Entscheidungsvorlage - FB 56/0108/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie stimmt, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2022, dem Antrag des Sozialwerks Aachener Christen zur Fortführung des Projekts FinQua mit dem geänderten Konzept für weitere 12 Monate zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel in Höhe von 40.500 Euro zur Finanzierung für den Haushaltsplan 2022 haushaltsneutral anzumelden.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Stellungnahme der Verwaltung zur Fortführung von „FinQua“

 

1. Bisheriger Projektverlauf

Seit November 2018 kann mit Unterstützung der Politik das ursprünglich über Stiftungsmittel finanzierte Projekt „FinQua - Flüchtlinge integrieren durch Qualifizieren“ in Kooperation mit dem Sozialwerk Aachener Christen durchgeführt werden. Seitdem vermittelt das Fallmanagement im Fachbereich Wohnen, Soziales, Integration mit Erfolg Leistungsbeziehende im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in „FinQua“. 

 

Am 27.03.2020 stimmte der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie einer Verlängerung des Arbeitsmarktprojekts FinQua zu. Mit Zuwendungsbescheid vom 11.05.2020 konnte dem Sozialwerk rückwirkend für die Zeit vom 01.01.2019 - 30.04.2020 eine Zuwendung in Höhe von ca. 150.000.- € und für den Zeitraum vom 01.05.2020 - 30.11.2021 eine Zuwendung in Höhe von ca. 178.000.- € bewilligt werden. Die bis dahin ausgezahlten Stiftungsmittel an das Sozialwerk wurden an die Stadt Aachen zurückgezahlt. Die über die Gesamtlaufzeit benötigten Mittel zur Finanzierung von „FinQua“ können über die Inanspruchnahme von Landesfördermitteln gemäß    § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG NRW) bis zum 30.11.2021 gewährleistet werden. Eine Fortführung des Projekts mit Landesmitteln ist über das genannte Datum hinaus nicht möglich.

 

Auch wenn Corona bedingt in den letzten Monaten erhebliche Abstriche bezüglich der Zuweisung von Teilnehmenden und kontinuierlichen Angeboten vor Ort gemacht werden mussten, überwiegen unbestritten die aufgeführten bisherigen Ergebnisse der Maßnahme (siehe Anlage, Antrag Sozialwerk).

 

Das bisher erfolgreiche Projekt bietet:

  • asylsuchenden und geduldeten Menschen ein Angebot zur Orientierung im Rahmen ihrer sozialen Eingliederung und zur persönlichen Reorganisation in eine fremde Umgebung und Arbeitswelt,
  • Leistungsbeziehende im AsylbLG die Chance, auf berufsbezogene sprachlich-kommunikative Anforderungen vorbereitet zu werden,
  • die Gewährleistung einer begleitenden integrationsorientierten soziale Beratung vor Ort,
  • eine Möglichkeit, jugendliche Teilnehmende aus „FinQua“ in Maßnahme der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ einzubinden.

 

 

Vermittlung in Arbeit und Ausbildung

Mit Unterstützung der betreuenden Mitarbeiter*innen  des Sozialwerks im Rahmen von „FinQua“ und in engmaschiger Kooperation mit dem städtischen Fallmanagement im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration konnte von den bisher zugewiesenen Personen eine Vielzahl eine Arbeit, eine Ausbildung oder ein Praktikum aufnehmen (siehe Anlage Antrag Sozialwerk).

 

 

„Fördern und Fordern“

Hervorzuheben ist der nicht zu unterschätzende Effekt des pädagogischen Nutzens der Maßnahme. Die zugewiesenen Personen erhalten oft erstmalig die Möglichkeit, eine Tätigkeit mit geregelter Tagesstruktur in verschiedenen Gewerken kennen zu lernen, um auf das Berufsleben vorbereitet zu werden- mit entsprechenden Erwartungen seitens der Arbeitgeber*innen und Regeln des hiesigen Arbeitsmarkts. Verdeutlicht wird das Ziel, den Lebensunterhalt eigenständig und aus eigenen Mitteln sicher zu stellen.

Neben dem positiven Ansatz einer individuellen Arbeitsmarktintegration sind für die/den Einzelne/n die Konsequenzen infolge von Kürzungen aufgrund fehlender Mitwirkung zu spüren. Im Projekt FinQua wird die Teilnahme von Mitarbeiter*innen vor Ort engmaschig überwacht und auf ein Fehlverhalten über das Fallmanagement mit Sanktionen reagiert. Eine unbegründete Nichtteilnahme oder wiederholtes mehrfaches unentschuldigtes Fehlen trotz persönlicher Gespräche und Aufzeigen eines individuellen Mehrwerts des Angebots ziehen eine Kürzung der monatlichen Regelleistung nach sich.

 

Kosteneinsparungen

Im Jahr 2020 konnten über Arbeitsaufnahmen FinQua-Teilnehmender zusätzlich Einsparungen von Sozialhilfe in Höhe von ca. 10.000 Euro erreicht werden. Durch die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit und die damit verbundene Pflichtkrankenversicherung entfallen beim Sozialhilfeträger die Kosten für die medizinische Versorgung.

Diesbezüglich kamen Einsparungen an Krankenhilfekosten in Höhe von ca. 4.000 Euro für die genannte Personengruppe und deren Familienangehörigen hinzu. Insgesamt konnten mit den bisherigen Vermittlungen in Arbeit im HHJ 2020 ca. 14.000 Euro eingespart werden.

In HHJ 2021 sind nach derzeitigem Stand der Arbeitsaufnahmen Einsparungen in Höhe von ca. 24.000 Euro zu erwarten. Hinzu kamen Einsparungen aufgrund von Leistungskürzungen, wenn Leistungsempfänger sich weigerten am Projekt teilzunehmen. Durch regelmäßige Neuzuweisungen ist davon auszugehen, dass der oben beschriebene Prozess fortgesetzt und die bezifferten Ersparnisse auch künftig zu verzeichnen sind. Ehemals Teilnehmende von „FinQua“, die ihre Arbeit verlieren, werden zeitnah über die Fallmanager*innen im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützt.

 

2. Geändertes Konzept

Eckdaten:

  • der Wechsel des Projektstandorts zum Aachener Zentrum – von der Tuchfabrik in die Rosfabrik des Sozialwerks, 
  • die konzeptionelle Neuausrichtung fokussiert die verstärkte Ausrichtung einer Arbeitsaufnahme,
  • die Inanspruchnahme der Angebote verschiedenster Gewerke orientieren sich an individuellen Wünschen und Stärken unter Nutzung der dortigen Ressourcen,
  • Reduzierung der Kosten unter Nutzung der in der Rosfabrik zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und Arbeitsmittel sowie eine angepasste Personalbetreuung (Mitnutzung von Personalressourcen laufendender Maßnahmen),
  • Befristung auf 12 Monate.

 

 

Einzelheiten sind im Projektantrag des Sozialwerks aufgeführt (siehe Anlage).

 

3. Fazit

Als Kommune ist die Stadt Aachen in der Verantwortung, die Integration von Zugewanderten und Geflüchteten vor Ort zu ermöglichen. Die angebotenen Integrationsmaßnahmen richten sich in erster Linie an zugewanderte Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus zum dauerhaften Verbleib in Deutschland. Geduldete Menschen sind jedoch auch Teil der Aachener Bevölkerung. Integrationsunterstützende Maßnahmen für diese Gruppe sind unverzichtbar.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist das Interesse groß, „FinQua“ als spezielles „kommunales Angebot mit Alleinstellungsmerkmal“ zu erhalten und fortzuführen. Das FinQua-Projekt ist das derzeit einzige Arbeitsmarktinstrument, welches der Verwaltung zur Verfügung steht und gezielt die Möglichkeit bietet, unabhängig vom jeweiligen Status für Leistungsbeziehende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein Angebot vorzuhalten, dass eine erste berufliche Orientierung unter Nutzung der mitgebrachten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie eine Heranführung an den hiesigen Arbeitsmarkt gewährleisten kann.

 

Mit der aktuell sich entwickelnden sichtbaren Erholung der wirtschaftlichen Situation regionaler Unternehmen ist in 2022 mit mehr Arbeitsaufnahmen von FinQua-Teilnehmenden und somit auch mit höheren Einsparungen im Bereich der Sozialleistungen als in 2021 zu rechnen. Die Einsparungen auf Grund der Arbeitsaufnahmen und der Leistungskürzung können die Projektkosten decken.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Projekt in Form des neuen Konzepts zunächst befristet für ein Jahr fortzusetzen und die finanziellen Mittel in Höhe von 40.500 Euro zur Verfügung zu stellen. Über eine Fortsetzung des Programms über 2022 hinaus wird nach einer Evaluation der Ergebnisse aus 2021 entschieden.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

40.500

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

40.500

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-40.500

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Eine Deckung der Projektkosten wird durch Einsparungen im Bereich des AsylbLG erfolgen. Arbeitsaufnahmen und Leistungskürzungen haben Einsparungen bei den Leistungen zur Folge.

Durch Arbeitsaufnahmen wird Einkommen erzielt, welches die Leistungen vermindert und zu Einsparungen beim PSP Element 4-050202-902-8 führt. In 2021 gab es in diesem Bereich Einsparungen in Höhe von 16.000 Euro. Darüber hinaus werden im Bereich der Krankenhilfekosten nach dem AsylbLG Beträge eingespart, weil die Leistungsempfänger*innen über die/den Arbeitgeber*in versichert sind. Bei PSP 4-050202-903-6 waren dies im Jahr 2021 ca. 8.000 Euro. Bei Leistungsempfänger*innen, die sich weigern an der Maßnahme teilzunehmen, sind Leistungs-kürzungen möglich. Vor den Einschränkungen im Projekt auf Grund der Coronapandemie, waren dies in 2019 ca. 7.000 Euro monatlich, welche beim PSP Element 4-050202-902-8 eingespart wurden.

Im Haushaltsjahr 2022 ist mit vergleichbaren Einsparungen zu rechnen.

Somit erfolgt eine haushaltsneutrale Anmeldung durch den FB 56 für den Haushalt 2022.

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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