Entscheidungsvorlage - FB 56/0096/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt eine Erhöhung des Verhütungsmittelfonds der Stadt Aachen ab dem Haushaltsjahr 2021 auf jährlich 20.000 Euro.

 

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Im Jahr 2004 wurde die Sozialgesetzgebung dahingehend verändert, dass Sozialhilfeempfänger*innen keine Leistungen mehr gewährt werden konnten, die über diejenigen der gesetzlichen Krankenkassen hinausgingen. Das bedeutete, dass Frauen ab dem 21. Lebensjahr keine

Leistungen mehr zur Familienplanung wie Verhütungsmittel oder für eine Sterilisation erhielten.

Die Schwangerschaftsberatungsstellen erfuhren daraufhin immer öfter, dass Frauen alleine deshalb nicht oder nicht sicher verhüteten, weil ihnen das Geld für die Antibabypille oder ein anderes Verhütungsmittel fehlte. Dies hatte bei den betroffenen Frauen häufig eine ungeplante und nicht selten eine ungewollte Schwangerschaft zur Folge.

 

Im Februar 2009 fasste der damalige Sozial- und Gesundheitsausschuss der Stadt Aachen auf Anfrage der Aachener Schwangerschaftsberatungsstellen den Beschluss, zur Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben der Beratungsstellen im Rahmen der Hilfen zur Familienplanung Mittel in Höhe von 15.000 Euro jährlich zur Verfügung zu stellen. Seit dem Jahr 2009 werden die diesbezüglichen Mittel in unveränderter Höhe von 15.000 Euro im städtischen Haushalt eingeplant.

 

Der Verhütungsmittelfonds ermöglicht es Frauen und Männern mit geringem Einkommen (Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II  und SGB XII sowie Personen mit vergleichbarem Einkommen wie SGB II oder SGB XII) , bei den Beratungsstellen einen Zuschuss zu ärztlich verordneten Hilfsmitteln zur Familienplanung (Antibabypille, Verhütungspflaster und Novaring in Härtefällen, Hormonspiralen, Hormonstäbchen, Kupferspiralen, Sterilisation bei Frauen und Männern) zu beantragen. Die Zuschüsse der Beratungsstellen an die Berechtigten betragen 50 Prozent bzw. in Härtefällen bis maximal 90 Prozent der Kosten für das jeweilige Hilfsmittel zur Familienplanung.

 

Derzeit sind in Aachen 2 Beratungsstellen - donum vitae und Pro Familia - tätig, die Zuwendungen aus dem Verhütungsmittelfonds erhalten. Die jährliche Mittelvergabe erfolgt auf der Grundlage der Fallzahlen des Vorjahres.

 

Mit Ratsantrag vom 08.06.2021 beantragt die SPD-Fraktion unter Bezugnahme auf Berichte beider Beratungsstellen, ab dem Jahr 2021 eine dauerhafte Aufstockung des Verhütungsmittelfonds auf 5.000 Euro, insbesondere, da laut Jahresbericht donum vitae im Jahr 2020 in 18 Fällen aufgrund der Erschöpfung des Budgets ersuchte Leistungen des Verhütungsmittelfonds nicht mehr gewährt werden konnten.

 

Zudem können infolge der Höhe des bislang verfügbaren Budgets fast ausschließlich nur maximal die jeweils 50 % der Kosten für die Verhütungsmittel übernommen werden und durch die Antragsteller*innen selbst ist ein entsprechend hoher Eigenanteil zu leisten. Daraus resultiert wiederum, dass Hilfen letztlich nicht in Anspruch genommen werden (können), da der zu leistende Eigenanteil oft nicht aufgebracht werden kann. Es wird dann auf preiswertere, aber unsichere Verhütungsmethoden ausgewichen, was nicht als zielführend angesehen werden kann.

 

Der bisherige Aufwand des Verhütungsmittelfonds in Höhe von 15.000 Euro wird aus Stiftungsmitteln des Elisabethspitalfonds sowie des Kinder- und Jugendfonds gedeckt.

 

Eine Deckungsmöglichkeit hinsichtlich des Mehraufwands aus Haushaltsmitteln des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung des Mehraufwands stehen ebenfalls nicht zur Verfügung.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

15.000 €

20.000 €

45.000 €

60.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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