Entscheidungsvorlage - FB 61/0077/WP18-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 659 - Grünzug Haaren - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen dem Haarberg, dem östlichen Haarener Bebauungsrand, der ehemaligen Bahnstrecke Haaren / Rothe Erde und der A 544hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/010 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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06.10.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 659 - Grünzug Haaren - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen dem Haarberg, dem östlichen Haarener Bebauungsrand, der ehemaligen Bahnstrecke Haaren / Rothe Erde und der A 544 gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB 61/0095/WP16 – Offenlagebeschluss
FB 61/0077/WP18 – erneuter Offenlagebeschluss
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Die Bezirksvertretung Haaren beschloss in ihrer Sitzung am 18.04.2007, den Bebauungsplan Nr. 659 - Grünzug Haaren - in Gänze und ersatzlos aufzuheben. Sie beauftragte die Verwaltung, den Bebauungsplan Nr. 659 - Grünzug Haaren - aufzuheben.
Der Planungsausschuss hat sich am 04.02.2010 mit der Angelegenheit beschäftigt und folgenden Beschluss gefasst:
„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 659 - Grünzug Haaren - zur Kenntnis.
Er beschließt, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten.
Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.“
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren hatte zuvor aus bezirklicher Sicht eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen.
Die Offenlage des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 659 fand in der Zeit vom 28.06.2010 bis 06.08.2010 statt. Anschließend ruhte das Verfahren. Da die Aktenlage über mögliche Stellungnahmen von Öffentlichkeit oder Behörden während dieser Offenlage unklar war, wurde bei Wiederaufnahme des Verfahrens 2021 entschieden, die Offenlage zu wiederholen, um Rechtssicherheit gewährleisten zu können.
Hierzu beschloss der Planungsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren am 15.04.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 659.
Die erneute öffentliche Auslegung wurde vom 17.05.2021 bis einschließlich 18.06.2021 durchgeführt. Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen von Bürger*innen bzw. Behörden eingegangen.
Aus diesem Grund ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine erneute Beratung notwendig. Beide Gremien wurden durch eine Mitteilung der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung informiert.
Die Verwaltung schlägt vor, die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 659 – Grünzug Haaren – als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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(wie Dokument)
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541,7 kB
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