Entscheidungsvorlage - FB 45/0158/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt auf Grundlage der vorgelegten Leistungsbeschreibung eine neue Leistungsvereinbarung mit dem Verein für Familiäre Tagesbetreuung abzuschließen, womit die Basis für die erhöhte Förderung ab dem Jahr 2021 geschaffen ist.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage:

 

Der Verein für Familiäre Tagesbetreuung ist eine Fachberatungs- und Fachvermittlungsstelle für die Kindertagespflege (Tagesbetreuung von Kindern durch Tagespflegepersonen) für das Stadtgebiet Aachen. Er ist anerkannter Maßnahmenträger nach der Qualifizierungs- und Prüfungsordnung des Bundesverbandes für Kindertagespflege und wurde als Bildungsträger für Qualifizierungen für Kindertagespflege im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege zertifiziert. Im Auftrag des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule erfüllt der Familiäre Tagesbetreuung e.V. die gesetzlichen Aufgaben der Beratung, Qualifizierung, Vermittlung und fachlichen Begleitung für den Bereich der Kindertagespflege. Die Kindertagespflege stellt ein gleichrangiges Angebot zur Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten dar, derzeit gibt es in Aachen 700 Plätze für Kinder in der Kindertagespflege.

 

Durch den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagespflege und durch gesetzliche Veränderungen im SGB VIII und KiBiz seit 2016 erweiterte sich der Aufgabenumfang der Familiären Tagesbetreuung e.V. erheblich. Zudem beteiligte sich der Verein an einem Bundesprogramm, welches unerwartet hohe strukturelle und administrative Tätigkeiten und dadurch zusätzliche personelle Ressourcen erforderte. Gleichzeitig reduzierten sich Pandemie bedingt die laufenden Einnahmen. Zusammengenommen hatte dies zur Folge, dass der Verein zum Ende 2020 in eine schwierige finanzielle Schieflage geriet.

 

Nach Offenlegung dieser prekären Situation im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule galt es zunächst das entstandene Defizit zu beheben, um den Fortbestand nicht zu gefährden.

Auf Grundlage einer Dringlichkeitsentscheidung am 16.12.2020 durch den Rat der Stadt Aachen (FB 45/0017/WP18) wurde ein einmaliger städtischer Zuschuss zur Sicherung des Fortbestandes des Vereins i. H. v. 69.706,86 € gewährt. Zusätzlich wurde nach erfolgten Haushaltsberatungen eine Erhöhung der Zuwendungen ab 01.01.2021 beschlossen, um das erwartete Defizit i. H. v. 87.938,07 € im Jahr 2021 aufzufangen.

 

  1. Aktuelle Situation:

 

Im Folgenden fanden in den vergangenen Monaten viele Gespräche in den Strukturen des Vereins statt, um der misslichen Lage entgegenzuwirken: es wurde sowohl eine Mitgliederversammlung als auch eine Vorstandssitzung zur Situation einberufen, und es fanden Gespräche mit den Mitgliedsverbänden zur künftigen Aufstellung des Vereins statt.

Zusätzlich nahm der Verein eine wirtschaftliche Beratung durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Anspruch und beauftragte diesen mit einer externen Buchhaltung. Es wurde ein internes Controlling vereinbart, in dem die Geschäftsführerin in Zusammenarbeit mit dem Organisationsberater/Diplom-Betriebswirt eine Liquiditätsplanung erstellt, die vom Vorstand quartalsmäßig überprüft wird.

 

Gemeinsam mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule wurde eine Aufgabenkritik durchgeführt, der Aufgabenzuwachs dargestellt und eine Überarbeitung der Leistungsvereinbarung aus 2007 in die Wege geleitet.

Die überarbeitete und angepasste Leistungsbeschreibung ist dieser Vorlage angehängt (Anlage 1).

 

Es ist in den letzten Jahren ein erheblicher Zuwachs an Beratungsbedarf sowohl von Tagespflegepersonen als auch der Erziehungsberechtigten zu verzeichnen:

         im administrativen und rechtlichen Bereich: Informationen im Zusammenhang der selbstständigen Tätigkeit, zum Abrechnungswesen, der steuerlichen Regularien, Datenschutzregeln usw.

         in der fachlich-pädagogische Begleitung mit Blick auf Inklusion, Interkulturalität und zunehmend belastenden Familienkontexten, die zu Konflikten und krisenhaften Situationen führen

         bei speziellen Formen der Kindertagesbetreuung: so ist im Bereich der Großtagespflegestellen (GTP: zwei bis drei Tagespflegepersonen betreuen neun Kinder) die Anzahl von vier GTP in 2015 auf zwölf GTP in 2019/2020 angestiegen; oftmals ist die Begleitung dieser GTP mit der Untervermietung von Räumlichkeiten verbunden.

Nicht zuletzt die nach Reform des SGB VIII zu erstellenden Kooperationsvereinbarungen, die Schulung der Tagespflegepersonen, die Erarbeitung, aber auch Beachtung und Kontrolle des besonderen Schutzes von Kindern usw., machen einen weiteren Zuwachs an Aufgaben erkennbar.

 

Um dem Qualitätsanspruch weiterhin gerecht zu werden und die ihm übertragenen Aufgaben im erforderlichen Maße zu erfüllen, benötigt der Verein auch über 2021 hinaus eine Erhöhung der jährlichen Zuwendungen. Auszugehen ist dabei nach einer Einnahmen-Ausgaben-Kalkulation von den für 2021 bewilligten 87.938,07 €.

 

  1. Ausblick

 

Der Vorstand des Vereins für Familiäre Tagesbetreuung wurde neu gewählt und setzt sich nun wieder – wie in der Vereinssatzung vorgegeben - mehrheitlich aus Vertreter*innen der Familien- und Sozialverbände (juristische Personen) und Tagespflegepersonen zusammen. Die beteiligten freien Träger haben zu erkennen gegeben, dass sie ihr Engagement im Vorstand des Vereins wieder verstärken wollen.

Die 1. Vorsitzende wird – trotz Eintritt in den Ruhestand – ihre Arbeit in der Vereinstätigkeit weiterführen, so dass auch hier für Stabilität gesorgt ist.

Die überarbeitete Leistungsbeschreibung bietet eine gute Basis für die kommende Aufgabenübernahme des Vereins, auch hinsichtlich der durch die SGB VIII-Reform erweiterten Aufgaben im Zusammenhang mit Kinderschutz.

Eine derzeit angekündigte Verlängerung des laufenden Förderprogramms Pro Kindertagespflege 2019 – 2021 des Bundes wird nach einer kritischen Betrachtung gemeinsam mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule nicht entsprochen. Neben den eingehenden Geldern sind Förderprogramme auch immer mit enormen administrativen Aufgaben verbunden. Im Folgenden soll eine Teilnahme an Förderprogrammen grundsätzlich in einem kritischen Dialog zwischen dem Verein und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule betrachtet werden.

 

  1. Fazit

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt auf Grundlage der vorgelegten Leistungsbeschreibung eine neue Leistungsvereinbarung mit dem Verein für Familiäre Tagesbetreuung abzuschließen, womit die Basis für die erhöhte Förderung ab dem Jahr 2021 geschaffen ist.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

PSP-Element 4-060101-918-9, SK 53180000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

544.400

544.400

1.580.100

1.580.100

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-544.400

-544.400

-1.580.100

-1.580.100

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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