Entscheidungsvorlage - FB 61/0257/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung der Skulptur "Öcher Schängche";hier: Entscheidung zur Aufstellung; interfraktioneller Antrag vom 17.03.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- E 49 - Kulturbetrieb; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Entscheidung
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27.10.2021
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Stadtpuppenbühne Öcher Schängche am 4. Mai 2021, strebt der Förderverein Denkmoel Öcher Schängche e.V. die Aufstellung einer Bronze-Skulptur in der Innenstadt an. Die Skulptur wird eine Marktszene zeigen, bei der drei zentrale Protagonisten der Aachener Puppenbühne Marktfrau, Schängche und Polizist, im Kreis mit Blick nach außen aufgestellt werden. Die gesamte Skulptur wird eine Höhe von ca. 1,80 m haben. Der runde Sockel aus Blaustein hat dabei eine Höhe von ca. 70 cm und einen Durchmesser von 80 cm. Die Figuren aus Bronze werden eine Höhe von ca. 1,10 m aufweisen.
Nachdem in der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte vom 3. Februar 2021 kein Beschluss zu einem Aufstellungsort erfolgen konnte, sollen in dieser Vorlage, gemäß dem interfraktionellen Antrag vom 17. März 2021, drei weitere Vorschläge im Umfeld des Elisengartens vorgestellt werden.
Standort 1 – Am Eingang zur Elisengalerie (s. Anlage 1_Standort 1 – Elisengalerie)
Durch die fachliche Prüfung wurde klar, dass der Standort 1 Elisengalerie aus funktionalen Gründen ausgeschlossen werden muss. Das Fußgängeraufkommen rund um den Eingang der Elisengalerie lässt aus Sicht der Verwaltung keine weitere Einschränkung des Raumes durch die Skulptur selbst und sich um die Skulptur aufhaltendende Führungsgruppen zu.
Standort 2 – Am Holzgraben (s. Anlage 2_Standort 2 – Holzgraben)
Aus fachlicher Sicht gibt es keine zwingenden Einwände gegen die Aufstellung der Skulptur am Standort 2.
Standort 3 – zwischen Deutsche Bank und Elisenbrunnen (s. Anlage 3_Standort 3 – zwischen Deutsche Bank und Elisenbrunnen)
Es gibt zwar keine zwingenden Einwände bautechnischer-, logistischer- oder infrastruktureller Eigenschaft gegen eine Aufstellung der Skulptur am Standort 3, jedoch sprechen aus fachlicher Sicht nach wie vor zusammenfassend der widersprüchliche gestalterische Ausdruck von Figur, Park und Gebäuden, der Umgebungsschutz des Baudenkmals, der Bodendenkmalschutz sowie die Gefahr eines Rechtsstreites mit den Urhebern der Parkgestaltung (siehe Vorlage vom 3.2.2021).
Die kurzfristige Aufstellung der Skulptur wird angestrebt (Jubiläumsjahr).
Finanzierung und laufende Kosten:
Die Herstellung der Skulptur und den Transport der Skulptur zum Aufstellungsort übernimmt der Verein. Die Kosten für die Vor- und Nachbereitung des Aufstellungsortes und das Einsetzen der Skulptur trägt die Stadt. Die Kosten für die baulichen Maßnahmen belaufen sich auf 2.280 €. Darin sind 1000 € für die archäologische Begleitung enthalten.
Mittel für die Aufstellung der Skulptur stehen unter PSP 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum zur Verfügung.
Aussagen zur Unterhaltung sind Bestandteil der Vorlage zur Annahme der Schenkung und liegen in Zuständigkeit des Rates. Die Unterhaltungskosten werden haushaltsneutral eingeplant.
Mit Beschlussfassung wird die Stadt Ausschreibung und Beauftragung der baulichen Maßnahme in Abstimmung mit dem Verein vorbereiten. Bei einer Ortsbegehung mit dem Verein soll der exakte Standort am beschlossenen Aufstellungsort festgelegt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2021
| JA | NEIN |
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| x |
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PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 190.000 | 190.000 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 190.000 | 190.000 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 80.000 | 80.000 | 240.000 | 240.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 40.000 | 40.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 120.000 | 120.000 | 300.000 | 300.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
| X |
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Die Herstellung der Skulptur aus Bronze, welche auf einen Blausteinsockel positioniert werden wird, geht mit einem Ressourcenverbrauch an Rohstoffen und Energie einher, der nicht kompensiert werden kann. Ebenso werden CO2-Emmissionen durch die Aufbereitung des Aufstellungsortes entstehen. Die Maßnahme wird jedoch mit "keine Auswirkungen auf den Klimaschutz" bewertet, da die ausgelösten Emissionen sehr gering sind. Für die Anpassung an den Klimawandel besteht keine Relevanz, da sie keine klimaanpassungsrelevanten Flächenveränderungen mit sich bringt."
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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278,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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243,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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281,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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80,8 kB
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