Entscheidungsvorlage - FB 56/0096/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstockung des Verhütungsmittelfonds - Ratsantrag Nr. 152/18 der SPD-Fraktion vom 08.06.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- FB 56/101
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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30.09.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Jahr 2004 wurde die Sozialgesetzgebung dahingehend verändert, dass Sozialhilfeempfänger*innen keine Leistungen mehr gewährt werden konnten, die über diejenigen der gesetzlichen Krankenkassen hinausgingen. Das bedeutete, dass Frauen ab dem 21. Lebensjahr keine
Leistungen mehr zur Familienplanung wie Verhütungsmittel oder für eine Sterilisation erhielten.
Die Schwangerschaftsberatungsstellen erfuhren daraufhin immer öfter, dass Frauen alleine deshalb nicht oder nicht sicher verhüteten, weil ihnen das Geld für die Antibabypille oder ein anderes Verhütungsmittel fehlte. Dies hatte bei den betroffenen Frauen häufig eine ungeplante und nicht selten eine ungewollte Schwangerschaft zur Folge.
Im Februar 2009 fasste der damalige Sozial- und Gesundheitsausschuss der Stadt Aachen auf Anfrage der Aachener Schwangerschaftsberatungsstellen den Beschluss, zur Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben der Beratungsstellen im Rahmen der Hilfen zur Familienplanung Mittel in Höhe von 15.000 Euro jährlich zur Verfügung zu stellen. Seit dem Jahr 2009 werden die diesbezüglichen Mittel in unveränderter Höhe von 15.000 Euro im städtischen Haushalt eingeplant.
Der Verhütungsmittelfonds ermöglicht es Frauen und Männern mit geringem Einkommen (Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II und SGB XII sowie Personen mit vergleichbarem Einkommen wie SGB II oder SGB XII) , bei den Beratungsstellen einen Zuschuss zu ärztlich verordneten Hilfsmitteln zur Familienplanung (Antibabypille, Verhütungspflaster und Novaring in Härtefällen, Hormonspiralen, Hormonstäbchen, Kupferspiralen, Sterilisation bei Frauen und Männern) zu beantragen. Die Zuschüsse der Beratungsstellen an die Berechtigten betragen 50 Prozent bzw. in Härtefällen bis maximal 90 Prozent der Kosten für das jeweilige Hilfsmittel zur Familienplanung.
Derzeit sind in Aachen 2 Beratungsstellen - donum vitae und Pro Familia - tätig, die Zuwendungen aus dem Verhütungsmittelfonds erhalten. Die jährliche Mittelvergabe erfolgt auf der Grundlage der Fallzahlen des Vorjahres.
Mit Ratsantrag vom 08.06.2021 beantragt die SPD-Fraktion unter Bezugnahme auf Berichte beider Beratungsstellen, ab dem Jahr 2021 eine dauerhafte Aufstockung des Verhütungsmittelfonds auf 5.000 Euro, insbesondere, da laut Jahresbericht donum vitae im Jahr 2020 in 18 Fällen aufgrund der Erschöpfung des Budgets ersuchte Leistungen des Verhütungsmittelfonds nicht mehr gewährt werden konnten.
Zudem können infolge der Höhe des bislang verfügbaren Budgets fast ausschließlich nur maximal die jeweils 50 % der Kosten für die Verhütungsmittel übernommen werden und durch die Antragsteller*innen selbst ist ein entsprechend hoher Eigenanteil zu leisten. Daraus resultiert wiederum, dass Hilfen letztlich nicht in Anspruch genommen werden (können), da der zu leistende Eigenanteil oft nicht aufgebracht werden kann. Es wird dann auf preiswertere, aber unsichere Verhütungsmethoden ausgewichen, was nicht als zielführend angesehen werden kann.
Der bisherige Aufwand des Verhütungsmittelfonds in Höhe von 15.000 Euro wird aus Stiftungsmitteln des Elisabethspitalfonds sowie des Kinder- und Jugendfonds gedeckt.
Eine Deckungsmöglichkeit hinsichtlich des Mehraufwands aus Haushaltsmitteln des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung des Mehraufwands stehen ebenfalls nicht zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 15.000 € | 20.000 € | 45.000 € | 60.000 € | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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723,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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10,5 MB
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