Kenntnisnahme - E 49/0024/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Änderung der Entgelte für schriftliche Auskünfte aus Personenstandsregistern
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 49 - Kulturbetrieb
- Verfasst von:
- E 49/7
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur und Theater
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Anhörung/Empfehlung
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09.11.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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10.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt dem Antrag auf Änderung des Entgeltverzeichnisses des Stadtarchivs zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Annahme des Änderungsantrags.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat stimmt dem Beschluss des Betriebsausschusses Kultur und Theater zur Änderung des Entgeltverzeichnisses des Stadtarchivs in der benannten Form zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Antrag auf Änderung der Entgelte für schriftliche Auskünfte aus Personenstandsregistern
Einführung eines Grundentgelts bei Auskünften sowie Reproduktionsaufträgen aus Personenstandsregistern
Recherchen aus Personenstandsregistern sind zeitaufwendig und nicht unter 20 Minuten zu erledigen. Aufgrund der bisherigen Entgeltordnung – es wird in 15-Minuten-Schritten abgerechnet – kommt es jedoch häufig zu Diskussionen mit Anfragenden über die aufgewendete Zeit.
Daher sollen künftig für diese Anfragen die ersten 30 Minuten pauschal mit 17,-€ berechnet werden. Für jede weitere 15 Minuten Arbeitszeit fallen wie bisher 8,50 € an.
Erhöhung des Entgelts für kommerziell Anfragende
Begründung: 20 Prozent der im Stadtarchiv eingehenden Anfragen auf Auskünfte aus Personenstandsregistern sind mittlerweile kommerzieller Natur. Hieraus ergibt sich ein qualitativer Unterschied zu Anfragen aus der Bürgerschaft, bei denen es um Familienforschung geht.
Dies bedeutet, dass der Anfragende – es handelt sich hier oftmals um Notarinnen und Notare, Rechtsanwaltskanzleien und Erbenermittlungsbüros – mit den erfragten Angaben einen geldwerten Vorteil erzielen. Als gerichtlich allgemein anerkannte Gebühr für Erbenermittlung gilt ein Anteil zwischen 10% und 30% des Gesamterbes (s. a. Amtsgericht München Urteil vom 12.10.2005, Az. 26 O 10845/05). Dieser Prozentsatz kann sich bei Auslandsrecherchen noch erhöhen. Die Vergütung wird aus dem Nachlass selbst bestritten.
Da diese Anfragenden ein kommerzielles Interesse verfolgen, soll das Entgelt bei diesen Anfragen für die ersten 30 Minuten auf 30,-€, für jede weitere 15 Minuten auf 15,- € festgesetzt werden.
Von Seiten des Rechtsamtes bestehen keine Bedenken gegen die geplanten Entgelterhöhungen.
Entwurf für ein neues Entgeltverzeichnis
Ziff. 2 Bearbeitung von Rechercheanfragen (Änderungen in Rot)
Ziff. 3 Reproduktionsaufträge
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 4.800 | 0 | 14.400 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 4.800 | 0 | 14.400 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | + 4.800 | + 14.400 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Es werden Mehrerträge von ca. 4.800 Euro im Bereich der kommerziellen Anfragen auf Auskünfte aus Standesamtsregistern erwartet. Im Bereich der Anfragen von Privatpersonen werden keine Mehrerträge erzielt werden.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | x |
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
x |
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |