Kenntnisnahme - AVV/0026/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (AVV)Fortschreibung AVV-Tarif
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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11.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen
stimmt einer Fortschreibung des AVV-Tarifs im beschriebenen Umfang zum 01.01.2022 zu. Zudem stimmt er, unabhängig von ggf. weiteren Anpassungen des Verbundtarifes zum 01.01.2023, einer Anpassung der Einzel-Tickets Preisstufe 1 und Kurzstrecke um jeweils 0,10 Euro zum 01.01.2023 zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund der Auswirkungen der anhaltenden Corona-Krise auf das Mobilitätsverhalten sah man sich bei der diesjährigen Tariffortschreibung mit einer gänzlich neuen Ausgangssituation und neuen Herausforderungen konfrontiert. Mit Beginn der Corona-Pandemie kam es zu einem enormen Rückgang der Mobilitätsnachfrage, welcher zu einer deutlich niedrigeren Auslastung des ÖPNVs und somit zu erheblichen Mindereinnahmen im AVV führte. Die entstandenen Einnahmenausfälle konnten dank des aufgespannten Rettungsschirms von Bund und dem Land NRW für die Jahre 2020 und 2021 kompensiert werden. Neben den Einnahmenausfällen belasten die stetig steigenden Betriebskosten in den Bereichen Personal, Material und Energie die Verkehrsunternehmen. Um das Leistungsangebot erhalten oder gar weiter ausbauen sowie die hohen Qualitätsstandards halten zu können, wäre ein Ausgleich der gestiegenen Kosten vor dem Hintergrund weiterhin verminderter Fahrgeldeinnahmen über eine Fortschreibung der Tarife notwendiger denn je.
Vor dem Hintergrund der erläuterten Rahmenbedingungen, dem gesetzten Ziel der Verkehrswende sowie dem Ziel der Kundenbindung und Neukundengewinnung hat die Verbundgesellschaft gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen im AVV eine differenzierte Strategie zur Fortschreibung des AVV-Tarifs erarbeitet. Hierbei wird zwischen allgemeiner Preismaßnahme und tarifstrukturellen Anpassungen unterschieden. Das im Nachfolgenden dargelegte Maßnahmenpaket zur Tariffortschreibung wurde im bestehenden Spannungsverhältnis zunehmend steigender Kosten und Finanzierungslücken bei den Verkehrsunternehmen und bruttoverantwortlichen Aufgabenträger einerseits und dem übergeordneten verkehrspolitischen Ziel der Verkehrswende andererseits erarbeitet.
Allgemeine Preismaßnahme
Insbesondere Fahrgäste mit Abonnements tragen einen massiven Beitrag zum Erreichen der Verkehrswende bei. Daher ist es priorisiertes Ziel, diese Zielgruppen an den ÖPNV verstärkt zu binden bzw. für die Nutzung umweltfreundlicher Mobilitätsformen zu gewinnen. Eine eingerichtete Arbeitsgruppe unter Federführung der Verbundgesellschaft und Mitwirkung der Verkehrsunternehmen hat es sich zum Ziel gemacht, geeignete tarifliche und vertriebliche Maßnahmen zur Kundenbindung und Neukundengewinnung zu erarbeiten und insbesondere die Chancen der Digitalisierung zur Qualitäts- und Servicesteigerung zu nutzen.
Eine bereits zum 01.09.2021 umgesetzte ABO-Aktion soll einen Anreiz zum Einstieg in den ÖPNV setzen und zur Kunden(rück)gewinnung beitragen. Die Aktion sieht vor, dass für AVV-Abonnements, die zwischen dem 01.09.2021 und 31.12.2021 abgeschlossen werden, ein 12-monatiges Kulanzrecht besteht. Infolgedessen wird im Falle einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate auf die Erhebung des üblicherweise anfallenden Differenzbetrags verzichtet.
Um die Treue der Fahrgäste mit Abonnements während der Corona-Pandemie zu würdigen und die Bindung an den umweltfreundlichen ÖPNV aus tariflicher Sicht zu steigern, sieht der Vorschlag zur Fortschreibung des AVV-Tarifs zum 01.01.2022 vor, die nachfolgend aufgeführten Tarifprodukte trotz der angespannten Finanzierungssituation im ÖPNV ausnahmslos von einer Preisfortschreibung auszuschließen:
- Monats-ABO Erwachsene (alle Preisstufen)
- Job-Tickets
- School&Fun-Ticket
- AVV Semester-Ticket (WS 2021/2022)
- Azubi-ABO
- Aktiv-ABO
- Schüler-ABO
- Fun-Ticket im ABO
Neben den zuvor aufgeführten Abonnements sollen ebenfalls die bislang noch lediglich als Monatskarten erhältlichen Mobil-Tickets keine Preisfortschreibung erfahren.
Zudem arbeitet die Verbundgesellschaft unter Mitwirkung der ASEAG an der Ausarbeitung eines Piloten für ein Mobil-Ticket als Abonnement (s. Top „Sachstand Mobil-Ticket als Abonnement“) in der StädteRegion Aachen. Somit würden zukünftig auch die Inhaber eines entsprechenden Abonnements von Aktionen (Sommeraktion, VDV ABO-Aktion) und attraktiven Mitnahmeregelungen profitieren.
Durch die Corona-Krise wurden gesellschaftliche Trends wie die Tendenz zum mobilen Arbeiten ad hoc verstärkt. In Abstimmung mit den Unternehmen im AVV hat die Verbundgesellschaft in diesem Gesamtkontext eine gutachterliche Untersuchung in Auftrag gegeben, die insbesondere die Fragestellung klären sollte, ob die kurzfristige Einführung von neuen flexiblen Tarifprodukten ergänzend zum bestehenden AVV-Tarif zu empfehlen sind.
Grundsätzlich kommt der Gutachter zu der Erkenntnis, dass sich neue und langfristige Mobilitätsmuster noch in der Entwicklung befinden und die vorschnelle Einführung von neuen Tarifprodukten Erlöse und verkehrspolitische Ziele gefährden könnten. Für den AVV ist der Gutachter zu der grundlegenden Erkenntnis gekommen, dass durch die bereits heute bestehenden attraktiven Nutzenschwellen im Zeitkartentarif des AVV kein tariflicher Handlungsbedarf besteht. Die tariflichen Reaktionen zur Einführung neuer flexibler Produkte in anderen Verbünden basieren oft auf Projekten, die bereits vor der Corona-Krise angestoßen wurden oder sind bedingt durch hohe Kündigungsraten im Job-Ticket Segment (VRR) sowie relativ unattraktiven Nutzenschwellen zwischen Bar- und Zeitkarten (VRS). Im AVV hingegen lohnt sich bereits heute der Kauf einer AVV-Monatskarte, wenn diese an drei Tagen in der Woche genutzt wird. Das vorschnelle Einführen neuer, flexibler Tarifangebote würde die strategisch verfolgte Kundenbindung minimieren und den Verkauf von Zeitkarten gefährden. Daher sind bei der Einführung eines neuen Tarifprodukts für Gelegenheitsnutzer neben Kundenbedürfnissen ebenso Aspekte der Erlössicherung und verkehrspolitische Ziele zu berücksichtigen. Strategisch empfiehlt der Gutachter, stattdessen konsequent den bereits eingeschlagenen Weg im eTarif zu gehen und attraktive, flexible und individuelle Ansätze für Zeitkartenkunden zu entwickeln. Dies ist auch aus Sicht der Verbundgesellschaft das wirkungsvollste Mittel, um die notwendige Flexibilität und Individualisierbarkeit zu bieten und somit auf verändertes Mobilitätsverhalten zu reagieren und auf gestiegene Kundenerwartungen einzugehen, ohne verkehrspolitische Ziele zu unterwandern.
Um dem Umstand veränderter Mobilitätsmuster verstärkt im bestehenden Tarifportfolio des AVV zu berücksichtigen, soll im Bereich der Wochen- und 24 Stunden-Tickets (1 Person) daher ebenso keine Preisfortschreibung erfolgen.
Als weitere Maßnahme zur Kundenrückgewinnung sollen neben dem Einzel-Ticket für Kinder auch das Fahrrad Einzel- und 24-Stunden-Ticket preiskonstant bleiben und keine Preisfortschreibung erfahren.
Durch die Kopplung des euregiotickets an den 24-Stunden Preisdeckel im eTarif soll auch das euregioticket zum 01.01.2022 preiskonstant bleiben.
Für die Produkte im Monatskartenbereich (außerhalb von Abos) für Erwachsene ist im Rahmen der Tariffortschreibung eine Anpassung von durchschnittlich 2,39 % vorgesehen.
Für das Azubi-Ticket als Monatskarte ist eine moderate Anpassung in Höhe von 0,50 Euro vorgesehen, was eine Anpassung von 0,68 % bedeutet. Das Schüler-Ticket als Monatskarte soll um durchschnittlich 1,85 % fortgeschrieben werden. Die Schülerjahreskarte wird bedingt durch die Kopplung an das Schüler-Ticket um durchschnittlich 2,10 % fortgeschrieben und das Fun-Ticket um 2,88 %.
Anpassungen sollen im Zuge der allgemeinen Preismaßnahme bei den 24-Stunden-Tickets 5 Personen (durchschnittlich 3,36 %), beim Welcome-Ticket (4,43 %), beim Anschluss-Ticket (2,56 %), beim Zusatz 1. Klasse Einzelticket (5,26 %), beim Zusatz 1. Klasse Monatsticket (2,39 %) und beim Monatsticket Fahrrad SPNV (2,22 %) erfolgen.
Das in der Anlage beigefügte Tariftableau sieht eine durchschnittliche lineare Gesamtfortschreibung zum 01.01.2022 von 0,85 % vor. Die auf Basis der Verkaufszahlen 2020 kalkulierte Umsatzsteigerung liegt für das gesamte Verbundgebiet bei rund 0,77 Millionen Euro.
Tarifstrukturelle Anpassung in Zusammenhang mit der Einführung des eTarifs AVV
Bei der Fortschreibung des AVV-Tarifs zum 01.01.2022 galt es erstmals zentral, die Überlegungen zur Einführung des eTarifs im AVV und die damit im Zusammenhang stehende Überführungsstrategie einzubeziehen. Wie unter Top „eTarif AVV / NRW“ ausführlich dargestellt, stellt aus Sicht des Gutachters, der die Konzeption des eTarifs im AVV begleitet, die Einführung eines fahrtenbezogenen Preisdeckels das wirkungsvollste Mittel dar, um bei den Fahrgästen Vertrauen in das neue Tarifsystem aufzubauen und somit den Wechsel zu beschleunigen. Um die aufgrund der Deckelung entstehenden Mindereinnahmen von rund 6,9 Mio Euro im Verbund für die Dauer von zunächst 5 Jahren zu kompensieren, schlägt der Gutachter eine Anpassung im Bartarif zum 01.01.2022 und 01.01.2023 wie folgt vor.
Die Einzeltickets in den Preisstufen Flugs, Kurzstrecke, City-XL Aachen und Preisstufe 1 sollen daher zum 01.01.2022 um jeweils 0,10 Euro angepasst werden. Für die Preisstufen 2 und 3 der Einzeltickets ist eine jeweilige Preisanpassung von 0,20 Euro vorgesehen und für die Preisstufe 4 soll der Preis von 8,70 Euro auf 9,30 Euro angepasst werden.
Darüber hinaus bedarf es einer weiteren Anpassung der Einzel-Tickets Preisstufe 1 und Kurzstrecke im Rahmen der Tariffortschreibung zum 01.01.2023 in Höhe von 0,10 Euro.
Durch den bereits im Rahmen der vergangenen Tariffortschreibung ausgelaufenen Preisvorteil innerhalb des 4Fahrten-Tickets und die zeitgleich hergestellte Kopplung zum Einzel-Ticket ergibt sich eine jeweils konkludente Anpassung.
Die im vorangegangenen Kapitel erläuterte tarifstrukturelle Anpassung führt zu einer durchschnittlichen Anpassung von rund 0,58 % mit sich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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