Kenntnisnahme - FB 45/0155/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
     
  2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Folgenden wird ein Überblick über die Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes der Stadt Aachen im abgelaufenen Schuljahr 2020/21 gegeben.

  1. Grundlage

Der Schulpsychologische Dienst der Stadt Aachen unterstützt alle Schüler*innen in der Stadt Aachen und alle dazugehörigen Schulen in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag. Ziel ist die Ermöglichung einer optimalen schulischen Ausbildung, die Entfaltung der Persönlichkeit, die Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit und die Teilhabe an schulischen Angeboten. Dazu werden die Erkenntnisse und Methoden der wissenschaftlichen Psychologie genutzt. Die Mitarbeiter*innen sind Expert*innen für Fragestellungen rund um die Themen Schule und Lernen.
Neben dem Landeserlass zu den Aufgaben der Schulpsychologie und der Dienstanweisung der Stadt Aachen, handelt es sich im Wesentlichen um unterstützende Angebote zur Pflichterfüllung nach dem SGB VIII und dem Schulgesetz NRW.
Der Zuständigkeitsbereich umfasst ca. 35.000 Schüler*innen in 80 Schulen mit 2.800 Lehrkräften.
Im Schuljahr 2020/21 waren 2,2 kommunale Stellen und 3 Stellen des Landes NRW mit 8 Personen (alle in Teilzeit) besetzt. Auf eine Vollzeitstelle in der Schulpsychologie kamen somit im Berichtszeitraum ca. 6.700 Schüler*innen in 15 Schulen mit 550 Lehrkräften.

Seit  August 2020 ist eine abgeordnete Lehrkraft mit 0,5 Stundenanteil für den Schulpsychologischen Dienst im Bereich Demokratiebildung in Schulen, Gewalt- und Extremismus-Prävention als „Systemberatung Extremismus“ (SystEx) tätig. Diese wird auf eine VZÄ ausgebaut.

 

  1. Der Aufgabenbereich des Schulpsychologischen Dienstes

Auf der Grundlage der Prinzipien Verschwiegenheit, Freiwilligkeit, Allparteilichkeit, Kostenfreiheit werden nachfolgende Leistungen angeboten.

 

2.1  Schüler*innen unterstützende Maßnahmen (Einzelberatung)

Hierunter werden alle Anfragen gezählt, in denen die Schulpsychologie Schüler*innen bei Lern-, Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten unterstützt.
Die Beratungen finden in der Regel gemeinsam mit den Familien und Lehrkräften „am runden Tisch“ statt. Wenn nötig, kann eine psychologische Diagnostik sowohl am Ort der Schule als auch im geschützten Setting in den Räumen des Schulpsychologischen Dienstes durchgeführt werden, aus der gemeinsam mit der Schule ein Förderplan entwickelt wird. Auch die Unterstützung von Schüler*innen in der psychischen Gesundheit spielt hier eine entscheidende Rolle.

2.2  Unterstützungsleistungen für das System Schule (Systemberatung)

Hierunter werden die Supervisions- und Coaching Maßnahmen der Schulleitungen, Lehrer*innen und weiteren pädagogischen Fachkräften gefasst. Zudem werden Fort- und Weiterbildungen zu psychologischen Inhalten in Schule angeboten.

 

 

2.3  Krisenintervention

Bei Gewalt- und Gefahrensituationen in Schulen bietet der Schulpsychologische Dienst meist am gleichen Tag eine sofortige Hilfe zur Stabilisierung an. Anlässe sind Amokdrohungen, Suizidgedanken, Todesfälle, aber auch belastende Mobbingsituationen oder Moderation bei eskalierenden Konflikten.

  1. Arbeitsergebnisse im Schuljahr 2020/21

Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 1.347 Personen schulpsychologisch beraten. Alle Angebote und Beratungen wurden unter Einhaltung der Hygienebedingungen in Präsenz, telefonisch oder in neuen Onlineformaten durchgeführt.

 

3.1  Ergebnisse im Bereich der Schülerberatung

  • 137 Anmeldungen mit 310 erreichten Personen
  • Onlineformate bei 19% der Beratungen
  • Gemeinsame Anmeldungen von Familien und Schulen: 59
  • Eltern alleine 52 / Lehrerkräfte alleine 24 / Schüler*innen 2
  • Schulform: Grundschulen 61 / weiterführende Schulen 76
  • Wartezeit: Durchschnittlich 13 Werktage (3 Wochen), Krisenintervention 0,67 Tage

38% innerhalb einer Woche, 28% innerhalb 2-3 Wochen, 13% bis zu einem Monat, 19% bis zu 2 Monate, 2% länger als 2 Monate

 

Anlässe der Beratung waren größtenteils dem Bereich Lernen zuzuordnen 61%, d. h. Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben, Rechnen, Lernen, Konzentration, Arbeitsverhalten oder in der Schullaufbahn.
Die nächstfolgenden Bereiche betrafen Beratungen aufgrund von emotionalen Problemen 16%, d. h. Selbstwertproblemen, Ängsten, psychosomatischen oder depressiven Symptomen und Beratungen bezüglich sozialer Integration in Schulen 13%, d. h. wegen Mobbing, konfliktärer Beziehungen zwischen Eltern, Lehrer*innen und Schüler*innen oder Aggressivität.

 

In der Krisenintervention konnte das Kernziel einer möglichst zeitnahen und direkten Beratung erreicht werden. Anlässe waren wie in den Jahren zuvor hauptsächlich Gewaltandrohungen, Suizidgedanken, Todesfälle und Schulabsentismus. Verstärkt gab es Anfragen zur Kindeswohlgefährdung im schulischen Umfeld.
In 30% der Beratungen fanden ausführliche psychologische Diagnostiken statt, aus denen ein individueller Förderplan entwickelt wurde. Neben den innerschulischen und familiären Fördervorschlägen wurde bei 14% der Prozesse zusätzlich ein Antrag auf außerschulische Lernförderung empfohlen.
In Bezug auf die Schulformen waren die Anmeldungen gleichermaßen auf die Grundschulen und weiterführenden Schulen verteilt. Die Anmeldungen kamen meist in der 2. und 3. Klasse und in der 5. bis 7. Klasse, was dem präventiven Ansatz der Schulpsychologie entspricht, möglichst früh in der schulischen Laufbahn Schwierigkeiten zu erkennen und Förderungen einzuleiten.

Es zeigt sich, dass sich in diesem Schuljahr mehr Eltern ohne Einbeziehung der Schule angemeldet haben. Durch den Distanz- und Wechselunterricht wurde der direkte Kontakt zwischen Lehrkräften und Schüler*innen stark eingeschränkt. Persönliche Probleme und Lernschwierigkeiten fielen vermutlich zunächst weniger auf und wurden weniger miteinander kommuniziert.

 
Aufgrund der Hygienevorschriften musste zudem das gängige Beratungskonzept (am „runden Tisch“ gemeinsam mit allen Beteiligten zu sprechen) umgestellt werden. Die einzelnen Haushalte und Lehrkräfte wurden getrennt voneinander beraten. Dies führte insgesamt zu einer Reduzierung der beratenden Personen. Zudem dauerten die Beratungsprozesse in den meisten Fällen länger, da alle Personen - Eltern und Lehrkräfte - einzeln von den Schulpsycholog*innen kontaktiert und beraten wurden. Dadurch wurde (leider) auch die Kommunikation der beteiligten Personen untereinander weniger gefördert.
 

3.2 Ergebnisse im Bereich der Systemberatung

 

  • 66 Beratungen mit 1.037 erreichte Personen
  • 34 Fort- und Weiterbildung
  • 28 Supervision und Coaching
  • 4 Teamentwicklung
  • Onlineformate 33%
  • Schulform: 37 weiterführende Schulen, 17 Grundschulen, 12 schulformübergreifende Beratungen

 

Die Schwerpunkte lagen im Berichtszeitraum im Bereich der Lehrergesundheit, der Stressprävention, dem Umgang mit psychischen Belastungen, Projekte zur Gewalt- und Krisenprävention und der Entwicklung verschiedener Förderkonzepte.

Zusätzlich wurde vom Schulpsychologischen Dienst ein Angebot zum Thema Resilienz (= psychische Widerstandskraft) vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie entwickelt und an allen Schulen für Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern ausgeschrieben. 

Es konnten in mehreren Onlineveranstaltungen 414 Personen durch dieses Angebot erreicht werden. Zusätzlich erhielten alle Schulsozialarbeiter*innen die Möglichkeit nach einer eigenen Fortbildung und Anleitung nach dem Prinzip des „train the trainer“ dieses Angebot individuell in ihrer Schule als Multiplikatoren durchzuführen.


Weiterhin ist der Schulpsychologische Dienst fortlaufend in der Beratungslehrerausbildung tätig. Hier wurden 12 neue Beratungslehrer*innen an insgesamt 19 Studientagen ausgebildet, um im Anschluss an Aachener Schulen tätig zu sein. 


Das Projekt Begabungsförderung im Aachener Modell wurde wie im Vorjahr durch die Moderatorenfunktion unterstützt und verschiedene Versammlungen und Fortbildungen wurden durchgeführt.
Im neu eingeführten Bereich Systemberatung Extremismus (SystEx) entwickelte die abgeordnete Lehrkraft in Kooperation mit einer Schulpsychologin ein entsprechendes Konzept für den Arbeitsbereich der Demokratiebildung an Schulen in der Stadt Aachen. Eine Analyse und

Kontaktaufnahme der bestehenden Angebote zu diesem Thema wurde durchgeführt und daraufhin ein

neues Netzwerk unter Leitung des Schulpsychologischen Dienstes gegründet. Einzelne Beratungen in Schulen fanden statt, so dass bereits 45 Lehrkräfte und 266 Schüler*innen durch Fortbildungen und Klasseninterventionen erreicht werden konnten.

 

  1. Ausblick

Das Corona-Jahr war insbesondere in den Schulen eine sehr herausfordernde Zeit. Durch den Distanz- und Wechselunterricht wurde der direkte Kontakt zwischen Lehrkräften und Schüler*innen stark eingeschränkt. Viele Lerninhalte konnten nur auf digitalem Wege vermittelt werden.

 

Psychische Probleme haben bei den Schülerinnen und Schülern zugenommen, Therapieplätze sind rar.  Die COPSY Studie zu psychischen Folgen der Corona-Pandemie bei Kindern und Jugendlichen berichtet, dass sich 2/3 aller Schüler*innen psychisch belastet fühlen. Die Ergebnisse zeigen, dass fast jedes dritte Kind unter psychischen Auffälligkeiten leidet. Besonders Kinder und Jugendliche aus sozial schwächeren Verhältnissen und mit Migrationshintergrund sind offenbar stärker betroffen.

 

Corona-bedingte Lernrückstände der Schüler*innen sollen im nächsten Schuljahr durch Förderprogramme in Schulen aufgearbeitet werden. Dies erfordert eine möglichst individuelle Analyse der Lernsituation der Schüler*innen.

Eine große Rolle spielt beim Erfolg dieser Programme die Passgenauigkeit und eine Analyse der Lernmotivation. In und um Schule werden viele verschiedene Fachkräfte und Unterstützer tätig sein. Hier sind viele neue Abstimmungsprozesse notwendig, damit die Multiprofessionalität gewinnbringend wirken kann. Die Schulpsychologie kann in diesen angesprochenen Bereichen durch langjährige Erfahrung unterstützend tätig werden.

Noch wichtiger erscheint in diesem Zusammenhang die psychische Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen. Der Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung steigt laut Experten und Fachgremien stark an.

Die Schulpsychologie kann hier durch Kurzzeitberatungen eine erste Stabilisierung erreichen, Therapievorbereitung leisten und vorab Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Basierend auf den Ausführungen ist zu erwarten, dass auch der Bereich der schulpsychologischen Krisenberatung im nächsten Schuljahr weiter ansteigen wird. Eine schnellstmögliche Unterstützung ist hier notwendig. Es geht zum einen um die Prävention, um psychische Folgeschäden möglichst gering zu halten und zum anderen um die sofortige Intervention bei auftretenden Krisenereignissen in Schulen.

Eine besondere Betrachtung verdient in den nächsten Jahren auch der Bereich Schulabsentismus. Sowohl strukturell als auch individuell müssen hier die Auswirkungen der Corona-bedingten Schulschließungen gut in den Blick genommen werden, damit nicht viele Schüler*innen ohne Abschluss und ohne soziale Anschlüsse auf der Strecke bleiben.

 

  1. Fazit:

Als implementierter Dienst unterstützt der Schulpsychologische Dienst alle Schüler*innen der Stadt Aachen bei jeglichen schulischen Fragestellungen mit seinem psychologischen Wissen und fachspezifischen Können. Um die oben genannten Ziele in den kommenden Schuljahren in adäquater

 

Weise durchführen und erreichen zu können, sollte der Versorgungsschlüssel des Schulpsychologischen Dienstes in Relation zur Schülerzahl nicht nur stabil, sondern auch verbessert werden. Anzustreben wäre hier eine Kennzahl von einer VZÄ Schulpsychologie im Verhältnis zu 5.000 Schüler*innen. Um dieses Verhältnis zu erreichen, wären bei aktuell 34.938 Schüler*innen 1,8 VZÄ Schulpsychologie zusätzlich notwendig. Langfristig wird durch Berufsverbände (Bund deutscher Psychologen/bdp) und internationale Standards eine Versorgung von einer VZÄ Schulpsychologie pro 1.000 Schüler*innen, 100 Lehrern*innen und 3 Schulen gefordert.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

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Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

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0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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