Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 52/0025/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachenhier: Neufassung zum 1. Juni 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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09.02.2006
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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14.02.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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22.03.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen gemäß dem Vorschlag der Verwaltung zu beschließen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die von der Verwaltung vorgeschlagene Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen zu beschließen.
Der Rat der Stadt beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen zum 1. Juni 2006.
In Vertretung
(Dr. Erlenkämper)
Beigeordneter
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses zwischen der Stadt Aachen und den Sportstättennutzern ist es besser, nicht von einem Entgelttarif, sondern von einer Entgeltordnung zu sprechen. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, den bisherigen „Entgelttarif für die Benutzung der Sport- und Schwimmstätten der Stadt Aachen“ in „Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen“ umzubenennen.
Die StädteRegion Aachen plant die Einführung einer gemeinsamen städteregionalen Familienkarte, die in allen Städten und Gemeinden der StädteRegion Aachen gültig sein soll. Dies hat zur Folge, dass demnächst alle Inhaber solcher Familienkarten diese in allen Kommunen, die zur StädteRegion Aachen gehören, verwenden können. Nach einem entsprechenden Grundsatzbeschluss der Verbandsversammlung der StädteRegion Aachen hat der Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen auf Empfehlung des Unterausschusses Bündnis für Familie am 25.10.2005 der Einführung der städteregionalen Familienkarte zugestimmt. Voraussetzung zu dieser Zustimmung ist, dass die Familienkarte die Anzahl der Kinder ausweisen muss und jede Kommune selbst entscheiden kann, was sie an Vergünstigungen gewährt. Die städteregionale Familienkarte, die einkommensunabhängig ist, soll zum 08.05.2006 eingeführt werden. Der derzeit gültige Entgelttarif für die Benutzung der Sport- und Schwimmstätten der Stadt Aachen besagt in der Bestimmung 1.2, dass die Ermäßigungen bei Benutzung der städtischen Schwimmbäder für Inhaber von Familienkarten gelten, die vom Jugendamt der Stadt Aachen ausgestellt werden. In der neuen Entgeltordnung ist dieser Passus dahingehend abzuändern, dass die Familienkarte von einer Kommune aus der StädteRegion Aachen ausgestellt sein muss. Die Ermäßigung gilt allerdings nur für Familien ab 3 Kindern oder Alleinerziehende ab 2 Kindern. Die Familienkarte enthält die entsprechenden Angaben. Die Neuregelung ist in der als Anlage beigefügten Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen in den Ziffern 1.2 und 1.2.1 aufgeführt.
Die erforderliche Änderung bzw. Einführung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen ist außerdem zum Anlass zu nehmen, zwei weitere Änderungen vorzunehmen. Da in den städtischen Schwimmhallen keine Brause- und Wannenbäder mehr betrieben werden, entfällt künftig die hierfür bisher vorhandene Bestimmung 2.; dadurch erhalten die bisherigen Ziffern 3. ff. die Ziffern 2. bis 3.3. Außerdem ist eine Änderung im Abschnitt D. erforderlich. Dieser Abschnitt regelt die Möglichkeit für die Stadt Aachen, bei Verstößen gegen die Verpflichtungen der Sportstättennutzer im Rahmen der Übertragung der Schlüsselgewalt eine Schadenpauschale zu erheben. Bei der Durchsetzung dieser Schadenpauschale könnte es evtl. bei einem Rechtsstreit Probleme bei der Durchsetzung ergeben. Wenn nämlich beispielsweise bei einer nicht ordnungsgemäß abgeschlossenen Turnhalle kein Schaden entsteht, ist es juristisch bedenklich, trotzdem die Schadenpauschale zu erheben. Deswegen schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Schadenpauschale als Vertragsstrafe zu bezeichnen.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen im lfd.
Haushaltsjahr
Wesentliche Auswirkung im laufenden Haushaltsjahr sind nicht zu erwarten.
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren
Die Ausweitung des Personenkreises der Berechtigten wird voraussichtlich nicht so groß sein, dass die Einnahmen wesentlich sinken.
Maßnahmenbezogene Einnahmen
Maßnahmenbezogene Einnahmen ergeben sich nicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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