Entscheidungsvorlage - FB 45/0115/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat beschließt die Aufnahme eine*r Vertreter*in des Netzwerks Weiterbildung als sachkundige Einwohner*in in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung nach § 85 Abs. 2 SchuIG NRW i.V.m. § 58 Abs. 4 GO NRW.

 

  1. Der Rat bestellt Frau Beate Jonas-Frank als sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung und Frau Jana Blaney zu deren Stellvertretung.

 

  1. Der Rat bestellt Herrn Nils Maier als sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung und Herrn Damian Ziemann zu dessen Stellvertretung.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Aufnahme des Netzwerkes Weiterbildung in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung

Mit Datum vom 02.06.2021 beantragen die Fraktionen von GRÜNEN, CDU, SPD, Zukunft, FDP und LINKE die Aufnahme des Netzwerks Weiterbildung als sachkundige*r Einwohner*in in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung (Ratsantrag Nummer 149/18), siehe Anlage).
 

Gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW  i.V.m. § 85 Abs. 2 SchuIG NRW können dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung als weitere Mitglieder mit beratender Stimme volljährige Einwohner*innen angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Sachkundige Einwohner*innen müssen volljährig sein und in der Gemeinde (Stadtgebiet Aachen) wohnen. Sie sind berechtigt an allen Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung beratend teilzunehmen, sie sind aber nicht stimmberechtigt.

 

Da die in dem o.g. Ratsantrag vorgeschlagenen Personen nicht die Voraussetzungen für ein solches Mandat erfüllen, sind zwei neue Personen durch das Netzwerk Weiterbildung benannt worden.

 

Das Netzwerk Weiterbildung benennt Frau Beate Jonas-Frank als sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung und Frau Jana Blaney als deren Stellvertretung.

 

  1. Umbesetzung der Bezirksschülervertretung im Ausschuss für Schule und Weiterbildung

Herr Lukas Paschen ist als Vertreter der Bezirksschülervertretung ausgeschieden. Für die Institution der Bezirksschülervertretung sind daher neue sachkundige Einwohner*innen in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu wählen.

 

Die Bezirksschülervertretung benennt Herrn Nils Maier als sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung und Herrn Damian Ziemann als dessen Stellvertreter.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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