Entscheidungsvorlage - FB 45/0160/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss

 

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und

 

  1. beschließt den beantragten, einmaligen, freiwilligen Zuschuss an die Elterninitiative Uni & Kind e.V. in Höhe von 22.594,85 € aus bereits etatisierten Mitteln, um die in den Jahren 2020 und 2021 erlassenen Elternbeiträge zu kompensieren, unter dem Vorbehalt, dass die Mittel im Falle einer anteiligen Finanzierungsbeteiligung der RWTH in dieser Höhe an die Stadt Aachen zurück erstattet werden.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Der Verein „Uni und Kind“ e.V. ist eine in Elterninitiative geführte Spielgruppe für Kinder von Studierenden und Angestellten der RWTH Aachen. 1993 wurde der Verein mit der Zielsetzung gegründet, die Kinderbetreuungssituation von Studierenden und Beschäftigten der RWTH zu verbessern. Sie befindet sich in den Räumlichkeiten des Gebäudes Augustinerbach 2a. Als Elterninitiative lebt „Uni und Kind e.V.“ von der aktiven Mitgestaltung der Eltern, wodurch sich die Betreuungskosten relativ gering halten. Da die Einrichtung nur mit finanzieller Unterstützung betrieben werden kann, wurde im Oktober 1995 aufgrund eines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 20.06.1995 ein Vertrag mit dem Verein über die Übernahme des Betriebskostenzuschusses geschlossen. Der kommunale Zuschuss in Höhe von 40.000 Euro wurde zuletzt mit Beschluss vom 08.09.2015 (FB 45/0135/WP17) bestätigt. Daneben erhält die Einrichtung Zuschüsse der RWTH Aachen und der AStA (Vertretung der Studierenden der Fachhochschule Aachen) und erhebt Elternbeiträge.

 

1.1. Antrag Uni & Kind e.V.

Uni & Kind e.V. beantragt mit dem als Anlage beigefügten Schreiben eine Überbrückungsfinanzierung in Höhe von 22.594,85 Euro.

Im Jahr 2020 hat der Verein im Zeitraum März bis Mai und im Jahr 2021 ganzjährig auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichtet. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Elternschaft zu großen Teilen aus Studierenden besteht, welche selbst den pandemiebedingten Ausfall von Nebeneinkünften zu beklagen hatte.

Durch den Wegfall dieser Einnahmen wurden die finanziellen Rücklagen des Vereins aufgebraucht, sodass zum Ende des Jahres 2021 nicht mehr alle Gehälter gezahlt werden können (siehe hierzu auch die dem Antrag beigefügte Finanzübersicht).

Es wird deshalb beantragt, die ausgefallenen Elternbeiträge auszugleichen.

Parallel wurde ein entsprechender Antrag an die RWTH Aachen gestellt. Sollte dieser positiv beschieden werden, würden eventuelle Überzahlungen an die Stadt Aachen zurückgezahlt.

 

  1. Finanzierung

Der Zuschuss kann aus Ansatzmitteln der Position 4-060101-901-9, SK 5318000 gezahlt werden.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen empfiehlt die Verwaltung den beantragten, einmaligen, freiwilligen Zuschuss an die Elterninitiative Uni & Kind e.V. in Höhe von 22.594,85, um die in den Jahren 2020 und 2021 erlassenen Elternbeiträge zu kompensieren, zu gewähren.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

4-060101-901-9, SK 53180000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

54.473.800

54.473.800

186.878.700

186.878.700

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

54.473.800

54.473.800

186.878.700

186.878.700

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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