Entscheidungsvorlage - FB 61/0242/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 1000N – Erweiterung Uniklinik – sowie den städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, den Bebauungsplan Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik - gemäß § 4a (3) BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-   Reduzierung der Höhenfestsetzung im Bereich der Patientengärten (SO 1) auf 210,00 m ü. NHN,

-   Reduzierung der Höhenfestsetzung im Bereich neben dem Eingangsgebäude (SO 2) auf

 217,00 m ü. NHN,

-   Überschreitung  der  im SO 1 festgesetzten maximalen Gebäudehöhe von 214,00 m ü. NHN durch Be- und Entlüftungsbauwerke um bis zu 7,0 m auf einer Grundfläche von je maximal 20 m² je Lüftungsbauwerk.

Er beschließt weiterhin nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt beschließt den so geänderten Bebauungsplan Nr. 1000N – Erweiterung Uniklinik – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg  zwischen Uniklinik, Versorgungszentrum, Steinbergweg, Kullenhofstraße und Dorbachtal gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/0517/WP17 –  Programmberatung

FB 61/1281/WP17 –  Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit/ der Behörden

 Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/1415/WP17 – Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit/ der Behörden

 Aufstellung- und Offenlagebeschluss

FB 61/0231/WP18 – Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Empfehlung zum Satzungsbeschluss

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

  1.         Planungsanlass und weiteres Verfahren

Das Universitätsklinikum Aachen (UKA) hat einen dringenden Erweiterungs- und Erneuerungsbedarf. In einem ersten Bauabschnitt soll die Modernisierung des OP-Bereiches erfolgen. Als einzige Entwicklungsfläche steht hierfür der heutige Parkplatz zur Verfügung. Aufgrund des geplanten Umfangs der Bebauung ist jedoch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, der gleichzeitig auch dazu dienen soll, die weitere Entwicklung des Bereiches zu steuern. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch aufgestellt. Vorhabenträger ist das UKA.

 

  1.         Programmberatung und frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Im Rahmen der Programmberatung beauftragte der Planungsausschuss die Verwaltung am 01.09.2016, einen  Bebauungsplan zu erarbeiten und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg schloss sich diesem Beschluss am 05.10.2016 an.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 14.11.2016 bis 25.11.2016 stattgefunden. Die Planung wurde öffentlich ausgestellt, die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Zudem fand am 17.11.2016 eine Anhörungsveranstaltung statt. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.

Parallel wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt.

 

Gegenstand des Verfahrens war zu diesem Zeitpunkt der Bereich zwischen UKA, Versorgungszentrum, Steinbergweg, Kullenhofstraße und Dorbachtal. Im weiteren Prozess wurde eine Aufteilung des Bebauungsplanes Nr. 1000 in einen nördlichen und einen südlichen Teil vorgenommen (1000 N und 1000 S). Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1000S, der die verbreiterte Kullenhofstraße einschließlich der Nebenanlagen umfasst, ist inzwischen mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes abgeschlossen.

 

  1.         Aufstellungs-/ Offenlagebeschluss und öffentliche Auslegung

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10.10.2019 erstmalig mit dem Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 1000N beschäftigt. Er beschloss, das Verfahren unter Abtrennung des im bisherigen Bebauungsplanentwurf festgesetzten Gebietes SO 3 zunächst ohne diesen Bereich weiterzuführen. Der Offenlagebeschluss wurde zwar für den verkleinerten Bereich bereits gefasst, da aber die Auswirkungen dieser Reduzierung auf den Bebauungsplan einschließlich der Festsetzungen, Begründung und Abwägung erheblich sind, war es erforderlich, die überarbeitete Planung den politischen Gremien erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Am 02.04.2020 beriet der Planungsausschuss erneut und fasste den folgenden Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik - in der vorgelegten Fassung.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hatte im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 1000N fand in der Zeit vom 25.05.2020 bis 26.06.2020 statt. Zeitgleich wurden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.

 

  1.         Empfehlung zur Änderung des Bebauungsplans und zum Satzungsbeschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg wird sich in ihrer Sitzung am 22.09.2021 mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung beschäftigen, der Planungsausschuss wird am 23.09.2021 darüber beraten. Über die Beratungsergebnisse wird in der Ratssitzung berichtet.

 

Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der Eingabe der Denkmalbehörde und aufgrund der aktualisierten Hochbauplanung einige Änderungen vorzunehmen und den Bebauungsplan Nr. 1000N in der geänderten Fassung als Satzung zu beschließen.

 

  1.         Städtebaulicher Vertrag

Zur weiteren Steuerung der Auswirkungen der Planung wird vor Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Aachen und dem UKA ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen, in welchem Anforderungen geregelt werden, die nicht über die Festsetzungen des Bebauungsplans gesichert werden. Darüber hinaus wurde bereits mit dem UKA ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, der zusätzliche Pflanzungen und Maßnahmen festlegt, die eine freiwillige Kompensation für zu fällende Bäume und überplante Grünflächen im Bereich des UKA-Masterplans sicherstellt.

 

 

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Auswirkungen

Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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