Kenntnisnahme - FB 61/0166/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Damit gilt der Ratsantrag Nr. 2021-07 vom 04.05.2021 als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

hier:  Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 04.05.2021 / Antrag der SPD -Fraktion zur Tagesordnung

 

Wann ist mit den Ergebnissen des Ausschreibungsverfahrens für den 1. Bauabschnitt Erschließungsstraße von Roermonder Straße bis Anschluss Banker Feld Straße, mit Querung der Bahnlinie Mönchengladbach/Düsseldorf, zu rechnen?

Mit welchem Planungszeitraum  wird gerechnet?

Wann kann die Brückensanierung auf der Horbacher Straße in Alt-Richterich beginnen?

 

 

 

Das derzeit laufende Ausschreibungsverfahren ermittelt ein qualifiziertes Ingenieurbüro, das die Planung  und die bauliche Umsetzung der  Umgehungsstraße mit  den dazu gehörenden Ingenieurbauwerken wie Bahnüberführung, Querung Amstelbach, Querung Radschnellweg und den Anschluss des Recyclinghofes erarbeiten und  umsetzen soll.

Voraussichtlich Anfang November 2021 wird das gesamte zweistufige Vergabeverfahren abgeschlossen.

Das in dem Verfahren ermittelte Büro wird dann in einzelnen Schritten die Planung  der Ingenieurbauwerke, die Entwässerung   und die Planung der Straße mit der dazu gehörenden Baustellenlogistik  vornehmen.

Parallel dazu müssen die wasserrechtlichen Genehmigungen,  die Abstimmung mit der Umweltbehörde, der DB  und der Regionetz  fortgesetzt werden.

Die Ergebnisse dieser  technischen Planung sind Voraussetzung für die weitere Bearbeitung des  Bebauungsplanes Nr. 955. Inklusive aller dazu erforderlichen Fristen ist mit einem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Ende 2023 zu rechnen.

In dem Jahr 2024 findet demzufolge das Ausschreibungsverfahren für den 1. Bauabschnitt der Erschließungsstraße statt.

Mit der Fertigstellung der Erschließungsstraße bis zur Banker-Feld-Straße ist nicht vor Ende 2026 zu rechnen.

Auf Rückfrage hat der Landesbetrieb Straßenbau zur Brückensanierung auf der Horbacher Straße mitgeteilt, dass mit dem Baubeginn der Brücke Horbacher Straße frühestens in 2024 zu rechnen ist. Die Bauzeit beträgt ca. 1 Jahr. Weitere Details sind aber noch nicht bekannt.

Aussage Straßen NRW: Der zeitliche Horizont für die Umsetzung wird maßgeblich von den, mit der Bahn abzustimmenden Sperrpausen beeinflusst und kann aktuell auf in frühestens drei Jahren beziffert werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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