Entscheidungsvorlage - FB 36/0071/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsvereinbarung zu dem Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW über den Betrieb einer Beratungsstelle in der Stadt Aachen vom 07.06.2018 bzw. 26.06.2018. (Projekt Energiearmut)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- 36/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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05.10.2021
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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02.11.2021
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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10.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung und dem/der Vertreter*in der Verbraucherzentrale Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Aachen zu empfehlen, einem Abschluss des Ergänzungsvertrages mit der Verbraucherzentrale NRW zuzustimmen.
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, einem Abschluss des Ergänzungsvertrages mit der Verbraucherzentrale NRW zuzustimmen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt einem Abschluss des Ergänzungsvertrages mit der Verbraucherzentrale NRW zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Landesprojekt "NRW bekämpft Energiearmut" ist seit Ende 2012 eine Beratungs- und Informationsoffensive des Landes NRW in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW und unterschiedlichen Grundversorgern in NRW. Ziel war und ist die Vermeidung von akuten Energiesperren sowie die dauerhafte Sicherung der Energieversorgung bei von Energiearmut betroffenen Bürger*innen.
Die Stadtwerke Aachen AG ist als Kooperationspartnerin der ersten Stunde eine wichtige Praxispartnerin zur Vermeidung von Energiesperren. Bisher wurden 824 Aachener Verbraucherhaushalte bei Zahlungsproblemen rund um die Energierechnung unterstützt. Insgesamt wurden in Aachen 94 Prozent der angedrohten und angekündigten Sperren vermieden und 76 Prozent der bereits vorhandenen Versorgungsunterbrechungen aufgehoben.
Die Kernursachen für Energieschulden liegen im Dreiklang von geringen Einkommen, hohen Stromverbräuchen und -kosten. Verschärfend kommen weitere individuelle Problemlagen hinzu. Fehlende Finanz- und Planungskompetenzen der Betroffenen, aber auch schwierige Lebensumstände, können zu einer Eskalation der Energieschulden-Problematik führen.
Durch die bilaterale Netzwerkarbeit und den offenen Austausch an dem von der Aachener Verbraucherzentrale etablierten "Runden Tisch Energiearmut" wurden in den letzten Jahren gute Netzwerkstrukturen entwickelt, die relevante Hilfsangebote mit den beteiligten kommunalen Akteuren zusammenführten. So werden nach wie vor lokale Problemlagen frühzeitig erkannt und es wird ihnen gezielt entgegengewirkt.
Mit der Verstetigung der Budget- und Rechtsberatung bei Energiearmut wird ein wichtiges Hilfsangebot zur Vermeidung existenzieller Notlagen dauerhaft in die örtliche Verbraucherarbeit integriert. Das Beratungsangebot stellt eine weitere Unterstützung im Rahmen der kommunalen Beratungslandschaft dar und leistet einen nachhaltigen Beitrag zur sozialen Stabilisierung.
Anteilige Landesmittel in Höhe von 50 % sind in Aussicht gestellt, die Bewilligung setzt aber einen kommunalen Gremienbeschluss bzw. eine entsprechende vertragliche Vereinbarung voraus.
Die STAWAG hat signalisiert, den finanziellen Mehrbedarf der Kommune zu refinanzieren. Diese Refinanzierung ist Bedingung für den Vertragsabschluss.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden
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1-140301-900-3 Förderung Verbraucher-/ Energieberatung Kostenart 53180000 Zuschüsse an übrige Bereiche Kostenart 41450000 Zuschuss von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |||
Ertrag | -47.500 | -47.500 | -142.500 (3*47.500) | -142.500 (3x(-27.000))= -223.500 | 0 | 0 | |||
Personal-/ Sachaufwand | 247.700 | 292.468,52 *) | 770.000 **) | 770.000 + (3x (-27.000))= 851.000 | 0 | 0 | |||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
Ergebnis | 220.200 | 244.968,52 | 627.500 | 627.500 | 0 | 0 | |||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||
*) davon 44.768,52€ als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr, (ebenfalls anteilsmäßige, ertragswirksame Deckung aus dem Vorjahr)
**) Summe aus Ansatz 2022 i.H.v. 250.900€, Ansatz 2023 i.H.v. 258.100€ und Ansatz 2024 i.H.v. 261.000€
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Für das erweiterte Angebot der Beratungsleistungen im Bereich der Energiearmut fallen nach erfolgreichem Vertragsabschluss ab dem 01.01.2022 zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 27.000€ (Personal- und Sachkosten) jährlich an, die wiederum in gleicher Höhe durch die STAWAG erstattet werden.
Eine zusätzliche Bereitstellung der Mittel erfolgt je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entweder im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 oder unterjährig gem. § 9 I Haushaltssatzung der Stadt Aachen.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |