Entscheidungsvorlage - FB 45/0150/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Verteilung des Schulträgerbudgets der Stadt Aachen gemäß Variante 2 der Vorlage.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Zuletzt hat die Verwaltung in der Vorlage „Sachstandsbericht zum Förderprogramm „Aufholen nach Corona““ im Kinder- und Jugendausschuss am 28.09.2021 sowie im Ausschuss für Schule und Weiterbildung in der Sitzung vom 30.09.2021 über die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen zum Förderprogramm berichtet.

In der Vorlage wurde u.a. erläutert, dass insbesondere zur Fördersäule „Extra-Geld“ und hierbei explizit bei dem „freiverfügbaren“ Schulträgerbudget der Stadt Aachen seitens der Verwaltung noch Klärungs- und Abstimmungsbedarf in Bezug auf die Rahmenbedingungen für die Verteilung der Gelder besteht.

 

  1. Fördersäule Extra-Geld

Mit Bewilligungsbescheid vom 20.08.2021 wurden der Stadt Aachen von Seiten der Bezirksregierung Köln aus der Fördersäule I (Abbau von Lernrückständen) Mittel iHv 1.855.397 € zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind als fachbezogene Pauschalen bis zum 31.12.2022 zu verwenden.

 

Von dieser Summe sind 403.758 € an die Ersatzschulträger weiterzuleiten und entfallen auf die Programmbausteine Extra-Geld und Extra-Personal.

 

Die verbleibenden 1.451.639 € stehen dem Schulträger Stadt Aachen zur Verfügung.

 

2.1 Schulbudgets

Von dieser Summe sind mind. 30% (435.491,70 €) für Schulbudgets zu verwenden. Die Schulen können diese Mittel für schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite einsetzen. Das jeweilige (Mindest-)Budget einer Schule wurde anhand der Anzahl der Schüler*innen aus der amtl. Schulstatistik für das Schuljahr 20/21 ermittelt.  (s. Anlage 1)

Die Mittel wurden bereits unmittelbar nach Zahlungseingang in diesem Umfang an die Schulen weitergeleitet.

 

2.2 Bildungsgutscheine

Ebenfalls sind mind. 30% (435.491,70 €) für Bildungsgutscheine für Schüler*innen einzusetzen. Hierbei ist die Hälfte der Mittel auf Basis der Schüler*innenzahlen auf die Schulen zu verteilen. Die Aufteilung der zweiten Hälfte kann nach eigenen sachlichen Kriterien erfolgen. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung liegen jedoch noch nicht alle relevanten Informationen vor. Von Seiten des Schulministeriums wird darauf hingewiesen, dass die Verfahren für die Nutzung der Bildungsgutscheine derzeit vorbereitet werden. Auch soll in Kürze eine Übersicht der zertifizierten Anbieter veröffentlicht werden. Nach Vorliegen dieser Informationen wird die Verwaltung die Auf- und Verteilung der Bildungsgutscheine vorbereiten. Ggfls. Kann in der Sitzung mündlich hierzu berichtet werden.

 

 

 

2.3 Schulträgerbudget

Die verbleibenden Mittel von bis zu 40% (580.655,60 €) sind als Schulträgerbudget der Stadt Aachen zu verwenden. Diese Mittel können sowohl für schulübergreifende lokale und regionale Angebote genutzt werden oder aber bei Bedarf als Aufstockung der vorgenannten Schulbudgets oder Bildungsgutscheine.

 

  1. Umsetzung des Schulträgerbudgets

Eine Maßnahme, die aus den Mitteln des Schulträgerbudgets finanziert wird, ist das bereits in der letzten Vorlage beschriebene Projekt der Katholischen Hochschule (KatHO). Die KatHO erhält aus diesem Budget eine Fördersumme iHV 35.840 €.

Damit verbleiben 544.815,60 € im Schulträgerbudget der Stadt Aachen

 

Die Verwaltung beabsichtigt – vor allem auch im Sinne einer möglichst kurzfristigen und zeitgleich sinnvollen Verwendung des Budgets - die verbleibenden Mittel aus dem Schulträgerbudget vollständig den Schulen zur Verfügung zu stellen.

Hierbei ergeben sich aus Sicht der Verwaltung drei mögliche Varianten für eine sinnvolle Verteilung des Schulträgerbudgets.

 

3.1 Aufstockung des Schulbudgets auf Grundlage der Anzahl der Schüler*innen (Variante 1)

Bei dieser Variante wird das Schulträgerbudget iHv 544.815,60 € durch die Gesamtanzahl aller Schüler*innen an Grund- und weiterführenden Schulen geteilt. Das Ergebnis wird anschließend mit der Schüler*innen-Anzahl der einzelnen Schulen multipliziert, um das anteilige Budget zu errechnen, dass jede Schule aus dem Schulträgerbudget (zusätzliche zum Schulbudget) erhält.

(s. Anlage 2)

 

3.2   Aufstockung des Schulbudgets auf Grundlage von sozialen Kriterien sowie der Anzahl der Schüler*innen (Variante 2)

In einem ersten Schritt erfolgt eine Aufteilung des Schulträgerbudgets auf die Grundschulen sowie die weiterführenden Schulen anhand der Schüler*innenzahlen. Daraus ergibt sich ein Budget für die Grundschulen (196.859,61 €) und ein Budget für die weiterführenden Schulen (347.955,99).

 

3.2.1 Kalkulation für die Grundschulen

Um soziale Kriterien bei der Kalkulation mit einfließen lassen zu können, werden für die Grundschulen die Ergebnisse aus dem Grundschulfonds berücksichtigt.

 

Bei der Bewertung der Schulen im Zusammenhang mit den Mitteln aus dem Grundschulfonds sind folgende Kriterien eingeflossen:

  • Anzahl der SuS, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten in den Bereichen
    • Mittagsverpflegung
    • Klassenfahrten/ Ausflüge
    • Lernförderung
  • Daten aus der Schuleingangsuntersuchung aus den Bereichen Sprache und Körperkoordination
  • Anzahl SuS, die an DaZ Unterricht teilnehmen
  • Verteilung des sonderpädagogischen Förderpersonals
  • Status Brennpunkt-OGS

 

Auf Grundlage der zuvor genannten Kriterien wurde für den Grundschulfonds ein Gesamtergebnis für jede Schule ermittelt. Aus diesem Gesamtergebnis ergab sich ein Ranking der Schulen und die ersten 14 Grundschulen mit den höchsten Werten erhalten eine Förderung aus dem Grundschulfonds. Die Werte liegen zwischen 177 – 633. Um aus diesen Werten einen geeigneten Faktor für die weiteren Berechnungen im Zusammenhang mit dem Schulträgerbudget zu erhalten, werden die Werte der Gesamtergebnisse jeweils durch 100 geteilt und gerundet. Aus dem Wert 177 wird damit beispielsweise der Faktor 1,8. Mit diesem Faktor werden die Schüler*innenzahlen multipliziert. Die Verteilung des Schulträgerbudgets erfolgt dann auf Grundlage der „neuen“ Schüler*innenzahlen, in die der Faktor einfließt. Über diese Berechnung erhalten Schulen mit einem hohen Wert im Grundschulfonds – und damit einem hohen Unterstützungsbedarf - auch einen höheren Anteil am Schulträgerbudget.

(s. Anlage 3)

 

3.2.2 Kalkulation für die weiterführenden Schulen

Für die weiterführenden Schulen liegen vergleichbare Kriterien, wie sie im Grundschulfonds eingesetzt werden, nicht vor, so dass hier auf die von Seiten des Schulministeriums veröffentlichten Sozialindexstufen zurückgegriffen wird.

Der schulscharfe Sozialindex ist ein Instrument der Landesregierung, um Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen gezielter unterstützen zu können und eine zielgenauere Ressourcenverteilung vorzunehmen.

 

Bei der Ermittlung des Sozialindexes werden vier Faktoren berücksichtigt:

  • Kinder- und Jugendarmut (anhand der Dichte der SGB II-Quote der Minderjährigen im Einzugsgebiet der Schule)
  • SuS mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache
  • SuS mit eigenem Zuzug aus dem Ausland
  • SuS mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt LSE (Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung)

 

Auf Grundlage dieser Faktoren wurden Sozialindexwerte auf einer Skala von 0-100 ermittelt. Anhand dieser Werte erfolgte eine Aufteilung der Schulen auf die Sozialindexstufen 1-9.

Je höher der Wert bzw. die Stufe, umso höher ist der Unterstützungsbedarf einer Schule.

 

Für die weiterführenden Schulen wird die jeweilige Stufe (1-9) aus dem ermittelten Sozialindex des Schulministeriums als Faktor angewandt. Je höher die Stufe desto höher der Unterstützungsbedarf einer Schule. Da die Förderschulen bei der Ermittlung des Sozialindex nicht mit einbezogen wurden, wird bei diesen Schulen die höchste Stufe eingetragen, die eine weiterführende Schule im Stadtgebiet Aachen erhalten hat – in diesem Fall Stufe 7, da davon ausgegangen wird, dass in den Förderschulen ein hoher Unterstützungsbedarf vorhanden ist.

Vergleichbar zu den Grundschulen werden die Schüler*innenzahlen dann mit dem Faktor (der Sozialindexstufe) multipliziert und auf dieser Grundlage eine Verteilung des Schulträgerbudgets vorgenommen.

(s. Anlage 4)

 

3.3 Aufstockung des OGS-Personals an Grundschulen mit hohem Unterstützungsbedarf (Variante 3)

Eine weitere Variante wäre, das Schulträgerbudgets für die Finanzierung von zusätzlichem Personal im OGS-Bereich einzusetzen. Auch der Bereich des Offenen Ganztags ist während der Pandemie und damit verbunden auch mit dem Aufholen der entstandenen Defizite sowohl im schulischen als auch in den sozialen, sportlichen oder kulturellen Bereichen stark gefordert, so dass Unterstützungsbedarf gesehen wird.

Über das Schulträgerbudget könnten voraussichtlich rd 10,50 zusätzliche VZ-Stellen finanziert werden.

Aus Sicht der Verwaltung sollten diese Stellen in den Grundschulen mit hohem Unterstützungsbedarf verortet werden. Auch hier kann der Grundschulfonds und die ermittelten 14 Grundschulen mit dem höchsten Unterstützungsbedarf herangezogen werden.

Bei einer Förderung der 14 Grundschulen, die Mittel aus dem Grundschulfonds erhalten, wäre es möglich, die ersten sieben Grundschulen aus dem Ranking mit einer vollen Stelle im OGS Bereich zu unterstützen.

Die Grundschulen mit dem Ranking acht bis 14 könnten mit einer zusätzlichen halben Stelle im OGS-Bereich gefördert werden.

(s. Anlage 5)

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Die unter Punkt 3 vorgestellten Varianten mit sozialer Gewichtung bieten aus Sicht der Verwaltung geeignete Möglichkeiten für die Verteilung der Mittel aus dem Schulträgerbudget. Von Seiten der Verwaltung wird Variante 3.2 „Aufstockung des Schulbudgets auf Grundlage von sozialen Kriterien sowie der Anzahl der Schüler*innen“ präferiert, da über diese Variante auch soziale Kriterien Berücksichtigung finden und den Schulen ein insgesamt größeres Budget zur Verfügung gestellt werden kann, mit dem sie individuell auf die Bedarfe vor Ort reagieren und passgenaue Maßnahmen initiieren und umsetzen können. Auch vor dem Hintergrund der Zeitkritikalität zur Umsetzung des Förderprogramms scheint dies am ehesten geeignet.  Nach Entscheidung des Ausschusses wird die Verwaltung die weiteren Schritte für die Auszahlung der Budgets kurzfristig in die Wege leiten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

1)      4-030302-935-1 SK 41410000

2)      4-030302-935-1 SK 52790000

3)      4-030302-935-1 SK 53180000

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschrie-bener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

1) 1.855.397

1) 1.855.397

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

2) 1.451.639

3) 403.758

2) 1.451.639

3) 403.758

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Hinweis: Die beabsichtigte Bewilligung der in dieser Vorlage beschriebenen Fördermittel aus dem Schulträgerbudget erfolgt haushaltsneutral. Die Mittel erhalten eine 100%ige Landesförderung.

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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