Kenntnisnahme - FB 45/0157/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Die Arbeit der städtischen Jugendberufshilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/310.020
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Kenntnisnahme
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02.11.2021
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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02.11.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Jugendberufshilfe hat zuletzt in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschuss und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 05.11.2019 über ihre Arbeit berichtet.
1. Jugendsozialarbeit als eigenständiger Bereich der Jugendhilfe
Die Jugendhilfe hat neben anderen sozialpolitischen Aufgaben auch den Auftrag junge Menschen bei ihren alterstypischen Herausforderungen zu unterstützen. Das Besondere an der Jugendhilfe im Vergleich zu den Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (SGB III) oder des Jobcenters (SGB II) ist, dass der Fokus der Jugendhilfe auf die ganzheitliche Förderung der Entwicklung der Persönlichkeit und Stabilisierung der sozialen und psychischen Entwicklung junger Menschen gelegt wird.
Der § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit bildet die Rechtsgrundlage für die Unterstützung von Heranwachsenden bei ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Integration aufgrund ihrer individuellen Beeinträchtigung und sozialen Benachteiligungen.
Hierdurch ist der vorrangige Auftrag an die Jugendhilfe, junge benachteiligte Menschen mit sozialpädagogischen Hilfen im Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen.
1.1 Was wird unter sozialer Benachteiligung verstanden?
Junge Menschen sind sozial benachteiligt, wenn ihr Zugang zur Bildung, Ausbildung und Beruf sowie zur Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt ist. Ursachen hierfür können unter anderem das Aufwachsen in Armut, in strukturarmen Regionen oder stigmatisierten Quartieren, aber auch fehlende oder geringe Ressourcen aus der Herkunftsfamilie und eine wenig erfolgreiche Schullaufbahn sein.
1.2 Was bedeutet individuelle Beeinträchtigung?
Individuell beeinträchtigt sind junge Menschen, wenn ihre persönlichen Merkmale es ihnen erschweren die Anforderungen zur Teilhabe an der Gesellschaft zu erfüllen. Indikatoren für eine individuelle Beeinträchtigung liegen beispielhaft vor, wenn es körperliche, psychische und geistige einschränkende Faktoren in der Gesundheit gibt oder Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten vorliegen.
Häufig verschwimmen die Grenzen zwischen den Benachteiligungen und Beeinträchtigungen beziehungsweise sie bedingen einander.
Ein Beispiel sind die jungen Menschen mit Zuwanderungserfahrungen aufgrund von Krieg, Verfolgung oder sozialer Not, die in den letzten Jahren einen hohen Stellenwert als Zielgruppe der Jugendhilfe und somit auch in der Jugendsozialarbeit bekommen haben. Ihre individuelle Situation ist häufig geprägt durch Traumatisierung, Existenzangst und unsicheren aufenthaltsrechtlichen Status.
1.3 Wie können die sozialpädagogischen Hilfen aussehen?
Unter Beachtung der Handlungsprinzipien der Jugendsozialarbeit wie Subjektorientierung, Partizipation und Freiwilligkeit können die sozialpädagogischen Hilfen individuell für junge Menschen oder auch für Gruppen angeboten werden. Dies bedeutet für die jungen Menschen, dass sie ergebnisoffen beraten werden und verschiedene Wege aufgezeigt bekommen.
Dabei können durch Kontinuität und Verlässlichkeit vertrauensvolle und stabilisierende Beziehungen entstehen.
Grundlagen der Jugendsozialarbeit sind niedrigschwellige Angebote, wie zum Beispiel aufsuchende Arbeit, Beratung, Unterstützung beim Erwerb beruflicher Fähigkeiten oder beim Einstieg in die Arbeitswelt, um möglichst vielen jungen Menschen mit Unterstützungsbedarf den Zugang zu ermöglichen. Ziel dieser Angebote ist unter anderem, den Jugendlichen Erfahrungen von Selbstwirksamkeit und Selbstvertrauen zu vermitteln und ihre Persönlichkeitsentwicklung zu stärken.
In der Jugendberufshilfe wird dies durch ein enges Zusammenwirken von sozialpädagogischer Unterstützung, Stützunterricht durch Lehrkräfte und Begleitung von Arbeitsprozessen durch Ausbilder*innen erreicht.
Hierbei stimmen sich die sozialpädagogischen Fachkräfte mit den Schulen oder den relevanten Akteuren aus dem Ausbildungsbereich oder der Arbeitswelt ab.
2. Das Arbeitsfeld der städtischen Jugendberufshilfe
Seit 1983 unterstützt die Jugendberufshilfe der Stadt Aachen junge Menschen mit besonderem Förderbedarf bei der Integration in die Arbeitswelt und bietet entsprechend der obigen Ausführungen sozialpädagogische Hilfen beim Übergang von der Schule zum Beruf an, um deren schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und deren soziale Integration zu fördern. Diese Angebote werden mit den Maßnahmen der Schulen, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie den Trägern von Beschäftigungsangeboten abgestimmt.
Sowohl aus eigenem Antrieb als auch durch Drittmittelförderungen wird die städtische Jugendberufshilfe für junge Menschen aus dem Stadtgebiet Aachen tätig.
Für Maßnahmen, die durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert werden, ist die Jugendberufshilfe nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert und wird daher jährlich auditiert.
1.1 Beratung und Begleitung durch sozialpädagogische Fachkräfte
- in der Beratungsstelle nach Landesjugendplan
- innerhalb der Kooperation mit dem Jobcenter/Agentur für Arbeit (Jugendberufsagentur)
- Anfragen von Beratung durch junge Menschen, Eltern, Betreuern etc.
- Anfragen von Schulen zur Beratung von Schüler*innen
- Durchführung von Elementen der vertieften Berufsorientierung (VBO)
- Beratung in den Einstieg Ausbildung/Beruf
- Bewerbungstraining
- Methoden - / Sozialkompetenztraining
- Alltagsbegleitung
- Berufsorientierung/ Berufsvorbereitung/praktische Ausbildungsunterstützung in eigenen Werkstätten/Fachräumen durch Ausbilder*innen
- Bereitstellung von Praktika für Schüler*innen, die noch nicht betriebsfähig sind
- Erlernen und Trainieren von Arbeitsverhalten
- nach Bedarf Abklärung zur Eignung/Interesse in/an bestimmten Ausbildungsberufen
- Trainieren der Softskills
- Vermittlung berufsbezogener Basiskenntnisse/berufspraktischer Fähigkeiten
- praktische Unterweisung im Rahmen von Prüfungsvorbereitung von Auszubildenden (insbesondere Malerwerkstatt)
3.3 Förderung von schulischen und berufsbezogenen Basiskenntnissen durch Lehrkräfte (Stützunterricht)
- Lernstanderhebung zur Verbesserung der schulischen Ausbildungsvoraussetzungen
- Förderung der schulischen Kenntnisse bezogen auf die Ausbildung
- Förderung von schulischen Basiskenntnissen mit Praxisrelevanz
- Deutschförderung für Seiteneinsteiger*innen, insbesondere für junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
- berufsbezogene Deutschförderung für Auszubildende mit Zuwanderungshintergrund
- Prüfungsvorbereitung für Auszubildende (insbesondere Mathematik, Deutsch, Sozial – und Wirtschaftslehre)
3.4 Die inhaltliche Ausstattung
Um oben genannte Arbeitsfelder umsetzen zu können, bedarf es an Fachpersonal und Werkstätten sowie Fachräumen. Die Jugendberufshilfe bietet folgende Berufsbereiche zum Kennenlernen an:
- Holz- und Metall
- Hauswirtschaft
- Bau, Garten- und Landschaftsbau
- Malerwerkstatt
- PC - Schulungsraum
3.5 Die Kooperation mit anderen Institutionen
Gemäß § 13 SGB VIII werden die Angebote mit den relevanten Institutionen abgestimmt.
Daher arbeitet die Jugendberufshilfe in unterschiedlichen Gremien zum Thema Übergang „Schule – Beruf“ und beteiligt sich an unterschiedlichen Kooperationsprojekten mit freien Trägern der Jugendsozialarbeit, wie z.B. der Umsetzung der Maßnahme „Assistierte Ausbildung“ (AsA), „Berufseinstiegsbegleitung“ (BerEb) und der Umsetzung der Module der Berufsorientierung im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss im Übergang Schule-Beruf NRW“ (KAoA).
Die „Beratung und Begleitung“ findet sich insbesondere in der Beratungsstelle der Jugendberufshilfe im Gebäude Alfonsstraße und in der Beteiligung an der Jugendberufsagentur innerhalb der Städteregion Aachen wieder.
Das seit vier Jahren laufende werkpädagogische Angebot „Jugendsozialarbeit mit jungen Geflüchteten“ auf Basis der Finanzierung des Landesjugendamtes legt ebenfalls großen Wert auf die Zusammenarbeit mit den Institutionen vor Ort im Sinne der Zielgruppe.
Ebenso besteht im Rahmen des vom Land geförderten Projektes „Gemeinsam durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ eine enge Kooperation mit den Berufsschulen, in dem jungen Auszubildende mit Zuwanderungsgeschichte berufsbezogene Deutschförderung und Prüfungsvorbereitung erhalten.
3.6 Die Verortung der Jugendberufshilfe im Stadtgebiet
Die Vielfalt aber auch Herausforderungen der Jugendberufshilfe zeigen sich auch in der Verortung innerhalb der Stadt Aachen. Es befinden sich insgesamt vier Dependancen mit unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkten in verschiedenen Stadtteilen innerhalb Aachens.
- Unterer Backertsweg 6
- Lütticher Straße 322 (Hochgrundhaus)
- Alfonsstraße 24
- Talstraße 2 (Depot)
Darüber hinaus werden Beratungen und berufsorientierende Seminare an der GHS Burtscheid, am Berufskolleg Käthe Kollwitz und am Berufskolleg Gestaltung und Technik regelmäßig durchgeführt.
3.7 Aktuelle Situation und Herausforderungen bedingt durch Corona
Wie in allen Lebensbereichen beeinflusste die Pandemie seit Frühjahr 2020 die Arbeit der Jugendberufshilfe.
Die Kontaktreduzierungen bzw. -verbote hatten große Auswirkungen auf die Unterstützung der jungen Menschen in den Maßnahmen und Projekten. Fördertechnisch mussten bei den Drittmittelgeldgebern Anträge für eine alternative und entsprechend kontaktreduzierte Maßnahme-Durchführung gestellt werden. Um die Teilnehmenden weiter fördern zu können, wurden zum Teil ganz klassisch in Papierform Lernpakete zusammengestellt, die dann auch direkt von Mitarbeitenden in den jeweiligen Briefkasten geworfen wurde. Nach Absprache wurde die bearbeiteten Unterlagen wieder kontaktreduziert abgeholt, damit sie korrigiert werden konnten.
Sofern die jungen Menschen über Internet und Hardware verfügten, wurde mit Hilfe von Videokonferenzen der Unterricht und die Gespräche durchgeführt. Besonders viel wurde in dieser Zeit mit den Teilnehmenden und Hilfesuchenden telefoniert. Auch im Telefonat wurde der Lern – und Prüfungsstoff besprochen sowie Kommunikation trainiert. Allgemeine Kontakte zu den Teilnehmenden erfolgten während des Lockdowns über Telefonate und wenn die Möglichkeit bestand, über Videokonferenzen, um die Beziehungen aufrecht zu erhalten.
Durch die Schulschließungen konnten Elemente der Berufsorientierung, wie zum Beispiel die Berufsfelderkundungen und Praxiskurse im Rahmen von KAoA nicht durchgeführt werden.
Genauso betroffen hiervon waren die Präsenzzeiten der Berufseinstiegsbegleitung und der Ausbildungsbegleitung an den Schulen und Berufskollegs, so dass die individuelle Betreuung stark eingeschränkt war.
Bereits im Sommer 2020, als in kleinen Schritten die Kontaktsperre wieder aufgehoben wurde und erschwerend die folgenden Lockdowns Ende 2020 und zu Beginn 2021, stellten die Mitarbeitenden der Jugendberufshilfe in den unterschiedlichen Projekten fest, dass betreute Schüler*innen und Projektteilnehmenden trotz der gemeinsamen Bemühungen deutliche Rückschritte im Schulstoff, im Sozialverhalten und in der Kommunikation gemacht hatten.
Außerdem gingen Betreute „verloren“, das heißt einige haben Aachen oder sogar Deutschland verlassen oder die negativen Einflüsse der Bezugsgruppe dominierten. Das wurde besonders in der Tätigkeit in der Jugendberufsagentur und in der Arbeit mit jungen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte festgestellt.
Die Mitarbeitenden nutzten verstärkt die aufsuchende Arbeit, um die jungen Menschen zu erreichen. Für die gemeinsamen Gesprächen wurde dann öfters die „Runde um den Block“ unter Einhaltung der Hygieneschutzbestimmungen genutzt.
Die gemeinsamen Räumlichkeiten der Jugendberufsagentur im Gebäude der Agentur für Arbeit wurde in der gesamten Pandemiezeit bis jetzt als Büros für die Bearbeitung des Kurzarbeitergeldes genutzt, so dass dieser Standort als Treffpunkt wegfiel.
Hinzu kam, dass unterstützende Institutionen, wie das Fallmanagement des Jobcenters und die Berufsberatung der Agentur für Arbeit keine Präsenzzeiten zur Beratung - weder in den Institutionen oder in den Schulen - anboten.
Durch diese Erfahrungen und die enge Zusammenarbeit mit den Berufsschulen zeigt sich derzeit auch ein erhöhter Bedarf, junge Menschen in der Berufsausbildung zu unterstützen.
Trotz der beschriebenen Versuche die Auszubildenden in vielfältiger Art und Weise während des Lockdown geschuldeten Wechselunterrichts den Lehrstoff zu vermitteln, haben die jungen Menschen in dieser Zeit sehr große Rückschritte, in der Sprache Deutsch und insbesondere im Textverständnis gemacht. Viele haben die Abschlussprüfungen aufgrund der Komplexität und Textlastigkeit der theoretischen Prüfungen nicht bestanden. Gespräche mit den Lehrkräften der Berufsschulen ergaben, dass es nicht am praktischen Wissen der Prüflinge lag, sondern die Beantwortung der Fragen am „Thema vorbei waren“, da sie die Fragestellungen nicht richtig verstanden hatten.
- Ausblick
Wie im oberen Kapitel beschrieben, gibt es bei vielen jungen Menschen einen dringenden Nachholbedarf an Berufsorientierung, individueller Unterstützung im Übergang Schule Beruf und in der Berufsausbildung.
Die Statistiken der Agentur für Arbeit zeigen, dass in diesem Jahr wesentlich weniger Schüler*innen nach erfolgreichem Schulabschluss eine Ausbildung beginnen. Gründe hierfür sind vielschichtig. Einige Nennungen:
- Unsicherheiten in der Berufswahlentscheidung aufgrund der fehlenden praktischen Erfahrungen (z.B. Betriebspraktika, Praxiskurse)
- Wunsch nach einem längeren Verbleib im Schulsystem
- Ausbildungsreife noch nicht vollständig vorhanden, weil Persönlichkeitsentwicklung unterbrochen wurde
- Anstieg an psychischen Erkrankungen unter jungen Menschen
- Fehlender Austausch in Präsenz/Trainieren der Kommunikationsfähigkeit
- Fehlender Unterricht in Präsenz und dadurch Unsicherheiten beim Leistungsstand
- Erlernen der deutschen Sprache
- Fehlende Strukturierung des Alltags im Lockdown
Die Schüler*innen wählten daher schon bekannte und einigermaßen vertraute Optionen, wie der weitere Besuch einer Schule bzw. des Berufskollegs. Nach Gesprächen mit Mitarbeitenden an den Berufskollegs sind die Ausbildungsvorbereitungs- und Berufsfachschulklassenklassen sehr gut belegt, bzw. es bestehen bereits Wartelisten, während viele Betriebe händeringend Auszubildende suchen.
Hier ist die Jugendberufshilfe dringend gefordert, durch individuelle Beratung und Orientierung zum einen „schwächere“ Bewerber zu qualifizieren und zu motivieren, sich für unterschiedliche Ausbildungsberufe zu interessieren.
Im Weiteren ist es zwingend notwendig mit Betrieben ins Gespräch zu kommen, um auch diesen jungen Menschen eine Chance zu geben und für die Zeit des Lockdowns und dessen Folgen zu sensibilisieren.
Da die Folge der Pandemie das Leben und die Entwicklung der jungen Menschen noch lange beeinflussen wird, braucht es neue Ansätze, um diese Zielgruppe im Übergang Schule – Beruf zu unterstützen. Dies möchte die Jugendberufshilfe mit ihren Kooperationspartnern vorantreiben und weiterhin eine wichtige Konstante in der Förderung der jungen Menschen bleiben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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öffentlich
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206,8 kB
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