Kenntnisnahme - BA 6/0128/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Zum o. a. Antrag teilt das zuständige Fachamt folgendes mit:

 

„Für die o.g. Sitzung der B 6 wünscht die CDU-Fraktion die Beantwortung der Frage, inwieweit die in der Sitzung am 29. Mai 2002 vom FB 68 aufgeführten Mängel an den Kanälen im Stadtbezirk Aachen-Richterich gemäß dem Sachstandsbericht, vorgetragen seinerzeit von Herrn Lexen vom FB 68, beseitigt  worden sind.

 

Hierzu berichte ich wie folgt:

In den Jahren 2002 bis 2004 wurden verschiedene Kanalerneuerungsmaßnahmen und Kanalsanierungen im Bezirk Richterich durchgeführt. Die Baumaßnahmen sind ausschließlich im Ortsteil  Horbach durchgeführt worden, einige davon im unterirdischen sogenannten Inliner-Bauverfahren, so dass die Arbeiten weitestgehend unbemerkt von den Bürgern durchgeführt wurden.

 

Im einzelnen handelte es sich um:

-          Scherbstraße (unterirdische Muffensanierung – noch nicht abgeschlossen)

-          Wiesenweg (teilweise Erneuerung, überwiegend jedoch Kanalisierung = erstmalige Herstellung eines Kanals) und

-          Oberdorfstraße (Inlinersanierung – unterirdisch).

 

Damit kann ein großer Teil der gravierendsten Mängel (Schadensklasse 5 und teilweise Klasse 4 nach Isybau-Norm) zunächst als beseitigt angesehen werden. Wegen der personellen Engpässe im FB 68/30, aber auch wegen Baumaßnahmen mit einer höheren Priorität im übrigen Stadtgebiet können die anderen im Sachstandsbericht aufgeführten Maßnahmen mit Klasse 4 nur sukzessive abgearbeitet werden.

 

Die Ausführungen des Herrn Rothe im Namen der CDU-Fraktion beruhen offenbar auf einem Missverständnis: Die von ihm aufgeführten 37 % des Kanalbestandes mit „stärkeren Mängeln“  entsprechen den in der Sitzung am 29. Mai 2002 dargestellten 37 % der Zustandsklasse 3. Nach Isybau (das im Bericht zitierte Regelwerk ATV-M 149 ist dort fälschlicherweise aufgeführt worden, denn dieses enthält eine andere Nummerierung der Zustandsklassen) bedeutet Klasse 3, dass mittelfristig Handlungsbedarf besteht (siehe auch Sitzungsniederschrift vom 29.05.2002). Das bedeutet, der Rohrleitungszustand ist – zumindest zurzeit – noch nicht bedenklich, so dass nicht mit einem Austritt von Abwasser in den Untergrund oder Eindringen von Grundwasser in das Rohrsystem gerechnet werden muss. In der Regel handelt es sich bei Klasse drei um unsachgemäß ausgeführte Rohreinbindungen (z. B. in den Hauptkanal hineinragende Hausanschlüsse) um Korrosion (Verschleiß bzw. Abnutzung des benetzten Rohrquerschnittes) oder um Inkrustationen, d. h. Ablagerungen z. B. aus Kalksinterungen. Diese Mängel werden beobachtet und im Falle einer Verschlechterung wird auch gehandelt.

 

Es handelt sich somit bei 37 % mit „stärkeren Mängeln“ nicht um Sanierungsfälle mit umgehenden Handlungsbedarf.“

 

Loading...