Kenntnisnahme - FB 56/0094/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 16.06.2021 die Verwaltung beauftragt, über bestehende und geplante Maßnahmen im Rahmen der außerschulischen wie schulischen Bildung im Hinblick auf die pandemiebedingten Ausfälle unter Einbeziehung zuständiger Fachbereiche zu informieren.

Die vorliegende Vorlage wurde gemeinsam von den Fachbereichen Kinder, Jugend und Schule (FB 45) sowie Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) erstellt.

Im Bereich der schulischen Bildung liegt die Zuständigkeit und Kompetenz für die Lehrinhalte beim Land NRW / Schulministerium. Zur Unterstützung während der Pandemie hat das Land NRW daher verschiedene Förderprogramme auf den Weg gebracht, welche u.a. auch von den Kommunen für die Organisation von außerschulischen Angeboten und Maßnahmen in Anspruch genommen werden konnten, um die Chancengleichheit und Teilhabe der Schüler*innen zu unterstützen. In dieser Vorlage kann daher nur auf die außerschulischen Maßnahmen, die durch die Stadt koordiniert und angeboten wurden, eingegangen werden.

 

Die Pandemiesituation führte erstmals im März 2020 zu Schulschließungen. Auch Einrichtungen wie Kindertagesstätten, OGS, Offene Türen, Spielhäuser etc. mussten zunächst ihre Türen schließen.

Zahlreiche Bildungsangebote konnten in den Jahren 2020 und 2021 nur unter erschwerten Bedingungen durchgeführt werden. Dennoch wurden viele Angebote und Maßnahmen von den Einrichtungen entwickelt, um mit den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in Kontakt zu bleiben und entstehende Ausfälle bestmöglich aufzufangen. Dies geschah unter einem hohen Maß an Engagement, Kreativität und Einsatzbereitschaft aller Mitarbeitenden.

Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms für bedürftige Schüler*innen (Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt) hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) insgesamt 3.630 iPads mit Hüllen und der entsprechenden notwendigen Software für die städtischen Schulen bestellt, die über die Schulleitungen an die entsprechende Zielgruppe bedarfsgerecht verteilt wurden.

 

Die in der Anlage beigefügte Tabelle gibt eine Übersicht über bereits angebotene, bestehende und aktuell geplante außerschulische Maßnahmen und Angebote in der Stadt Aachen. Die Planungen für Herbst 2021 sind abhängig von der sich entwickelnden Pandemielage. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch bei den freien Trägern, bei Wohlfahrtsverbänden, Vereinen, Migranten*innenorganisationen etc. gab und gibt es eine Vielzahl an Hilfs- und Unterstützungsangeboten für Kinder und Jugendliche, welche von Nachhilfe, über Einzel- und Sprachförderung, Beratungsangeboten etc. reichen.

 

Das Kommunale Integrationszentrum (KI) der Stadt Aachen vernetzt und steuert das Thema Integration in der Kommune und arbeitet dazu mit zahlreichen Kooperationspartner*innen zusammen. Somit steht das KI allen Kooperationsanfragen bezüglich zielgruppenspezifischer Veranstaltungen offen gegenüber.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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