Kenntnisnahme - FB 45/0154/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulbegleitung – Ausbau der Poollösungen an Aachener Schulen, Ratsantrag der GRÜNE Fraktion vom 28.05.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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02.11.2021
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Kenntnisnahme
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02.11.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
In den gemeinsamen Sitzungen von KJA und Schulausschuss im November 2015 und März 2017 wurde über die Entwicklung zum Thema Schulbegleitung berichtet. In Fortführung beider früherer Ausführungen werden etablierte sowie neu initiierte, alternative Angebotsformen zu der klassischen 1:1 Schulbegleitung beschrieben.
Die Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII bewegt sich im Spannungsfeld zwischen individueller, adressatenbezogener Unterstützung und dem Unterstützungsbedarf der Lehrkräfte, die maßgeblich an der Einrichtung der Eingliederungshilfe beteiligt sind.
Im Rahmen der fachinhaltlichen Diskussion stellten „die Grüne Fraktion im Rat der Stadt Aachen“ am 28.05.2021 nachfolgenden Antrag: „Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, für weitere städtische Schulen, an denen Schulbegleitung stattfindet, eine Poollösung zu implementieren. Dafür müssen allgemeine Vereinbarungen zur Umwandlung personenbezogener Schulbegleitung in systemische Schulbegleitung durch Poollösungen und Vorgaben zur Zusammenarbeit mit Trägern festgelegt werden“.
- Rechtliche Grundlagen
Es ist Aufgabe der Schule, das Recht auf schulische Bildung, Erziehung und Förderung des Jungen Menschen umzusetzen (§ 1 Schulgesetz NRW).
Dem Jugendamt obliegt zunächst die Klärung, ob nachweislich alle Fördermöglichkeiten der Schule im Sinne des Vorranggrundsatzes gemäß § 10 Abs. 1 und 4 SGB VIII ausgeschöpft sind. Die Gewährung einer Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII ist eine Leistung der Jugendhilfe für seelisch behinderte junge Menschen, bzw. für junge Menschen, die von seelischer Behinderung bedroht sind.
Die Schulbegleitung ist eine Form der ambulanten Eingliederungshilfe ist eine eigenständige Leistung der Jugendhilfe und hat das primäre Ziel, jungen Menschen die Teilhabe an Bildung und somit den Schulbesuch zu ermöglichen.
Diese Leistung steht nicht im Zusammenhang mit der in der Städteregion Aachen verankerten Koordinierungs- und Beratungsstelle für schulische Inklusionshilfe (KOBSI), welche zur systemischen Stärkung von Schule ebenso vor Ort zum Einsatz kommt. Die hier eingesetzten Finanzmittel entstammen aus Korb II des Belastungsausgleichgesetzes für den örtlichen Sozialhilfeträger und werden auch für den Einsatz von Inklusionshilfen an Aachener Schulen durch das Schulamt der Städteregion verwendet.
- Verfahren im Rahmen der Hilfegewährung nach § 35a SGB VIII
Für die Gewährung der Leistung ist ein Antrag des Betroffenen bzw. des Personensorgeberechtigten beim Jugendamt zwingend erforderlich.
Die Eingangsvoraussetzung für die Prüfung, ob eine Leistung der Eingliederungshilfe gewährt wird, ist eine diagnostizierte seelische Störung beim betroffenen jungen Menschen durch eine unter § 35a SGB VIII, 1a, 1.-3. genannte Fachkraft. Die Stellungnahme muss in schriftlicher Form an das Jugendamt erfolgen.
Auf der Grundlage des Antrages und der Stellungnahme liegt es in alleiniger Verantwortung der pädagogischen Fachkräfte des Jugendamtes zu prüfen, ob aufgrund der seelischen Störung eine Teilhabebeeinträchtigung am gesellschaftlichen Leben bei dem Betroffenen besteht.
Steht die seelische Störung im kausalen Zusammenhang zur Teilhabebeeinträchtigung, liegt eine (drohende) seelische Behinderung vor.
Diese Form der Eingliederungshilfe findet sich in Bezeichnungen, wie Integrationshilfe,
Schulassistenz, Integrationsassistenz, Teilhabeassistenz, wobei im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) der Begriff Schulbegleitung geprägt ist und daher auch im weiteren Verlauf verwendet wird.
- Ausgestaltung der Schulbegleitung
Die Erfahrung zeigt, dass ca. 2/3 der jungen Menschen, die eine Schulbegleitung erhalten, zwei Diagnosen und mehr haben. Zu den häufigsten seelischen Störungen bei den jungen Menschen zählen AD(H)S, Autismus-Spektrum-Störungen sowie Hyperkinetische Störungen des Sozialverhaltens.
Die „klassische 1 zu 1 Schulbegleitung“ sieht vor, dass junge Menschen durch einen Helfer im 1 zu 1 Kontakt begleitet und unterstützt werden. Der Fokus richtet sich ausschließlich auf den Betroffenen, wobei es ergänzend hierzu Elterngespräche und einen Austausch des Helfers mit den Lehrpersonen der Schule geben kann.
Der individuelle Umfang und die Ausgestaltung dieser Eingliederungshilfe werden von den Mitarbeitenden des Sozialraumteams VI, den Personensorgeberechtigten, dem jungen Menschen, dem Schulbegleitenden und in der Regel einer Lehrperson im Rahmen der Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII festgelegt.
Die Finanzierung erfolgt ausschließlich Kind-bezogen im Rahmen der bewilligten Fachleistungsstunden. Die Vereinbarung über die Höhe des Fachleistungsstundensatzes erfolgt mit jedem Träger im Rahmen von Entgeltvereinbarung gem. § 78b - g SGB VIII und enthält einen Entgeltsatz für Fachkräfte und einen Entgeltsatz für Nicht-Fachkräfte. Hierbei entscheidet die Hilfeplanung auf der Grundlage des Störungsbildes, welche Kraft zum Einsatz kommt.
- Ausgangslage Poollösungen im Rahmen von Schulbegleitung
Poollösungen sind Hilfsangebote, die die Verantwortlichkeit der Akteure auf die Bedarfe von mehreren Schülerinnen und Schülern einer Lerngruppe, einer Klasse oder einer gesamten Schule zielgerichtet erweitern.
Ziel der Poolprojekte ist es, junge Menschen am Schulalltag und an Bildung teilhaben zu lassen. Wenngleich die Eingliederungshilfe individuell für den jungen Menschen gestaltet wird, findet die Förderung im Rahmen und mit Blick auf die schulische Umgebung statt.
- Aktuelle Zahlen von Schulbegleitungen
Im Schuljahr 2021 / 2022 werden in den 2 etablierten Poolprojekten JIM (Jugendhilfe fördert Inklusion mit der Montessorischule) und JIB (Jugendhilfe fördert Inklusion mit der Gesamtschule Brand) bis zu 23 SchülerInnen betreut.
Beide Angebote sind Inklusionsangebote im Rahmen der Jugendhilfe. JIM ist eine Schulbegleitungspoollösung an der städtischen Montessori-Grundschule in der Reumontstraße mit 11 Plätzen. Über JIB werden in Aachen Brand an der Gesamtschule 9 bis 12 Kinder begleitet. In beiden Poollösungen arbeitet die Schule und die Jugendhilfe mit dem Träger Evangelische Kinder- und Jugendhilfe Aachen Brand eng zusammen. Der Träger hat mit den Schulen und dem FB 45/300 die Konzepte bedarfsgerecht gefertigt und führt mit Fachpersonal die Schulbegleitungen durch. Qualitätsdialoge mit allen Beteiligten finden regelmäßig statt. Dadurch sind die Weiterentwicklung und Anpassung an sich ändernde Bedarfe und Gegebenheiten möglich.
58 Schulbegleitungen im 1 zu 1 Kontext wurden zusätzlich zu den Schulbegleitungsprojekten durch FB 45/300 im Rahmen von § 35a SGB VIII bewilligt. Diese 58 Schulbegleitungen verteilen sich auf 29 Schulen.
Schulbegleitungen finden in allen Schulformen statt. Aktuell sind die Schüler*innen im Alter zwischen 7 und 17 Jahren.
Von 29 Schulen haben 26 Schulen weniger als vier Schulbegleitungen.
An der Gesamtschule Brand ist bereits ein Poolprojekt (5. bis 7. Jahrgang) installiert und an einer weiteren (Couvengymnasium) wurde ein Poolprojekt bis zum 31.07.2019 durchgeführt. Leider wurde seitens des Gymnasiums keine weitere Kooperation mehr gewünscht, so dass sich dort aktuell 9 Schulbegleitungen im 1 zu 1 Kontext befinden.
An der dritten Schule (4. Aachener Gesamtschule) erhalten im aktuellen Schuljahr sieben Schüler*innen eine Schulbegleitung. Diese Schüler*innen sind im Alter von 11 bis 15 Jahren.
- Möglichkeiten von Poollösungen – Stellungnahme zum Ratsantrag
Das Sozialraumteam VI des FB 45 ist - wie dargestellt - zuständig für alle Schulbegleitungen im Rahmen von Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII. Dadurch ist eine Übersicht über die Bedarfe der jungen Menschen und eine Bündelung durch die Teamleitung gegeben. Dies ist Grundvoraussetzung für die Implementierung von inhaltlich sinnvollen und effektiven Poollösungen.
Einer der maßgeblichen Gelingensfaktoren ist die auf allen Ebenen gewollte und gelebte Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Dies beinhaltet Kommunikation auf Augenhöhe, Einsatzbereitschaft, gegebenenfalls Umstrukturierungen im Schulsystem und eine gemeinsame Idee des Gewinns und der Vorteile eines Pools. Die adäquate Einbindung der Schüler*innen und deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten ist selbstverständlich und wird aktiv betrieben.
Die Arbeit der bestehenden Poolprojekte in Aachen zeigt, dass es möglich ist, junge Menschen mit ihren individuellen Bedarfen noch flexibler und damit auch passgenauer zu unterstützen. Durch die präventive Arbeit von Beginn an können kostenträchtige Hilfen, auch im späteren Alter der Schülerinnen und Schüler möglichst vermieden bzw. deutlich reduziert werden.
Theoretisch kann eine Begleitung von zwei Schüler*innen durch eine Schulbegleitung bereits als Pool bezeichnet werden.
Die positiven Auswirkungen auf Schüler*innen, das System Schule, die Herkunftssysteme, sowie für die Schulbegleitungen selber sind wesentlich höher, wenn ein Pool aus mindestens zwei bis drei Mitarbeiter*innen besteht, die mehr als zwei Schüler*innen betreuen. Aktuell besteht in den etablierten Poolprojekten in der Stadt Aachen eine Mindestanzahl von 9 jungen Menschen.
Poollösungen sind realistisch umsetzbar und effektiv, wenn:
- Schülerinnen und Schüler entsprechende Bedarfe haben
- die Eltern/Sorgeberechtigten Eingliederungshilfe beantragen
- die Schulbegleitung als bedarfsgerechte Eingliederungshilfe im Sinne des § 35a SGB VIII seitens FB 45/300 festgestellt wird
- Schulleitungen und Lehrkräfte an einer gemeinschaftlich gelebten Kooperation mit Jugendhilfe interessiert sind
- die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen am Ort Schule gegeben sind, oder geschaffen werden können
- die Altersstruktur und die individuellen Bedarfe der jungen Menschen eine Poollösung zulassen
- es einen Träger gibt, der die Leistung im Rahmen von Jugendhilfe anbieten möchte und kann.
Im FB 45/300 gehört es zum zeitgemäßen Selbstverständnis, Poollösungen unter den beschriebenen Voraussetzungen als adäquate Möglichkeit zu sehen, um individuelle Bedarfe junger Menschen im Rahmen der Jugendhilfe gemeinsam im und mit dem System Schule zu decken.
In diesem Zusammenhang finden regelmäßig Beratungsgespräche mit den Schulleitungen auf deren Wunsch (zuletzt an der Hauptschule Aretzstraße) statt.
Mit der 4. Aachener Gesamtschule wird entsprechend der oben beschriebenen Situation im Hinblick auf die Schaffung von weiteren Poollösungen Kontakt aufgenommen, um erste Informations- und Sondierungsgespräche zu führen. Die Fachverwaltung wird zu gegebener Zeit berichten.
Der Antrag der Grüne Fraktion vom 28.05.2021 ist hierdurch beantwortet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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166,1 kB
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