Entscheidungsvorlage - FB 62/0011/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung des Vorplatzes des Depots Talstraße in Patz der Kinderrechte
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Verfasst von:
- Dez. III - FB 62/220
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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27.10.2021
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig. Die verwaltungstechnische Abwicklung führt der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung durch.
Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.
Der vom Kinderschutzbund Ortsverband Aachen e.V. eingebrachte Antrag, den Platz vor dem Depot Talstraße in „Platz der Kinderrechte“ zu benennen, wurde dem Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung im Januar 2021 mit dem Auftrag zur Prüfung übersandt.
Die Prüfung des Antrages durch die Verwaltung ergab, dass die Fläche vor der Gebäudeseite des Depots Talstraße zur Aretzstraße und zur Hein-Jansen-Straße bisher nicht benannt ist. Es gibt daher von Seiten der Verwaltung keine grundsätzlichen Bedenken gegen die beantragte Benennung.
Die entsprechende Beratungs- und Beschluss-Vorlage der Verwaltung für die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, konnte coronabedingt erst in die Oktobersitzung 2021 der
Bezirksvertretung aufgenommen werden.
Zwischenzeitlich beantragte die SPD-Fraktion den folgenden Tagesordnungspunkt für Septembersitzung des Hauptausschusses:
„Sachstandsbericht zum Antrag des Kinderschutzbundes auf Benennung des Vorplatzes des Depots Talstraße in „Platz der Kinderrechte““
Der Sachstandbericht der Verwaltung beschrieb den oben aufgeführten Vorgang. Der Hauptausschuss fasste daraufhin folgenden Beschluss:
„Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und empfiehlt mit den in der heutigen Sitzung formulierten Ergänzungen, den Antrag des Kinderschutzbund Ortsverband Aachen e.V. auf Benennung des Platzes vor dem Depot Talstraße in „Platz der Kinderrechte“ zu benennen, in eine der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte zu beraten und zu beschließen.“
Ergänzung des Hauptausschusses: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte möge in ihrer Beratung für die Benennung den Aspekt mit einbeziehen, ob die Größe des Platzes der Bedeutung des Namens „Platz der Kinderrechte“ gerecht wird.
Auch sollte mit der Lenkungsgruppe bzw. den Mietern des Depots darüber nachgedacht werden, ob der Vorplatz des Depots so benannt werden solle.
Die Suche der Verwaltung nach einem „prominenteren“ größeren, noch unbenannten Platz im Stadtbezirk Aachen-Mitte, führte zu keinem verwendbaren Ergebnis.
In einer Mail vom 21.09.2021 an die Bezirksvertretung Aachen-Mitte führt der Kinderschutzbund noch einmal aus, dass das Ansinnen auf Benennung auch von den Mietern und Mieterinnen des Depots unterstützt wird. Des Weiteren macht der Kinderschutzbund noch einmal ausdrücklich deutlich, dass es Wunsch des Kinderschutzbundes ist, den Vorplatz des Depots als „Platz der Kinderrechte“ zu benennen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag des Kinderschutzbund Ortsverband Aachen e.V. auf Benennung des Platzes vor dem Depot Talstraße zu entsprechen und ihn in „Platz der Kinderrechte“ zu benennen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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2
|
(wie Dokument)
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1,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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966,2 kB
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4
|
(wie Dokument)
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50,7 kB
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5
|
(wie Dokument)
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421,2 kB
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