Kenntnisnahme - FB 56/0102/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Innerhalb des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration wurden unmittelbar nach Kenntnis der  durch die Hochwasserkatastrophe am 14.07.2021 entstandenen Notlagen konkrete Maßnahmen ergriffen, um die Betroffenen in der Stadt Aachen und in den betroffenen Kommunen der StädteRegion schnell und unbürokratisch zu unterstützen.

 

Notunterbringungen

In Folge der notwendigen Evakuierung wurden in der Nacht zum 15.07.2021 seitens der Feuerwehr der Stadt Aachen insgesamt 36 Personen in zwei Aachener Hotels sowie in der Abtei in Kornelimünster untergebracht. Am gleichen Tag wurde von Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration zu den dort Verantwortlichen Kontakt aufgenommen, die gegenüber den betroffenen Menschen eine große Hilfsbereitschaft gezeigt haben. Um die Situation für alle Beteiligten gut und umfassend klären zu können, wurde Kostenzusage zunächst bis zum Montag, 19.07.2021 erteilt.

Soweit sie angetroffen werden konnten, wurden die untergebrachten Menschen am Donnerstag, 15.07.2021, und auch noch am Freitag, 16.07.2021, aufgesucht, um städtische Unterstzung bei der Regelung anstehender Angelegenheiten (z. B. Terminkoordination, Rezeptbestellung) anzubieten. Gemeinsam mit den Kolleg*innen des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung wurden Sie über die aktuelle Situation in Kornelimünster und den Zeitpunkt der möglichen Rückkehr informiert.

Nachvollziehbar versuchten die untergebrachten Personen schnellstmöglich, zurück in Ihre Häuser und Wohnungen zu gelangen. Dies, um mögliche Schäden festzustellen, mit Aufräumarbeiten zu beginnen oder bei betroffenen Nachbarn zu helfen. Die Hotelunterbringung dauerte daher in der Regel eine Nacht und längstens wenige Tage. Auch darüber hinaus wurden persönliche Gespräche mit Betroffenen geführt. Erkennbare Hilfebedarfe wurden aufgegriffen und im Einzelfall konkrete Ansprechpartner*innen vermittelt. 

Insgesamt vier betroffene Haushalte aus Eschweiler und Stolberg haben in Aachener Hotels um Unterbringung ersucht und angezeigt, diese nicht mit eigenen Mitteln bezahlen zu können. In diesen Einzelfällen in denen die Hotels die Zimmer überwiegend zum Selbstkostenpreis zur Verfügung stellten - wurde unbürokratisch Amtshilfe geleistet. Alle Personen sind nach wenigen Tagen in ihre Wohnungen zurückgekehrt oder haben eine andere Bleibe gefunden.

Darüber hinaus wurde den betroffenen Kommunen angeboten, Menschen, die in der StädteRegion in Wohnungsnot geraten sind, durch die Stadt Aachen unterzubringen.  Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage hat sich die Stadt Stolberg mit einem Hilfegesuch bezüglich der Unterbringung von neun Familien an den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration gewandt. Voraussichtlich können in einem ersten Schritt vier Familien in Wohnungen der gewoge bzw. in private öffentlich geförderte Wohnungen vermittelt werden. Den übrigen Parteien können Wohnungen durch die Abteilung Übergangswohnen des Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration angeboten werden.

Städtisch untergebrachte wohnungslose oder geflüchtete Menschen waren von dem Hochwasser nicht betroffen. Lediglich bei einer in Kornelimünster untergebrachten Familie lief Wasser in den Keller. Der Sozialdienst unterstützt die Familie bei der Ersatzbeschaffung des verlorenen Hausrats.

Soforthilfen für Hausrat

Am 21.07.2021 haben der Rat der Stadt Aachen ein Soforthilfsprogramm für die Hochwassergescdigten in einem Umfang von 400.000 Euro beschlossen. Für Gewerbetreibende, Mieter*innen und Bewohner*innen von selbstgenutztem Eigentum wurden zunächst 250.000 Euro Soforthilfen zur Verfügung gestellt. Auf Grund der großen Zahl von Anträgen von Mieter*innen und Bewohner*innen von selbstgenutztem Eigentum wurden im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung am 02.08.2021 weitere 250.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Die Zuständigkeit für die Soforthilfe für Mieter*innen und Bewohner*innen von selbstgenutztem Eigentum lag beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration. In einem ersten Schritt sollte den Menschen geholfen werden, die dringend notwendigen Anschaffungen zu tätigen, zu denen sie nach der Hochwasserkatastrophe finanziell nicht in der Lage waren.

Ab dem 25.07.2021 haben Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration in der Bezirksverwaltungsstelle Kornelimünster Anträge auf Soforthilfe für zerstörten Hausrat entgegengenommen. Bereits am 21.07.2021 wurden eine Servicehotline und eine E-Mailadresse für die Hochwasseropfer eingerichtet. Im Rahmen der persönlichen Vorsprachen und bei den telefonischen Anfragen wurden die Bürger*innen über die verschiedene Hilfsangebote informiert.

Die Bewilligung der städtische Notfallhilfen erfolgte unbürokratisch. Die Antragsteller*innen konnten im Rahmen der persönlichen Vorsprachen ihre Schäden schildern. War eine persönliche Vorsprache nicht möglich, reichten aussagekräftige Fotos zum Nachweis der entstandenen Schäden.

Nach Eingang der kompletten Unterlagen erfolgte die Auszahlung der Soforthilfen in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Tagen. Die ersten Überweisungen wurden bereits am 27.07.2021 getätigt.

Insgesamt wurden 126 Anträge bearbeitet und 360.600 Euro Soforthilfe ausgezahlt. Neben der städtischen Soforthilfe, wurde auch die Soforthilfe des Landes durch FB 56 ausgezahlt. Insgesamt waren dies 125 Anträge mit einem Gesamtauszahlungsbetrag von 295.500 Euro.

Die meisten Antragsteller*innen (85) haben beide Leistungen in Anspruch genommen. Bei einigen bestand auf Grund des geringen Schadens kein Anspruch auf die Landeshilfe. Hier erfolgte dann nur eine Hilfe aus dem städtischen Hilfsfonds. Einige Antragsteller*innen haben nur den Landesfonds in Anspruch genommen und ausdrücklich auf die Hilfe der Stadt verzichtet.

 


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Loading...