Entscheidungsvorlage - FB 45/0153/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die in dem Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel in Höhe von 50.000 € entsprechend der aus der Anlage ersichtlichen Aufteilung auszuzahlen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE wurden für die Haushaltsjahre 2021 bis 2024 jährlich 50.000 € für die musikalische Frühförderung an Grundschulen in Form von Instrumentalklassen und anderen Musikprojekten in den Haushaltsplan der Stadt Aachen eingestellt. Die Mittel sollen insbesondere zur Finanzierung des Instrumentalunterrichts durch Lehrkräfte der Musikschule verwendet werden und dienen dazu, den Schulen eine größtmögliche Planungssicherheit zu gewähren.

 

Nach erfolgter Information an die Grundschulen wurde seitens der Schulen Anträge in Höhe von insgesamt 68.700 € gestellt. Einige Schulen haben auf Grund der Kurzfristigkeit nicht die Möglichkeit gesehen, entsprechende Instrumentalklassen für das laufende Schuljahr einzurichten, sich dies jedoch für kommendes Schuljahr vorbehalten.

 

Um den beantragenden Schulen nun schnellstmöglich Planungssicherheit geben zu können, wurde abgefragt, in welcher Höhe noch in diesem Jahr Rechnungen zu begleichen seien. Die Übersicht über die Rückmeldungen ist der Vorlage in Form einer tabellarischen Aufstellung beigefügt. Aus der letzten Spalte „Bedarf in 2021“ geht hervor, in welcher Höhe den Schulen bereits Rechnungen vorliegen, die noch aus dem Ansatz des laufenden Jahres für die musikalische Frühforderung beglichen werden könnten. Der Haushaltsansatz in Höhe von 50.000 € würde vollständig ausgeschöpft. Daher schlägt die Verwaltung vor, die vorgenannten Mittel entsprechend der Übersicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt an die Schulen auszuzahlen.

 

Ferner ist vorgesehen, sämtlichen Grundschulen im Frühjahr 2022 die Möglichkeit zu geben, jeweils einen Antrag auf Zuschuss für das 2. Schulhalbjahr 2021/2022 sowie für das gesamte Schuljahr 2022/2023 zu stellen. Ab dem Schuljahr 2022/2023 sollen die Mittel schuljahresbezogen ausgeschüttet werden.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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