Entscheidungsvorlage - FB 61/0002/WP18-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange den Bebauungsplan Nr. 995 - Blondelstraße/ Promenadenstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Peterstraße, Blondelstraße, Promenadenstraße und Schumacherstraße in der vorgelegten Fassung gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/0002/WP18 Offenlagebeschluss

FB 61/0002/WP18-1 Ergänzungsvorlage zum Offenlagebeschluss

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der Planungsausschuss hat am 29.07.2019 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Bereich Blondelstraße/ Peterstraße gefasst. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte hierzu, ebenfalls als Dringlichkeitsentscheidung, eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen.

 

Das Bebauungsplanverfahren wird aufgrund seiner innerstädtischen Lage im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Auf eine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung konnte daher ebenso verzichtet werden wie auf die Durchführung einer Umweltprüfung.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 über den Bebauungsplan Nr. 995 beraten und wie folgt beschlossen:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann und beschließt, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 995 - Blondelstraße / Promenadenstraße - in der vorgelegten Fassung mit der in den Erläuterungen aufgeführten geänderten Festsetzung zum Urbanen Gebiet.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte den Offenlagebeschluss am 02.12.202 empfohlen.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 995 fand in der Zeit vom 03.05.2021 bis 04.06.2021 statt. Parallel hierzu wurde die Behördenbeteiligung durchgeführt.

Es sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit oder der Behörden eingegangen.

 

Damit ist weder im Planungsausschuss noch in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte eine erneute Beratung erforderlich. Beide Gremien wurde durch eine Mitteilung der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung informiert.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 995 – Blondelstraße/ Peterstraße in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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