Kenntnisnahme - E 26/0047/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Auszug aus dem Auslobungstext:

In der Innenstadt Aachen besteht großer Bedarf an Betreuungsplätze für Kinder von 0-6 Jahren und Sporthallen für den Schul- und Vereinssport. Die Stadt Aachen beabsichtigt auf einem Teilstück des Schulgeländes der ehemaligen Klaus-Hemmerle-Hauptschule an der Franzstraße im städtischen Um-feld eine neue Kindertagesstätte (KiTa) mit mindestens fünf Gruppen in Verbindung mit zwei ange-gliederten unterirdischen Einfeld-Sporthallen zu errichten.

 

Das städtische Gebäudemanagement wurde damit beauftragt ein Vergabeverfahren mit einem qualifizierten Leistungsvergleich durchzuführen.

Zur Generierung einer hochwertigen konzeptionellen und architektonischen Lösung wird ein nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 für Planungsteams, bestehend aus einem feder-führenden Architekturbüro in Kooperation mit einem Landschaftsplanungsbüro, durchgeführt.

Für die Erarbeitung von qualifizierten Lösungen für eine Übergangszone vom öffentlichen Raum zum Gebäude wird ein Ideenteil ohne Realisierungsversprechen aufgenommen.

 

Der Mangel an Innerstädtischen Grundstücken trägt dazu bei, dass über neue Raumgliederungen und Konzeptionen nachgedacht werden muss. Eine vertikale Verteilung der KiTa-Gruppen, statt wie sonst üblich eine eher horizontale Bauweise und eine unterirdische Ausführung der Sporthallen, wird hier zu einer besonders erschließungstechnischen Herausforderung.

 

Dabei ist nicht nur die Architektur, sondern auch der Außenraum eine weitere spannende Aufgabe. Der Außenbereich der KiTa ist kindgerecht zu planen. Der Spielbereich sollte pro Kind min. 10-12 qm betragen. Dadurch wird es unvermeidbar sein, dass der Außenbereich der KiTa sich zum Großteil auf der Dachfläche der Sporthallen befindet. Unabhängig davon ist eine Dachbegrünung bei Flach-dächern ab einer Größe von 200 qm zu realisieren. Für die nicht begehbaren Dachflächen ist die Montage von Photovoltaikanlagen einzuplanen.

 

Grade auf Grund der eher vertikalen Bauweise ist es das Ziel eine Lösung für Bring- und Holverkehr für die verschiedensten Fortbewegungsmittel zu finden. Der tägliche Schülerverkehr zu den zwei Einfeld-Sporthallen muss ohne Störung des KiTa-Alltages stattfinden. Ebenfalls muss der Vereins-sport, unabhängig zu den Schließzeiten der Kita, möglich sein.

 

Für die Baumaßnahmen der Stadt Aachen spielt Nachhaltigkeit eine immer bedeutendere Rolle. Vorbildfunktion als öffentlicher Bauherr, der Wunsch nach gesunden Gebäuden, ein ökonomischer und ökologischer Betrieb über die gesamte Lebensdauer, führen zu Anforde­rungen, die weit über die eines energieeffizienten Gebäudes hinausgehen. Hierbei will die Stadt Aachen den Neubau verant-wort­lich an den Prinzipien des zukunftsfähigen Bauens ausrichten. Daher soll das Bauvorhaben nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) bewertet werden und eine BNB-Zertifizierung mit dem Gütesiegel „Silber“ erreichen.

 

Darunter fallen diverse Aspekte wie Fassaden- und Dachbegrünung, Freiraumplanung, Wirtschaft-lichkeit, Lebenszykluskosten, Nutzungsqualität, Baustoffe/Ressourcen, Raumklima, Komfort und Gesundheit, Sicherheit, Lüftung, Energieverbrauch, Wasserkonzept, Schallschutz und Raumakustik, Tageslicht, Erschließungskonzept, Barrierefreiheit sowie der Flucht und Rettungsplan. Diese ganzen Aspekte werden im Auslobungstext beschrieben.

 

Ziel der Durchführung eines Architekturwettbewerbes ist es die besondere Verantwortung für die Gestaltung unserer gebauten Umwelt wahrzunehmen und eine hohe Qualität an Architektur und Nachhaltigkeit zu sichern. Hier im Besonderen ist es das Ziel eine intelligente Antwort auf die Frage zu finden, wie eine architektonisch wertvolle und Bedarfsorientierte KiTa und Sporthallen an diesem innerstädtischen Standort zwischen Neubau und Denkmal aussehen können.

 

Die Neubaumaßnahme soll mit dem benachbarten Entwurf und der umliegenden Bebauung eine architektonisch ansprechende Einheit bilden.

 

 

Kosten

Für das gesamte Wettbewerbsverfahren wird mit Kosten in Höhe von ca. 150.000 Euro gerechnet.

Hiermit sind die Honorare für die Preisträger und Ankäufe, Honorare für Jurymitglieder*innen für alle Sitzungen des Preisgerichts einschließlich der Neben- / Fahrtkosten, Kosten für das Umgebungs-modell und der Einsetzplatten und die allgemeinen Verfahrenskosten erfasst.

 

 

Zwischenergebnisse des Planungsauftrages:

 

An verschiedene Büros zur Betreuung des Verfahrens einschließlich Wettbewerb wurde am 10.06.2021 eine Anfrage per E-Mail zur Interessensbekundung versendet und um Antwort bis zum 21.06.2021 gebeten. Darauf haben sechs Büros reagiert und Ihr Interesse an Abgabe eines Angebotes bekundet.

 

Das Vergabeverfahren wurde in Kooperation mit der Zentralen Vergabestelle am 22.06.2021 eröffnet und die Büros aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

 

Die Submission hat am 26.07.2021 stattgefunden, eine interne Prüfungen vom Fachbereich 60 und E26 schlossen an und derzeit werden die Verträge mit dem Büro Angeler Architektur & Projekt-management GmbH geschlossen.

 

 

Es wird gebeten weitere Details der Anlage: „Entwurf Wettbewerbstext“ zu entnehmen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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