Kenntnisnahme - E 26/0045/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Durch den Starkregen und die damit verbundene Überschwemmung im Juli 2021 wurden folgende städtische Gebäude geschädigt:

 

Objekt

Schadensbeschreibung

Schadensbehebung/Prognose

zeitliche Dauer Behebung

Kostenrahmen ca.

Grundschule Abteigarten

Wassereintrag Kellerräume im Alt-, Neubau und Turnhalle; Technik abgängig. EG Neubau wurde 0,5 m unter Wasser gesetzt

u.a. Sanierung Neubau

Altbau: Instandsetzung der Technik; Trocknungsarbeiten

Sanierung des Turnhallenbodens

Dauer vorauss. bis Juli 2022, ABER: Trocknungsdauer nicht vorhersehbar

1,85 Mio. EUR

Grundschule Mataréstraße

Souterrainräume nennenswert durch Sickerwasser im Bereich Außenwände/Bodenplatte betroffen

Objekt regulär in Nutzung Trocknungsarbeiten laufen, Wandquerschnitte werden in 2022 soweit wie möglich gedichtet

55 Tsd. EUR

Turnhalle Reimser Straße

Der Keller wurde 0,7 m unter Wasser gesetzt

Instandsetzung/Inbetriebnahme Elektrik und Heizung ist erfolgt, Trocknungsmaßnahmen dauern an

55 Tsd. EUR

Kita Hahner Straße

Der Keller wurde 1,5 m unter Wasser gesetzt. Die gesamte Technik ist abgängig. Das Außengelände ist ebenfalls beschädigt

Kita ist in Betrieb; Erneuerung Heizung ist erfolgt, Außengelände ist instandgesetzt

160 Tsd. EUR

Summe

 

 

2,12 Mio. EUR

 

 

 

Die Maßnahmen zur Schadensermittlung und Behebung wurden unmittelbar aufgenommen, um Folgeschäden nach Möglichkeit zu vermeiden und die Gebäude so zeitnah wie möglich wieder ihrer Nutzung zuführen zu können.

 


KGS Kornelimünster:

Die Schule Abteigarten ist schwer von den Hochwasser-Schäden betroffen und auf absehbare Zeit nicht in Nutzung zu nehmen.

 

Vom ersten Schadenstag an hat sich das Städtische Gebäudemanagement mit umfangreichen Personal-Kapazitäten eingebracht und ist unverzüglich in die Schadensaufnahme und -beseitigung eingestiegen.

 

Ausgehend von einem Totalschaden der im Kellergeschoss verorteten technischen Anlagen und Einrichtungen - ohne deren Funktionsfähigkeit eine Nutzung nicht möglich/genehmigungsfähig ist - dem massiven Wassereintrag in die Wand- und Bodenoberflächen, sowie der Schimmel-Problematik ist ein ganzheitliches Sanierungskonzept erarbeitet worden und bereits in Umsetzung begriffen.

 

Insbesondere ist die Gebäudetechnik abgängig und neu zu planen.

 

Die Herausforderungen im Umgang mit den schimmelbefallenen Oberflächen bedürfen eines besonders sensiblen Umganges. Hier sind die Fachleute des E26 mit Unterstützung externer Spezialisten in der Planung und Steuerung der Rückbauarbeiten und Folgemaßnahmen aktiv.

 

Nach wenigen Tagen konnte nach intensiven Bemühungen bereits auf viele der Fachfirmen Zugriff genommen werden, die bereits am Erweiterungsbau beteiligt waren und so über umfangreiche Objektkenntnisse verfügen. Erste Arbeiten konnten so schnellstmöglich bereits durchgeführt werden.

 

Stand der Arbeiten im Bereich Hochbau:

Derzeit findet der Abbruch des durchnässten Estrichs sowie der von Schimmel befallenen Trockenbauwände und Putzflächen (bis ca. 1 m Höhe) statt.

 

Daran anschließend erfolgt eine Feinreinigung des gesamten Bereichs, gefolgt von Trocknungsarbei-ten, die über einen längeren, immer wieder überprüften, unbestimmten Zeitraum durchgeführt werden müssen. Erst nach abschließenden Raumluftmessungen ohne Schimmelbefund ist der freie Zugang in den Sanierungsbereich für die Folgegewerke möglich.

 

Derzeit bereits beauftragt sind – dem Bauablauf folgend – die Gewerke:

  •  

Abbrucharbeiten

  •  

Putzarbeiten

  •  

• Trockenbauarbeiten

  •  

Estrich- u. Bodenbelagsarbeiten

  •  

Innen- u. Brandschutztüren

 

In der Anbahnung sind die Leistungen zu den Gewerken Fliesenarbeiten, Malerarbeiten und Sportboden Turnhalle.

 

Stand der Arbeiten im Bereich Technik:

Die Technik im derzeit nicht zugänglichen Keller des Neubaus - der Zugang führt durch den Sanierungsbereich - muss als Totalschaden komplett erneuert bzw. überarbeitet werden. Dies ist nur nach Trocknung und gesichertem Zugang möglich.

 

Betroffen sind die Niederspannungshauptverteilung, die Gebäudeleittechnik, die Heizungsanlage sowie die Einbruchmeldeanlage. Die Überprüfung der Aufzugsanlage, Alarmierungsanlage und der Sicherheitsbeleuchtungszentrale kann erst nach Wiederherstellung der Stromversorgung erfolgen. Hier ist aber nicht von einem größeren Schaden auszugehen.

 

Die Fachfirmen sind ausgewählt, Aufträge bereits erteilt.

 

Die Arbeiten können erst beginnen, sobald die Räume (nach entsprechenden Messungen) wieder betretbar sind.

 

Zugänglichkeit:

Bis zu den Herbstferien wird der Altbau soweit hergerichtet sein, dass eine Nutzung im Rahmen der Ferienbetreuung durch den Förderverein möglich ist.

 

Der Neubau wird in insgesamt 4 Abschnitten rückgebaut, getrocknet und freigemessen, so dass zunächst im Keller die Montage der Technik beginnen kann. Dem folgen im Erdgeschoss die hochbaulichen Arbeiten. Die Freigabe für die Gewerke ist derzeit nicht absehbar und hängt von den Trocknungserfolgen und Schimmelbefunden ab.

 

Fazit:

Die Arbeiten zur Instandsetzung des Objektes laufen auf Hochtouren. Die Auftragsvergaben der wichtigsten Gewerke wurden in der Logik des Bauablaufs getätigt, weitere erfolgen in Kürze.

 

Aufgrund der Schimmelproblematik und der damit verbundenen Trocknungszeiten und erforderlichen Freimessungen, ist die Nennung einer verlässlichen Terminschiene nicht möglich.

 

Eine schulische Nutzung ist nach jetzigem Stand jedoch nicht vor den Sommerferien 2022  realistisch.

 

Nach den aktuellen Erkenntnissen wird auch eine vorgezogene Teil-Nutzbarkeit des Neubaus nicht möglich sein.

 

Erst nach Abschluss der hochbaulichen und technischen Arbeiten sowie der Prüfung und Abnahme der prüfpflichtigen technischen Anlagen durch Sachverständige, kann die baurechtlich genehmigte Nutzung für die Schule freigegeben werden.

 

Grundschule Mataréstraße

Das Objekt ist regulär in Nutzung, es wird weiterhin maschinell getrocknet. Die im Souterrain befindlichen Räume mit Schulnutzung sind aufgrund fortwährenden Feuchteeintrags seit Jahren problematisch, eine Lösung mit bauunterhalterischen Mitteln ist kaum möglich.

 

Im Rahmen aktueller Raumbedarfsplanungen sollen diese Räume als zusätzlicher Bedarf berücksichtigt werden. Anfang des kommenden Jahres wird jedoch noch einmal der Versuch einer Mauerquerschnittsdichtung unternommen. Putz- u. Malerarbeiten sind aufgrund des Feuchteeintrags fortwährend erforderlich.

 

 

Turnhalle Reimser Straße 67:

Das Objekt ist in Betrieb. Nach Überflutung des Kellers wurden Trocknungsarbeiten vorgenommen, die noch andauern. Die Instandsetzung der Hauptverteilung ist abgeschlossen, die Heizungsanlage funktionsbereit.

 

 

Kita Hahner Straße 32:

Das Objekt ist in Betrieb. Die Außenanlagen sind wieder hergerichtet.

 

Die im Keller befindliche Öl-Heizung wurde durch das Hochwasser komplett zerstört. Das Heizöl im Tank wurde abgepumpt. Im Zuge der Sanierung wird auf den Energieträger Erdgas umgestellt.

Die Arbeiten zur Erschließung des Gebäudes mit Erdgas sind beauftragt und bis Ende September abgeschlossen.

 

Die Installationsarbeiten zur neuen Heizung im Kellergeschoss laufen zeitlich parallel. Eine provisorische Beheizung der Kitaräume vor Ende September 2021 ist bei Bedarf möglich.

 

Der Hausanschlusskasten ist zu erneuern. Die Regionetz (Versorger) ist beauftragt. Im Rahmen der Erneuerung der Heizungsanlage werden die elektrischen Zuleitungen erneuert. Die restliche Hausinstallation ist in Ordnung.

 

 

Zusammenfassung:

Die Auftrags-Vergaben werden aufgrund der Dringlichkeit so zeitnah wie möglich getätigt, wobei die Gewinnung von Fachfirmen der aktuellen Situation und Auslastung geschuldet nicht einfacher geworden ist.

 

Städtische Gebäude sind nicht gegen sog. Elementarschäden versichert, da die Abwägung zwischen Eintrittswahrscheinlichkeit / Schadenshöhen und den zu zahlenden jährlichen zusätzlichen Versicherungsprämien bislang gegen diese Form der Zusatzversicherung sprach. Dies wurde in der Vergangenheit regelmäßig überprüft, z.B. durch die Gegenüberstellung der Schäden an Gebäuden durch Sturmereignisse und für diese Versicherungsform zu zahlende Zusatzprämien. Auch waren nur für einzelne, ggfs. stärker gefährdete Objekte, keine wirtschaftlichen Angebote im Rahmen einer Ausschreibung zu erwarten. Ob für die Zukunft die Wirtschaftlichkeit, der Bedarf und die Verfügbarkeit von Versicherungsangeboten anders einzuschätzen ist, wird vor dem Hintergrund sich ggfs. häufender Ereignisse erneut geprüft und bewertet.

 

Der Kostenrahmen für die Schadensbehebung wurde der städtischen Finanzsteuerung zur Anmeldung für den sog. Aufbaufond des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung übermittelt. Die Beauftragungen erfolgen in Abstimmung mit der Finanzsteuerung bis zur abschließenden Klärung aus Mitteln des Wirtschaftsplans Gebäudemanagements. Es ist zudem möglich, dass die Instandsetzung der Hochwasserschäden zu Lasten anderer Instandhaltungen gehen, nicht zuletzt aufgrund fehlender Ressourcen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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