Entscheidungsvorlage - FB 01/0141/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Respekt für Polizei, Feuerwehr, Ordnungs- und Rettungskräfte (Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 16.03.2021)hier: Tagesordnungsantrag der CDU-Fraktion vom 21.07.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Beteiligt:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation; FB 13 - Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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15.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Thema Gewaltprävention im Allgemeinen sowie zukünftig in diesem Themenfeld anstehende Projekte noch stärker nach außen zu kommunizieren und öffentlich bekannt zu machen. Darüber hinaus soll zeitnah ein Bildmotiv (Key Visual) zur Bekundung von Respekt, Solidarität, Dank und Anerkennung der Stadt Aachen für den Dienst der Polizei, der Feuerwehr sowie der Ordnungs- und Rettungskräfte entwickelt und umgesetzt werden, mit dem die Beteiligten in die Öffentlichkeit treten können.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Tagesordnungsantrag vom 21.07.2021 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen in der Hauptausschusssitzung am 15. September 2021 den Tagesordnungspunkt „Respekt für Polizei, Feuerwehr, Ordnungs- und Rettungskräfte (Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 16. März 2021)“ vorzusehen.
Im Ratsantrag vom 16. März 2021 wird beantragt,
„am Rathaus, an den Gebäuden der Bezirksämter sowie an weiteren städtischen Gebäuden ein Banner oder ein vergleichbares Zeichen zur Bekundung von Respekt, Solidarität, Dank und Anerkennung der Stadt Aachen für den Dienst der Polizei, der Feuerwehr sowie der Ordnungs- und Rettungskräfte anzubringen.“
Ziel ist es laut Antrag, den Respekt und Dank zum Ausdruck zu bringen, die Bevölkerung für den unermesslichen Wert von Sicherheit und Gesundheit zu sensibilisieren und zugleich auf die zunehmend erschwerten Arbeitsbedingungen aufmerksam zu machen. Als beispielgebend wird die Stadt Stuttgart aufgeführt, die mit einer entsprechenden Aktion auf Ausschreitungen und Plünderungen reagierte, die sich im Juni 2020 in Stuttgart ereignet hatten.
Empfehlung:
Der Schutz der Mitarbeitenden und der Respekt vor der Amtsführung sind der Stadt Aachen schon seit Jahren ein großes Anliegen. Hierbei wird besonderer Wert auf die Prävention gelegt. Der Fachbereich Personal, Organisation, E-Government und Informationstechnologie, der Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die entsprechenden Fachdienststellen befinden sich hierzu schon seit einigen Jahren im engen Austausch. Bereits im Frühjahr 2018 wurde in diesem Zusammenhang das stadtinterne Sicherheitskonzept zur Gewaltprävention verabschiedet, das unter breiter Beteiligung erstellt wurde und mitsamt seiner Vielzahl an Maßnahmen und hohen Standards auch überregionalen Anklang gefunden hat. Neben der Vorstellung auf diversen Fachtagungen, Seminaren und Kongressen, hat das städtische Konzept zur Gewaltprävention nun auch landesweit Beachtung gefunden (aktuell Entwicklung einer Blaupause im Rahmen des Ministeriumsprojektes NRW). Besonders für die o.a. Berufsgruppen sieht das Konzept eine Reihe von Maßnahmen vor. Zu nennen ist hier beispielsweise die Bereitstellung von Pagern für Mitarbeitende im Außendienst, der Aufbau eines Multiplikatorenpools bei der Feuerwehr oder diverse Seminare und Schulungen zum Umgang mit Gewaltsituationen im Arbeitsalltag. Ganz aktuell wurde hier beispielsweise ein Unterstützungsangebot für Feuerwehrleute nach potentiell traumatischen Erlebnissen entwickelt oder die Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei intensiviert.
Um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu eruieren und diese auch künftig dem, sich stetig wandelnden, Bedarf der Mitarbeiten anzupassen, wird das Konzept sowie dessen Umsetzung im Rahmen des Gesamtarbeitsschutzausschusses einer stetigen Evaluation unterzogen. Ursprünglich als Projekt angelegt (eine Vollzeitstelle bei FB 11 sowie entsprechende Haushaltsmittel wurden per Ratsbeschluss verfügt), wurde der Thematik nun auch durch die Einrichtung einer unbefristeten Vollzeitstelle eine langfristige Wichtigkeit und Bedeutung zugesprochen.
Unbenommen des überregionalen Bekanntheitsgrades sowie der guten Vernetzung – sowohl mit anderen Kommunen als auch auf Ministeriumsebene - ist denkbar (so z.B. eine intensivere Zusammenarbeit mit der örtlichen Presse), das Thema an die örtliche Presse heran zu tragen.
Unter anderem als Resultat der erfolgten Präventionsmaßnahmen sind in Aachen erfreulicherweise bisher keine drastischen Ereignisse wie im zitierten Beispiel aus Stuttgart zu verzeichnen. Dennoch erscheint auch die kontinuierliche Sensibilisierung der Öffentlichkeit sinnvoll und wünschenswert. Die verschiedenen Gewerkschaften im öffentlichen Dienst haben bereits entsprechende Kampagnen umgesetzt. Um ein klares Bekenntnis zu den Dienstkräften in diesen sensiblen Beschäftigungsbereichen abzugeben, wird ergänzend empfohlen, unter Federführung des Fachbereiches Kommunikation und Stadtmarketing in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Personal, Organisation, E-Government und Informationstechnologie sowie im Verbund mit den zu beteiligenden Fachdienststellen ein Bildmotiv (Key Visual) zum Thema zu entwickeln und im Benehmen aller Akteure umzusetzen. Dabei erscheint es geboten, dass dieses nachhaltig angelegt ist. Eine singuläre Bannerhängung wird nicht als zielführend erachtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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99,3 kB
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2
|
(wie Dokument)
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1,3 MB
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