Kenntnisnahme - FB 45/0140/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Konzept Bildung nachhaltige Entwicklung in städtischen Kindertagesstätten zustimmend zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Vor dem Hintergrund des globalen Wandels mit all seinen Auswirkungen und Konsequenzen erhält das Thema Nachhaltigkeit für die gesamte Gesellschaft eine enorme Bedeutung: der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen, ein faires und soziales Zusammenleben, die Organisation sozial- und umweltverträglicher Wirtschaftssysteme und auf kultureller Ebene die Entwicklung nachhaltiger Lebensstile sind die vier Dimensionen, mit denen sich „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ beschäftigt.

 

Kindertagesstätten als erste Einrichtung im Bildungssystem tragen eine bedeutende Mitverantwortung und bieten die große Chance, frühzeitig Kindern eine hinterfragende und forschende Haltung zu vermitteln und sie zu einem wertschätzenden und respektvollen Umgang mit ihren Mitmenschen, aber auch mit der Natur, mit Tieren und Verbrauchsgütern hinzuführen.

 

Auch wenn sich dieser Tagesordnungspunkt ausschließlich mit den städtischen Kindertagesstätten beschäftigt, ist der Verwaltung bewusst, dass das Thema bei allen Trägern entsprechend der Bildungsgrundsätze NRW Beachtung findet. Naturerlebnisse, Mülltrennung und –vermeidung sind einige Aspekte im Rahmen BNE, die in allen Einrichtungen, ob in städtischer oder freier Trägerschaft, konzeptionell verankert sind.

 

In der beigefügten Präsentation wird das fortführende Konzept für Kindertagesstätten der Stadt Aachen dargestellt. Ziel ist es, dass alle pädagogische Mitarbeiter*innen in ihrer Rolle als Lern- und Bildungsbegleitung die Bildung für nachhaltige Entwicklung in allen Bildungsbereichen in den Mittelpunkt ihrer pädagogischen Arbeit stellen, und die ihnen anvertrauten Kinder darin unterstützen, selbstbildend und partizipatorisch reflektiertes und verantwortliches Handeln zu erlernen.

 

Den Auftakt bildet ein Fachtag am 22.10.2021, zu dem neben Mitarbeiter*innen aus den städtischen KiTas auch Akteure rund um Kindertagesstätten eingeladen sind wie Architekt*innen, Bewirtschafter*innen, Fachschulen für Sozialpädagogik, Entscheidungsträger*innen und interessierte Kolleginnen und Kollegen.

 

Weitere Inhalte werden in der angefügten Präsentation dargestellt.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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