Kenntnisnahme - AVV/0027/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (AVV)Fortschreibung der AVV-Tarifbestimmungen zum 01.12.2021 und 01.01.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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11.11.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
eTarif AVV
Die Verbundgesellschaft hat die Tarifbestimmungen für den eTarif AVV, die sich eng an den Tarifbestimmungen für den NRW-eTarif orientieren, in Zusammenarbeit mit Vertretern der Verkehrsunternehmen erarbeitet.
Die betreffenden Abschnitte in den AVV-Tarifbestimmungen würden, wie in Anlage 1 dargestellt, zum 01.12.2021 angepasst werden.
Job-Ticket NRW Abo
Die betreffenden Abschnitte in den AVV-Tarifbestimmungen würden, wie in Anlage 2 dargestellt, zum 01.01.2022 angepasst werden.
Digitaler Vertrieb
Die AVV-Tarifbestimmungen beschränken sich in ihrer bisherigen Fassung lediglich auf die Ausgabe von Fahrausweisen als eTicket auf Chipkarte und beinhalten nur rudimentäre Regelungen für das bislang zur Anwendung kommende HandyTicket Deutschland. Die zwischenzeitlichen Entwicklungen im Rahmen der Umsetzung der 2. EFM-Baustufe bei der digitalen Abbildung und Ausgabe des Bartarifs in Form elektronischer Tickets sind inhaltlich bislang unberücksichtigt, weswegen es einer zeitnahen Überarbeitung der AVV-Tarifbestimmungen im Hinblick auf die Regelungen bei Ausgabe von eTickets auf unterschiedliche Trägermedien im AVV bedarf.
Die betreffenden Abschnitte in den AVV-Tarifbestimmungen würden, wie in Anlage 3 dargestellt, zum 01.12.2021 angepasst werden.
AVV Ergänzungsticket für VRR-JobTicket Inhaber
Die Piloteinführung eines fakultativen Ergänzungstickets für VRR-Job-Ticket Inhaber zum 01.01.2022 wurde in der Verbandsversammlung am 25.06.2021 durch den AVV-Zweckverband beschlossen. Die Verbundgesellschaft wurde unter anderem mit der Ausarbeitung entsprechender Tarifbestimmungen und deren Beantragung bei der Bezirksregierung Köln beauftragt.
Die betreffenden Abschnitte in den AVV-Tarifbestimmungen würden, wie in der Anlage 4 dargestellt, zum 01.01.2022 angepasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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