Entscheidungsvorlage - FB 36/0101/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinschaftsgarten und mobile Beete in der Innenstadt, Ratsanträge der Fraktion Die Zukunft Nr. 039/18 und Nr. 140/18
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Herr Ruckert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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05.10.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Integration der dargestellten Maßnahmen im Rahmen der 'Zwischennutzung Büchel' weiter zu begleiten.
Die Ratsanträge Nr. 039/18 'Weiterer Gemeinschaftsgarten nach Modellprojekt HirschGrün zum Beispiel am Grünflächendreieck Blücherplatz' und Nr. 140/18 'Aufstellung mobiler Beete auf versiegelten Innenstadtflächen z.B. auf dem Katschhof und dem Elisengarten' gelten als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion Die Zukunft beantragt die Prüfung von Standort- und Umsetzungsmöglichkeiten für einen weiteren Gemeinschaftsgarten, vergleichbar mit dem bereits bestehenden Projekt 'Hirschgrün' in der Richardstraße. Als konkreter Vorschlag wird insbesondere die Dreiecksfläche am Blücherplatz zwischen Aretz- und Sigmundstraße genannt.
Weiterhin wird beantragt, eine Prüfung auch für das Aufstellen von mobilen Hochbeeten durchzuführen. Diese sollen temporär auf städtischen Freiflächen eingesetzt werden, "um die ökologische Vielfalt im Stadtgebiet zu stärken, die Atmosphäre in der Stadt zu steigern und einem ökologischen Bildungsauftrag nach(zu)kommen". Der Katschhof wird für die Umsetzung des Projekts als "Initiierungsmodell" vorgeschlagen.
Rahmenbedingungen und aktuell bestehende Anlagen
Gemeinschaftsgärten unterscheiden sich in der Regel von herkömmlichen Kleingartenanlagen dadurch, dass sie nicht in Gartenparzellen unterteilt werden, die wiederum einzelnen Personen bzw. Familien zugeordnet sind. Die Gesamtfläche wird stattdessen von einer Projektgruppe gestaltet und bewirtschaftet, oft ist diese als Verein organisiert. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass diese Flächen meist nicht durch Zäune o.ä. abgegrenzt und überwiegend öffentlich zugänglich sind.
Insbesondere diese öffentliche Zugänglichkeit bringt einige Besonderheiten und auch Herausforderungen mit sich. So kann es unter Umständen zu Verschmutzungen der Flächen, zu Beschädigungen an Beeten oder zu einem unerwünschten Abernten des Aufwuchses kommen. Dies erfordert Engagement und Flexibilität der jeweils verantwortlichen Garten-Gruppe. Ein möglichst hoher Ertrag an Obst und Gemüse ist bei solchen Projekten eher nachrangig. Zentrale Zielsetzung ist meist die gemeinschaftliche Aktion, die Erlebbarkeit und Vermittlung gärtnerischer Prozesse. Oft entstehen entsprechende Anlagen in dichter besiedelten Quartieren, in denen nur wenige private Gärten vorhanden sind.
Die funktionalen Anforderungen sind in der Regel etwas geringer als bei Kleingartenanlagen. Dennoch müssen auch Gemeinschaftsgärten für die Anlieferung mit Fahrzeugen erschlossen sein. Ebenfalls sind ein Wasser- und eventuell auch ein Stromanschluss erforderlich. Für eine solche Basis-Infrastruktur müssen die Kosten im jeweiligen Einzelfall ermittelt werden, da sich die Anschlussmöglichkeiten und die entsprechenden Leitungslängen unterscheiden. Es muss hierfür jedoch mit mindestens 15.000 bis 20.000 € gerechnet werden.
Wegen des Arbeits- und Zeitaufwands, der für den langfristigen Erfolg eines solchen Projekts investiert werden muss, ist die räumliche Nähe eines Gemeinschaftsgartens zum Wohnstandort des Großteils der Bürgerinnen und Bürger sinnvoll, die sich dort engagieren wollen. Sind zum Erreichen des Gartenprojekts erst längere Strecken zurückzulegen, nimmt erfahrungsgemäß die Anzahl der aktiven Mitglieder einer solchen Projektgruppe bald ab.
Auch aus diesem Grund ist es bei der Planung eines Gemeinschaftsgartens eher erfolgversprechend, Standorte zu wählen bzw. zu prüfen, die von einer bereits bestehenden 'Kern-Gruppe' vorgeschlagen werden. Unabhängig davon, ob ein Gemeinschaftsgarten in Verbindung mit einem Wohnstandort, einem Verein oder einer Bildungseinrichtung betrieben wird, ist in jedem Fall eine wichtige Voraussetzung für das nachhaltige Gelingen eine engagierte Projektgruppe, die bereit ist, ein solches Garten-Modell umzusetzen und dauerhaft zu betreiben.
Als Gemeinschaftsgarten in einer städtischen Grünanlage besteht derzeit das Projekt 'Hirschgrün' im Suermondt-Park an der Richardstraße. Das Projekt 'Vielfeld' im Stadtpark an der Monheimsallee wurde 2019 beendet.
Innerstädtische Potenziale für urbanes Gärtnern
Die im Antrag vorgeschlagene Fläche für ein neues Gemeinschaftsgarten-Projekt liegt dem Parkplatz der Musikschule gegenüber, unmittelbar an der stark frequentierten, zweispurigen Umfahrt des Blücherplatzes in Richtung Europaplatz. Am süd-westlichen und süd-östlichen Rand dieses 'Gründreiecks' befindet sich großkroniger Altbaumbestand.
Dreiecksgrünfläche am Blücherplatz, Schrägluftbildviewer Stadt Aachen, https://aachen.virtualcitymap.de
Aufgrund der umlaufenden, teilweise stark befahrenen Straßen, insbesondere aber wegen der vorhandenen Bäume wird die Fläche für die Anlage eines Gemeinschaftsgartens als wenig geeignet eingestuft. Die Wurzelräume der Bestandsbäume reichen weit in die Fläche hinein, was das Anlegen von Beeten erheblich beschränkt. Auch ist die starke Verschattung für den Aufwuchs von Gemüse und anderen Pflanzen ungünstig.
Aktuell sind Teilbereiche dieser Fläche zudem bereits für die Einsaat einer Wiese im Rahmen des FLIP-Projekts vorgesehen. Im Zuge des Gesamtvorhabens sind u.a. zahlreiche intensiv genutzte Rasenflächen im innerstädtischen Bereich mit dem Ziel umgewandelt worden, dauerhaft artenreiche Wiesen zu etablieren. Ein Monitoring mit wissenschaftlicher Evaluierung begleitet das Projekt.
Als zentral gelegene Alternative zu dem Gründreieck am Blücherplatz bieten sich Teilbereiche des Grundstücks an, das durch den derzeitigen Abriss des Parkhauses Büchel geöffnet wird. Hier entstehen ab 2022 unter dem Titel 'ZwischenZeit Büchel' eine Veranstaltungsfläche und bepflanzte Freiräume. Gemeinsam mit zahlreichen Initiativen der Aachener Stadtgesellschaft wird derzeit durch die Städtische Entwicklungsgesellschaft Aachen (SEGA) die Zwischennutzung geplant. Hierbei hat sich u.a. eine Gruppe des Gemeinschaftsgartens 'Hirschgrün' mit Ideen eingebracht. Sie wird sich ab kommendem Jahr auf dem Gelände mit dem Anlegen und der Pflege einer Gartenfläche engagieren.
Mobile Hochbeete
Das Anliegen, in der Innenstadt die ökologische Vielfalt und die Atmosphäre mit Grünstrukturen zu verbessern und dabei über Öffentlichkeitsarbeit auch zur Nachahmung im privaten Bereich anzuregen, deckt sich mit den Zielen und Maßnahmen, die im öffentlichen Raum verfolgt werden. Dazu gehören insbesondere Baumpflanzungen sowie die Aufwertung und – wo immer möglich – die Schaffung von Grünflächen. Für das Aufstellen mobiler Pflanzbehälter, bei denen die Wurzeln der eingesetzten Vegetation keinen Bodenanschluss haben, sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen.
Viele innerstädtische Flächen werden ganzjährig für Veranstaltungen in Anspruch genommen. Im Fall des im Antrag vorgeschlagenen Katschhofs sind das u.a. Märkte, Kundgebungen, Karnevalsveranstaltungen, Karlspreis, Studierenden-Feste, Rallyes, Sport-Events, Empfänge und Konzerte. Mehrere dieser Veranstaltungen (z.B. Karlspreisverleihung, Weihnachtsmarkt, Domspringen) haben internationale Bedeutung. Der Katschhof ist zudem im Hinblick auf die Stadtgestaltung und die Denkmalpflege, insbesondere vor dem Hintergrund des Weltkulturerbes Aachener Dom, bewusst reduziert in seiner Ausstattung. Die umgesetzte Gestaltung unterstreicht dieses Ziel: wenig Möblierung, eine klare Formen- und Materialsprache sowie die Begrenzung des großzügigen Platzes durch beidseitige Lindenreihen, die den Blick auf die bestimmenden Gebäude - Dom und Rathaus - freigeben.
Zusätzliche Pflanzbehälter müssten in jedem Fall für ein regelmäßiges Versetzen geeignet sein. Dies stellt besondere Anforderungen an die Konstruktion und führt zu höheren Investitionskosten (etwa 10.000 € pro Stück). Deutlich stärker fallen jedoch die kontinuierlichen Unterhaltungskosten ins Gewicht. Neben dem Versetzen der Pflanzbehälter gehört hierzu vor allem das Wässern, das während der Vegetationsperiode – auch bei 'extensiver' Bepflanzung – regelmäßig durchgeführt werden muss. Ein permanentes Versetzen kann unter Umständen zu einer Beeinträchtigung der Pflanzen und auch zu einer verminderten Wahrnehmbarkeit und Erlebbarkeit führen. In der Innenstadt ist es aufgrund des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Raumes zudem schwierig, geeignete Orte für ein mehrfaches Versetzen über längere Zeiträume (während der oben genannten Veranstaltungen) zu finden.
Um die angestrebte Pflanzenvielfalt und eine angemessene Außenwirkung zu erreichen, müssten die Pflanzbehälter relativ großflächig dimensioniert werden. Dies würde sich wiederum auf das erforderliche Volumen der Behälter auswirken, mit entsprechenden Konsequenzen für geeignete Flächen, Transportfähigkeit und Kosten.
Mit dem im Antrag für die wissenschaftliche Betreuung und Systementwicklung benannten Projekt FLIP (Förderung der Lebensqualität von Insekten und Menschen durch perfekte Wiesenwelten) wird das Ziel verfolgt, Glatthaferwiesen zu etablieren. Diese Pflanzengesellschaft und auch die Zusammensetzung des entsprechenden Saatguts ist für Hochbeete voraussichtlich nicht gut geeignet. Dies liegt u.a. an den eher hochwüchsigen Arten (bis zu zwei Meter), die schneller umknicken, an der erforderlichen Mahd und auch an der Gefahr des Saatgutverlusts durch Vogelfraß. Insbesondere aus diesem Grund könnten mobile Behälter erst mit vorgezogenen, d.h. bereits entwickelten Pflanzen aufgestellt werden. Zu einer solchen Vegetationsfläche gehören auch absterbende Pflanzenteile, durch die das Erscheinungsbild phasenweise (z.B. im Spätsommer) weniger attraktiv wirken kann.
Vor diesem Hintergrund soll das Ziel, Biodiversität auch innerstädtisch zu fördern, verstärkt mit dauerhaft angelegten und nachhaltigeren Vegetationsflächen verfolgt werden. Im Zuge der Weiterentwicklung der Innenstadt wird dies in den baulich stark verdichteten Quartieren auch über die Kooperation mit Privateigentümer*innen aufgegriffen.
Die Idee, bepflanzte Hochbeete als beispielhaftes Initialprojekt umzusetzen, kann jedoch ebenfalls in Abstimmung mit der SEGA im Rahmen der 'Zwischenzeit Büchel' realisiert werden. Hier ist mit der FLIP-Projektgruppe (in Kooperation zwischen der RWTH und der Stadt Aachen) bereits vereinbart, größere Flächen als Wiesen anzulegen. Bei der zuvor bereits erläuterten Zusammenarbeit mit dem Gemeinschaftsgarten 'Hirschgrün' könnten auch mit Stauden oder Obststräuchern bepflanzte Hochbeete entwickelt werden, als Nahrungs- bzw. 'Nasch'angebot sowohl für Insekten als auch für Bürgerinnen und Bürger. Bereits jetzt sind zahlreiche Pflanzbehälter des Diakonie-Projekts 'Querbeet' in der Innenstadt und auch im wenig begrünten Umfeld des Büchels aufgestellt worden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
Positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
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|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | Mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | Positiv | negativ | nicht eindeutig |
| x |
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| Nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
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