Kenntnisnahme - FB 61/0237/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach auch unterhalb der Einmündung Germanusstraße / Kirchweg eine Fußgänger-Drucktastenampel eingeplant wird.  Die Planung und Umsetzung geschieht im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Alt-Haarener Straße im Abschnitt zwischen Haarener Gracht und Friedenstraße Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Zum Antrag der CDU-Bezirksfraktion Haaren/Verlautenheide vom 13.03.2018 hatte die Verwaltung für die Sitzung der BV Haaren am 02.09.2020 mitgeteilt, dass zur Ermittlung der Zahl der tatsächlich dort querenden Fußgänger*innen nach Ende der Corona-bedingten verkehrlichen Schwachlastzeiten eine Verkehrserhebung gemacht werden soll. Diese Zählung hat am 15.06.2021 zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr stattgefunden.

Die Fahrzeugzahlen (KFZ und Radverkehr) in beiden Fahrtrichtungen zusammen lagen als Stundenwerte zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr immer über 600 und hatten ihren Spitzenwert zwischen 15.15 Uhr und 16.15 Uhr bei 1132 Fahrzeugen. Der Spitzenwert der in beiden Richtungen querenden Fußgänger lag in der Zeit zwischen 12.45 Uhr und 13.45 Uhr bei 37, ansonsten zwischen 11 und 33 Fußgänger*innen.

 

Die „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“ empfehlen bei weniger als 50 querenden Fußgänger*innen pro Spitzenstunde keinen Fußgängerüberweg und keine Fußgängerampel, räumen aber gleichzeitig ein, dass außerhalb des für Fußgängerüberwege möglichen / empfohlenen Einsatzbereiches Fußgängerüberwege in begründeten Ausnahmefällen auch angeordnet werden können. An dieser Stelle queren auch viele Senior*innen und mobilitätsbeeinträchtigte Personen aus dem Bereich Bogenstraße / Haarberg in Richtung Bezirksamt oder Kirche St. Germanus. Da ohnehin für die Umgestaltung der Alt-Haarener Straße im Rahmen der beschlossenen Maßnahmen der Unfallkommission der Gehweg auf der bergwärts rechten Seite angepasst werden muss und in dieses „Sowieso-Vorhaben“ die baulichen Anpassungen für eine Fußgängerampel kostengünstig integriert werden könnten, schlägt die Verwaltung den Bau einer Fußgängerampel auch bei Unterschreitung der Fußgänger-Richtwerte zusammen mit dem Umbau vor. Die Fußgängerampel wird in die Planungen für den Umbau der Alt-Haarener Straße aufgenommen und wird somit Bestandteil der noch einzuholenden politischen Beschlüsse sein. Mit einer Aufstellung vor Ort ist in 2022 zu rechnen.

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Anlagen

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