Kenntnisnahme - FB 56/0109/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den

Wohnungsmarktbericht 2021 zur Kenntnis.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Seit 2000 veröffentlicht die Stadt Aachen regelmäßig (inzwischen jährlich) einen empirischen Bericht zur aktuellen Situation des Aachener Wohnungsmarkts. Der nun vorliegende Wohnungsmarkbericht 2021 (Stichtag 31.12.2020) analysiert auf breiter Datenbasis aktuelle Trends, langfristige Entwicklungen und die komplexen Wechselwirkungen auf dem Aachener Wohnungsmarkt. Gleichzeitig zieht er Querverbindungen zu gesamtgesellschaftlichen Trends und der Situation anderer Kommunen. Dabei werden die zentralen Herausforderungen (z. B. Flächenknappheit, Sicherung der sozialen Wohnraumversorgung) herausgearbeitet und mit wohnungspolitischen Aktivitäten in Verbindung gesetzt.

 

Die Aachener Wohnungsmarktberichterstattung wurde seit Neuausrichtung der kommunalen Wohnungsmarktbeobachtung im Jahr 2017 kontinuierlich geschärft und um zentrale Themenfelder (z. B. Detailanalyse des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und kleinräumige Analysen) erweitert. Im Wohnungsmarktbericht 2021 liegen nun erste Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Aachener Wohnungsmarkt vor. Daneben werden die gewohnten kleinräumigen Analysen zum Mietwohnungsmarkt und zum öffentlich geförderten Wohnungssegment, insbesondere zur räumlichen Differenzierung der Bindungsausläufe, aktualisiert und weitergeführt. Ein extra Kapitel widmet sich erneut dem aktuellen Sachstand zum Erarbeitungsprozess des Aachener Handlungskonzepts Wohnen. Erstmals wird das Thema Wohnungslosigkeit im Gastbeitrag von Dr. Markus Baum von der Katholischen Hochschule NRW (KatHO NRW) betrachtet und analysiert.

 

Mit seiner Analysetiefe, seinen Querbezügen und den skizzierten Herausforderungen bietet der Wohnungsmarktbericht eine verlässliche Planungs- und Steuerungsgrundlage für Wohnungsmarktakteure aus Politik, Wohnungswirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft.

 

Die Mitglieder des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses erhalten den Wohnungsmarktbericht 2021 druckfrisch zur Kenntnisnahme. Die Eckpunkte der Entwicklung werden mündlich vorgestellt. Eine Aussprache erfolgt in der nächsten Sitzung.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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