Kenntnisnahme - FB 56/0107/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Seniorenrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Wahlordnung für den Seniorenrat wie vorgelegt zu beschließen.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Wahlordnung für den Seniorenrat wie vorgelegt zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die vorgelegte Wahlordnung für den Seniorenrat.  

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

Mit entsprechender Ergänzung der Hauptsatzung wurde im März 2010 der damalige Seniorenbeirat als Seniorenrat in die Gremienlandschaft der Stadt Aachen aufgenommen. Der Seniorenrat ist ein parteipolitisch unabhängiges Beratungsorgan, welches die Interessen der älteren Generation vertritt.

 

Die Mitglieder des Seniorenrats wurden zuletzt im November 2017 in einer Urwahl direkt von den wahlberechtigten Einwohner*innen gewählt.

 

r die Seniorenratswahl wurden in insgesamt 14 Wahlbezirken je nach Einwohner*innenzahl zwei bis nf Mitglieder gewählt. Die Wahlberechtigten hatten jeweils eine Stimme zur Wahl einer/eines Kandidat*in des Wahlbezirks.

 

Die operative Durchführung der Seniorenratswahlen erfolgte durch den Fachbereich Verwaltungsleitung (heute: Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung), Bereich Wahlen. 

 

Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Prüfung der formalen Voraussetzungen der eingehenden Bewerbungen der Kandidat*innen wurden von der Leitstelle „Älter werden in Aachen des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration wahrgenommen.

 

Die Seniorenratswahl ist eine reine Briefwahl, die Rücksendung der Wahlunterlagen für die Wähler*innen kostenlos.

 

Änderung der Wahlordnung für den Seniorenrat

Nach der Wahl des Seniorenrats im November 2017 hat sich der neu gewählte Seniorenrat eingehend mit der Überarbeitung der bestehenden Wahlordnung befasst.

 

Wesentlich war dabei die Frage, ob die nftigen Wahlen zum Seniorenrat weiterhin in Form der Einstimmenwahl jede/r Wähler*in hat genau eine Stimme zur Wahl einer Person im Wahlbezirk oder aber in Form der Mehrstimmenwahl  jede/r Wähler*in hat so viele Stimmen, wie Kandidat*innen im Wahlbezirk gewählt werden (vgl. oben: zwei bis fünf) durchgeführt werden sollen.

 

Bei den bisherigen Wahlen war nur die Abgabe von einer Stimme für eine Person im Wahlbezirk möglich. Mit Beschluss vom 15.08.2019 hat der Seniorenrat sich r die Einführung der Mehrstimmenwahl bei den künftigen Wahlen zum Seniorenrat entschieden.

 

Die Verwaltung hat die beiden Varianten „Einstimmenwahl“ und „Mehrstimmenwahl“ geprüft und festgestellt, dass beide Varianten rechtlich möglich sind.

 

Aufgrund des vom Seniorenrat in 2019 gefassten Beschlusses, den Rat um Beschluss einer durch Einführung der Mehrstimmenwahl geänderten Wahlordnung zu ersuchen, hat die Verwaltung den durch den Seniorenrat erfolgten Entwurf einer neuen Wahlordnung aufgegriffen und fortgeschrieben. Neben der beschriebenen Kern-Änderungen wurden redaktionelle Anpassungen, insbesondere im Hinblick auf eine gendergerechte Sprache, sowie punktuelle Klarstellungen eingearbeitet.

 

Der der Vorlage beigefügten Synopse der bisherigen und der zum Beschluss vorgeschlagenen Wahlordnung ist in der Erläuterungsspalte rechts jeweils zu entnehmen, welche Änderung an der jeweiligen Stelle erfolgte.

 

Amtszeit des Seniorenrats

Die Amtszeit des Seniorenrats beträgt grundsätzlich fünf Jahre.

Aufgrund des mit der Vorbereitung und der Durchführung einer Seniorenratswahl verbundenen Aufwands sind entsprechend verfügbare Personalressourcen erforderlich. Die Stadt Aachen kann diese für eine nur alle fünf Jahre stattfindende Wahl jedoch nicht dauerhaft und umfänglich vorhalten. Eine für die Durchführung von Wahlen vorübergehend gesteigerte Personalkapazität muss die Stadt Aachen dann zwingend bereitstellen, wenn sie Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen durchzuführen hat. Nur in solchen Zeiträumen kann sie somit auf entsprechende Personalressourcen tatsächlich zurückgreifen. Es ist deshalb dringend geboten, künftig die Wahlen zum Seniorenrat generell mit einer stattfindenden Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahl zu koppeln und taggleich durchzuführen.

 

Unter Beachtung der jeweils für diese Wahlen bestehenden Anforderungen sowie insbesondere der zeitlichen Lage der jeweiligen Wahlperioden, kommt alleine die zeitgleiche Durchführung mit den Landtagswahlen konkret in Frage. Die nächsten Wahlen zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen werden im Mai 2022 stattfinden (der Wahltermin ist seitens der Landesregierung auf den 15. Mai 2022 festgelegt worden), die nächsten Wahlen zum Seniorenrat hätten bei einer ungeminderten, vollen Wahlperiode von fünf Jahren erst im November 2022 bevorgestanden.

 

Um einen mit den Landtagswahlen NRW übereinstimmenden Rhythmus zu bewerkstelligen und somit die zeitgleiche Durchführung der Wahlen zu ermöglichen, musste eine einmalige Anpassung der Amtszeit des Seniorenrats der Stadt Aachen erfolgen.

 

Mit Ratsbeschluss von 25.01.2017 wurde zu diesem Zweck entsprechend eine einmalige Verkürzung der (jetzt laufenden) Wahlperiode vorgenommen. Die Seniorenratswahl ist dadurch fortan mit der Landtagswahl gekoppelt.

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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