Kenntnisnahme - AVV/0024/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zur aktuellen Corona-Situation / ÖPNV-Rettungsschirm 2020 und 2021 (AVV)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
11.11.2021
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Auch mehr als anderthalb Jahre nach Ausbruch der Pandemie in Deutschland sind die erheblichen Folgen für die Verkehrsunternehmen im AVV und die Branche insgesamt weiterhin deutlich messbar. Obschon die Einhaltung der Hygienemaßnahmen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die meisten zwischenzeitlich selbstverständlich geworden ist und der Anteil geimpfter Personen sowohl in der Bevölkerung als auch unter den Fahrgästen stetig wächst, was die gefühlte Sicherheit der Fahrgäste zunehmend erhöhen dürfte, verzeichnen die Verkehrsunternehmen weiterhin eine erheblich geringere Auslastung ihrer Kapazitäten als vor der Pandemie. Für den Bereich des AVV wird die Auslastung seitens der Verkehrsunternehmen aktuell mit durchschnittlich etwa 70 % angegeben, wobei aus einigen Bereichen von einer schrittweisen Erholung berichtet wird.
Da der mit den vorgenannten Fahrgasteinbrüchen verbundenen Einnahmeentwicklung keine entsprechenden Aufwandsminderungen gegenüberstehen und die weiterhin erforderliche Einhaltung der Abstandsregeln einer entsprechenden kapazitativen Anpassungen entgegenstehen, schlägt die Corona-Situation nachhaltig auf die wirtschaftliche Situation der Verkehrsunternehmen durch.
Wie bereits in den vorangehenden Sitzungen berichtet, wurden bzw. werden zum Ausgleich der mit der Pandemie verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen seitens des Bundes und des Landes NRW sowohl für das Jahr 2020 als auch für das laufende Jahr sog. Billigkeitsleistungen für die Verkehrsunternehmen bzw. Aufgabenträger in einem Umfang gewährt, der einen Ausgleich der pandemiebedingten Sonderbelastungen jedenfalls für diesen Zeitraum in vollem Umfang gewährleistet.
Nachdem im Herbst 2020 erstmals Vorauszahlungen bezüglich der für den Zeitraum März bis Dezember 2020 gewährten Corona-Billigkeitsleistungen im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirms 2020 gewährt wurden, waren die tatsächlich entstandenen Schäden auf der Grundlage bundesweit abgestimmter Leitlinien zur Abrechnung der ÖPNV-Rettungsschirme für die Jahre 2020 und 2021 bis zum 30.09.2021 im Rahmen einer Spitzabrechnung nachzuweisen.
Die AVV GmbH hat die durch die Corona-Pandemie in Bezug auf die Einnahmenausfälle entstandenen tatsächlichen Schäden (nach Einnahmenaufteilung) ermittelt und den im AVV relevanten Antragstellern für den vorgenannten Zweck fristgerecht zur Verfügung gestellt.
Als Ergebnis der Ist-Abrechnung des ÖPNV-Rettungsschirms 2020 ergeben sich allein im Bereich des AVV-Tarifs (ohne Übergangstarife) Fahrgeldausfälle in Höhe von insgesamt rd. 15,6 Mio. Euro (brutto). Der dem gegenüberstehende Prognosewert für den Zeitraum März bis Dezember 2020 belief sich auf insgesamt 17,7 Mio. Euro (brutto). Aus der sich (unter Einbeziehung aller Tarife) ergebenden Differenz resultiert somit für die Mittelempfänger eine Rückzahlungsverpflichtung (bei Verkehrsunternehmen einschl. Verzinsung).
ÖPNV-Rettungsschirm 2021
Im Nachgang zur letzten Sitzung des Beirats haben Bundestag und Bundesrat im Sommer dieses Jahres die für die weitere Gewährung von Corona-Billigkeitsleistungen im Rahmen eines ÖPNV-Rettungsschirms 2021 notwendigen Beschlüsse gefasst. Die Weiterleitung der für das Jahr 2021 zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt auf Basis einer überarbeiteten Richtlinie des Landes NRW, welche einige Anpassungen gegenüber dem Vorjahr aufweist. Entsprechend dieser Richtlinie waren die Anträge im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirms 2021 ebenfalls bis zum 30. September 2021 zu stellen.
In diesem Kontext hat die AVV GmbH für den Antragszeitraum Januar bis Dezember 2021 erneut entsprechende Prognosewerte (einschließlich Einnahmenaufteilung) ermittelt und den Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern zwecks Antragstellung termingerecht zur Verfügung gestellt. In Bezug auf den AVV-Verbundtarif ergibt sich aus der Prognose der Verbundgesellschaft für den Zeitraum Januar bis Dezember 2021 verbundweit ein erwarteter coronabedingter Fahrgeldausfall in Höhe von rd. 19,0 Mio. Euro (brutto).
Ausblick für das Jahr 2022
Die anhaltende pandemische Lage und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel lässt erwarten, dass auch im Jahr 2022 weiterhin coronabedingte Auswirkungen auf das Verhalten der Fahrgäste und damit auf die wirtschaftliche Situation der Verkehrsunternehmen zu beklagen sein werden. Entsprechenden Verlautbarungen des NRW-Verkehrsministers beim VDV-Mobilitätskongress am 02.09.2021 zufolge beabsichtigt das Land NRW, die Verkehrsunternehmen in dieser schwierigen Situation auch im kommenden Jahr nicht allein zu lassen. Die AVV GmbH wird über die weitere Entwicklung in dieser Thematik in den kommenden Sitzungen entsprechend berichten.
Derweil gilt es, im Rahmen einer abgestimmten Vorgehensweise gemeinsam zielführende Maßnahmen zu ergreifen, um das Vertrauen der Fahrgäste in die Sicherheit des ÖPNV wiederzuerlangen und die wirtschaftlichen Verhältnisse im ÖPNV somit schnellstmöglich zumindest wieder auf das vorpandemische Niveau zu bringen.
Zu den vorgenannten Maßnahmen ist etwa die vom 13.09.2021 bis zum 26.09.2021 bundesweit abgestimmte VDV-Aktion „Deutschland ABO-Upgrade“ zu zählen, in deren Rahmen rd. 750.000 Inhaber von Abonnement-Tickets im vorgenannten Zeitraum davon profitierten, ohne jegliche Zuzahlung alle Nahverkehrsmittel in Deutschland zu nutzen.