Entscheidungsvorlage - E 18/0043/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Evaluation Pilotprojekt "Wertstoffmobil"
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Verfasst von:
- E18
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Entscheidung
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28.09.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Im März 2020 wurde der Aachener Stadtbetrieb vom Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb beauftragt, ein Wertstoffmobil, angelehnt an die mobile Schadstoffsammlung, als Pilotprojekt für ein Jahr innerhalb der Stadt Aachen einzuführen.
Einsatzziel des Wertstoffmobils, das im September 2020 seinen Dienst aufnahm, ist die Berücksichtigung und Erfüllung der gestiegenen Anforderungen an das Recycling aufgrund der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes von Juli 2020. Dabei steht vor allem die Getrenntsammelpflicht von Abfällen sowie die Einführung einer kundenfreundlichen und ortsnahen Abgabemöglichkeit von Wertstoffen im Vordergrund.
Mit der Einführung des Wertstoffmobils besteht somit das alternative Angebot, kleinteiligere Wertstoff-/Sperrgutgegenstände nicht mehr über den Restabfallbehälter entsorgen oder zu den Recyclinghöfen bringen zu müssen, sondern je nach Annahmeort wohnortsnah abzugeben. Dies trägt zu einer verbesserten Kreislaufschließung und Ressourcenschonung bei. Auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels unterstützt das Wertstoffmobil die Erweiterung des Serviceangebots des Aachener Stadtbetriebes zur Entsorgung von Wertstoffen. Außerdem wird zu einer Reduzierung von wildem Müll und damit zur Erhöhung der Stadtsauberkeit beigetragen, da den Bürger*innen eine haushaltsnähere Alternative zu den beiden Recyclinghöfen zur Abgabe von Wertstoffen geboten wird. Darüber hinaus werden ebenso CO2-Emissionen durch wegfallende Fahrten zu den Recyclinghöfen eingespart.
2. Termine und Einsatzorte
Während der Pilotphase war das Wertstoffmobil in den Monaten September 2020, März 2021 und September 2021 an insgesamt 18 Tagen gemeinsam mit dem bereits etablierten System der mobilen Schadstoffsammlung an insgesamt 29 Standorten im Stadtgebiet Aachen unterwegs. In den Monaten November 2020, Januar 2021, Mai 2021 und Juli 2021 stand das Wertstoffmobil an insgesamt 36 Tagen an 9 Standorten der Aachener Wochenmärkte in der Innenstadt und den Stadtbezirken.
Die nachfolgende Abbildung zeigt das flächendeckende Angebot des Wertstoffmobils mit seinen unterschiedlichen Standorten, die sich auf das gesamte Stadtgebiet verteilen. Die orangefarbenen Punkte zeigen dabei die Standorte des Wertstoffmobils gemeinsam mit dem Schadstoffmobil und die schwarz gefärbten Punkte die Standorte auf den unterschiedlichen Wochenmärkten.
3. Annahmekriterien
Folgende Wertstoffe bis zu einer maximalen Kantenlänge von 50 cm werden am Wertstoffmobil angenommen:
- Elektrokleingeräte
- z. B. Toaster, Mixer, Kaffeemaschine
- z. B. Handys, Drucker, Taschenrechner, Tastaturen
- z. B. Bohrmaschinen, elektrische Zahnbürsten, Rasierer
- Energiesparlampen
- maximal fünf Stück
- Kunststoffabfälle
- keine Verpackungen
- Alttextilien
- maximal eine Tüte
- z. B. Kleidung, Decken, Bettwäsche, Gardinen
- CD/DVD
- ohne Hülle
- Akkus und Batterien
- keine Fahrzeug- oder Industriebatterien
- Holz
- z. B. Möbelholz, Pressspannplatten, Bretter
- Metall
- z. B. Töpfe, Pfannen, Armaturen, Besteck
- z. B. Metallwerkzeuge, Eisenwaren, wie beispielsweise Schrauben und Nägel
- z. B. Drahtreste, Blechreste, Metallrohre und -stangen
- Korken
4. Bisherige Erfahrungen
Im kompletten Pilotjahr (September 2020 bis einschließlich September 2021) wurden an insgesamt 54 Tagen 123 Einsatztermine, entweder gemeinsam mit dem Schadstoffmobil oder im Rahmen der alleinigen Teilnahme an Wochenmärkten, wahrgenommen.
Dabei wurde das Wertstoffmobil im Zuge der gemeinsamen Termine mit dem Schadstoffmobil von 1030 Aachener*innen und von 1592 Nutzer*innen auf den Wochenmärkten besucht.
Insgesamt hatte das Wertstoffmobil somit von September 2020 bis Juli 2021 2622 Kundenkontakte, so dass eine positive Akzeptanz und Nachfrage von Seiten der Bevölkerung zu verzeichnen ist.
Die über das Wertstoffmobil eingesammelten Mengen wurden bisher nicht gesondert verwogen, sondern werden dem laufenden Kontingent des Recyclinghofes Aachen – Eilendorf (Kellershaustraße 10) übergeben.
Das Wertstoffmobil wird zurzeit vornehmlich zur Abgabe von Elektrokleingeräten, Holz, Altkleider und Batterien genutzt.
5. Kosten
Auch über die Pilotphase hinaus geht mit der Fortführung kein zusätzlicher Personalbedarf
einher. Weiterhin kann bezogen auf das notwendige Fahrzeug auf den bestehenden Fahrzeugpool
zurückgegriffen werden. Durch das Vorhandensein der notwendigen Ressourcen entfallen laufende
Personal- und Fahrzeugkosten in Höhe von etwa 30.000 Euro jährlich auf das Wertstoffmobil.
6. Fazit
Aufgrund der positiven Resonanz und Nachfrage empfiehlt der Aachener Stadtbetrieb das Wertstoffmobil als dauerhafte Entsorgungsmöglichkeit zu etablieren und hierdurch das Service- und Dienstleistungsangebot des Aachener Stadtbetriebes für die Bürger*innen zu erweitern.
Auswirkungen
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| X |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |