Entscheidungsvorlage - FB 62/0010/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung eines bisher unbenannten Platzes an der Oberforstbacher Straße in Gert-Engels-Platz
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Verfasst von:
- Dez. III/FB62-220
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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|
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27.10.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beschließt den bisher unbenannten Platz an der Oberforstbacher Straße in
„Gert-Engels-Platz“
zu benennen. Zusätzlich soll ein Erläuterungsschild mit folgendem Inhalt zugefügt werden:
"Gert Engels (1931-1994), Gemeinderat in Walheim (1961-1972), Bezirksvorsteher von Kornelimünster-Walheim und Mitglied des Rates der Stadt Aachen (1972-1994), Träger des Bundesverdienstkreuzes".
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig. Die verwaltungstechnische Abwicklung führt der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung durch.
Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.
Die Fraktion der CDU in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beantragte die Benennung des „Dorfplatzes“ in Oberforstbach im Bereich der Oberforstbacher Straße in „Gert-Engels-Platz“ mit Schreiben vom 01.03.2021. Dieser Antrag wurde dem Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung mit dem Auftrag zur Prüfung übersandt.
Die Prüfung des Antrages durch die Verwaltung ergab, dass die betreffende Fläche bisher offiziell nicht benannt ist. Es ist daher nicht von einer Umbenennung auszugehen. Die Gebäude mit den Adressen Oberforstbacher Straße 266 bis 298 und 251 bis 265 können auch weiterhin der Oberforstbacher Straße zugeordnet werden. Daher werden keine Adressenänderungen notwendig.
Bei der weiteren Bearbeitung des Antrages wurde mit Unterstützung des Stadtarchives der Stadt Aachen festgestellt, dass die Benennung nach der Person Gerhard Engels mit den Benennungsgrundsätze, die sich aus der "Handreichung des Deutschen Städtetages zur Aufstellung eines Kriterienkataloges zur Straßenbenennung" von März 2021, Seite 19ff, (siehe Anlage) ergeben,vereinbar ist.
Auf der dem Stadtarchiv vorliegenden Ratsherren/-damen-Karte ergeben sich folgende Informationen:
Engels, Gerhard: geb. 12.12.1931
Zugehörigkeit zum Rat von- bis: 23.04.72 - 11.09.94
Partei: C D U
verstorben: 11.09.1994
Offiziell hieß Herr Engels Gerhard, Gert wird sein Rufname gewesen sein.
Im Bezirk wird die Verwechslungsgefahr mit anderen Personen gleichen Namens nicht sehr hoch sein, dennoch ist Gert Engels im Rheinland ein häufig vorkommender Name. Aus diesem Grund sollte ein Erläuterungsschild den Namen ergänzen.
Herr Engels saß seit 1961 im Gemeinderat von Walheim, nach der Kommunalwahl 1969 wurde er stellvertretender Bürgermeister. Er war seit der Gebietsreform bis zu seinem Tod Bezirksvorsteher.
Der Text für das Erläuterungsschild könnte lauten:
"Gert Engels (1931-1994), Gemeinderat in Walheim (1961-1972), Bezirksvorsteher von Kornelimünster-Walheim und Mitglied des Rates der Stadt Aachen (1972-1994), Träger des Bundesverdienstkreuzes".
Von Seiten der Angehörigen wurden keine Bedenken bzgl. der Benennung geäußert.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag Fraktion der CDU in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim zu entsprechen und den bisher unbenannten Platz an der Oberforstbacher Straße in „Gert-Engels-Platz“ zu benennen. Zusätzlich soll ein Erläuterungsschild folgenden Inhalt zugefügt werden:
"Gert Engels (1931-1994), Gemeinderat in Walheim (1961-1972), Bezirksvorsteher von Kornelimünster-Walheim und Mitglied des Rates der Stadt Aachen (1972-1994), Träger des Bundesverdienstkreuzes".
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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203,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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1.018,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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