisch tätig zu werden oder einfach nur Kontakte zu knüpfen.
Ziel des Quartiersgartens ist, eine stärkere Identifikation der Eltern mit der Schule zu fördern und Ihnen ein Angebot zur Mitgestaltung zu geben. Dies gilt insbesondere für Eltern, die kulturell oder sprachlich begründete Hemmungen haben, an dem Schulleben aktiv teilzunehmen. In der Aufbauphase würde das Projekt „ehrenamtlich“ bei der GGS Gut Kullen angesiedelt werden. Das Quartiersmanagement Kullen/Kronenberg hat, ergänzend zu der angestrebten umweltbildnerischen Begleitung durch den NABU-Stadtverband Aachen e.V., eine Projektbegleitung aus sozialräumlicher Perspektive angeboten.
Folgende bauliche Maßnahmen sind beabsichtigt:
- Einzäunen des Erweiterungsgeländes (Kosten ca. 13.400 € brutto)
- Errichten und Verfüllen von drei Hochbeeten und einer Sitzgruppe, bestehend aus Baumstämmen (Kosten ca. 5.900 € brutto)
Weitere Arbeiten, wie z.B. das Anlegen von Beeten, sollen in Eigenleistung erfolgen. Der Aachener Stadtbetrieb hat bereits in dem Rahmen von allgemeinen Pflegeleistungen das Lichtraumprofil der vorhandenen Bäume angehoben und einen Teil der Sträucher entfernt bzw. stark zurückgeschnitten.
Die Bezirksvertretung hat für das Projekt einen Betrag in Höhe von 10.000 € zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Errichtung eines Zaunes könnten zu einem großen Teil aus diesen Mitteln bestritten werden. Die restlichen Kosten in 2021 in Höhe von 3.400 € könnten aus dem Budget Umgestaltung Schulhöfe (5-030101-800-00500-900-1, SK 78310000) finanziert werden. Finanzielle Mittel für die Hochbeete und die Sitzgruppe in Höhe von 5.900,00 € stehen im Haushalt für das kommende Haushaltsjahr ebenfalls bei 5-030101-800-00500-900-1, SK 78310000 zur Verfügung.
Eine Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass anderweitige Fördermöglichkeiten für dieses Projekt nicht bestehen.
Fazit:
Das Einrichten eines Quartiersgartens schafft einen niedrigschwelligen, zentralen Ort der Begegnung und bietet eine große Chance, da notwendige Kompetenzen und Perspektiven (schulisch, umweltbildnerisch und sozialräumlich) zusammengeführt werden.
4. Empfehlung der Verwaltung
Mit dem Quartiersgarten schafft die Schule ein Bildungsangebot, das nicht nur den Schüler*innen der GGS zur Verfügung steht, sondern auch einen größeren Kreis von Kindern und deren Eltern anspricht. Die Verwaltung schlägt vor, den Schulgarten zu erweitern und zu einem Quartiersgarten weiter zu entwickeln.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 17.500 | 27.500 | 30.000 | 30.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -17.500 | -27.500 | -30.000 | -30.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -10.000 | 0 |
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| Deckung ist gegeben aus 5-030101-500-00100-900-1, SK 78310000 | Deckung ist gegeben | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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139,9 kB
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