Kenntnisnahme - E 26/0048/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt den Sachstandsbericht Welthaus zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement am 16.06.2020 wurde durch den Betriebsausschuss Gebäudemanagement der Beschluss gefasst, wie von der Fachverwaltung vorgeschlagen, Planungsmittel (verschiedene externe Fachplaner/Fachdisziplinen) in Höhe von 25.000 Euro für die Haushaltsplanung 2021 anzumelden.

Mit diesen Planungsmitteln soll ein energetisches Sanierungskonzept einschließlich eines bauphysikalischen Gutachtens beauftragt werden.

 

Dem Betriebsausschuss Gebäudemanagement wurde im Rahmen der vorgenannten Vorlage auch über die in dem vermieteten Gebäude sonstigen vorgesehenen Maßnahmen berichtet.

 

Zwischenzeitlich wurden seitens des E26 folgende Schritte unternommen:

  •  

Die WC-Anlage im 2.OG wurde im Rahmen einer Sanierung fertiggestellt;

  •  

Die WC-Anlage im 1.OG befindet sich in der Sanierung. Mit der Baumaßnahme wurde in der 36.KW bereits begonnen. Die geplanten Arbeiten werden schnellstmöglich ausgeführt.

  •  

Die Sanierung der WC-Anlage im Erdgeschoss und der Teeküche im 2. Obergeschoss wurde für das Jahr 2022 vorgesehen. Die Genehmigung (Abstimmung mit der Denkmalpflege) und die Ausführungsplanung in Rücksprache mit dem Verein sind in der Bearbeitung.

 

Aufgrund der Bauarbeiten im 1. OG ist die WC-Anlage außer Betrieb. Somit sind im Erdgeschoss  aktuell 3 WC-Anlagen in Betrieb und im 2. OG eine Anlage.

 

Im Erdgeschoss ist am 26.07.2021 ein Wasserschaden festgestellt worden; der aufgetretene Schimmel wurde zeitnah entfernt.

 

Die Erneuerung der Heizungsanlage ist für das Ende der Heizperiode 2021/2022 vorgesehen.

 

 

Energetische Sanierung

Die Planungsmittel in Höhe von 25.000 Euro wurden im Haushalt 2021 veranschlagt und sind mit Haushaltgenehmigung im Mai 2021 verfügbar geworden.

 

Die grundsätzlich denkbaren Maßnahmen zur energetischen Sanierung, unter Beachtung der Aspekte des Denkmalschutzes aus der Vorlage 2020:

  •  

Einbau von Innenvorsatzfenstern (rd. 28 % der Außenwandflächen sind Fenster); wo das nicht möglich ist:

 

  •  

Einbau dämmender Gläser in die vorhandenen Stahlfenster

  •  

Dämmung der Kellerdecke

  •  

Innendämmung der Heizkörpernischen (alle Heizkörper müssen versetzt werden)

Deckendämmung im eingeschossigen Anbau

  •  

Vollständige Innendämmung (Anmerkung: 38er Ziegelmauerwerk: ggf. keine zusätzliche Dämmung erforderlich)

 

 

müssen noch mit einem/einer Bauphysiker*in abgestimmt werden. Dieser Punkt ist derzeit in Bearbeitung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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