Kenntnisnahme - AVV/0029/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (AVV)Verlängerung des Piloten zum Job-Ticket Split
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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11.11.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand
Das Job-Ticket Split wurde nach Beschlussfassung der Zweckverbandsversammlung vom 27.11.2020 und Genehmigung der Bezirksregierung Köln als zweijähriger Pilot zum 01.01.2021 im AVV-Verbundgebiet eingeführt.
Wie das solidarische Job-Ticket basiert auch das Job-Ticket Split auf einer sich bereits als erfolgreich herausgestellten Einbeziehung des Arbeitgebers. Dieser leistet solidarisch für jeden Mitarbeiter die monatliche Zahlung eines gering ausfallenden und von ihm wählbaren Sockelbetrags. Über die Zahlung dieses Sockelbetrags erhält jeder Mitarbeiter des Unternehmens fakultativ die Möglichkeit zu einem attraktiven vergünstigten Zugang zu einem Ticket für das gesamte AVV-Gebiet. Neuerung dieses Models gegenüber dem derzeitigen Job-Ticket ist, dass sowohl auf Seiten des Arbeitgebers als auch auf Seiten des Arbeitnehmers ein fester Preis benannt werden kann und somit eine kalkulatorische Sicherheit hergestellt wird. Der organisatorische Aufwand wird durch diese festen Vorgaben ebenfalls minimiert.
Insbesondere bedingt durch die stark erschwerten Bedingungen aufgrund der Covid-19-Pandemie konnte bislang das Produkt noch nicht am Markt platziert werden. Da die weiteren Entwicklungen im Zuge der Covid19-Pandemie derzeit schwer prognostizierbar sind, hatte die Verbundgesellschaft den konkreten Vorschlag zur Verlängerung des Piloten eingebracht, um ausreichend Zeit für belastbare Ergebnisse zu erhalten.
Damit die derzeitig vielversprechenden Akquisegespräche der ASEAG innerhalb der StädteRegion nicht gefährdet werden, schlägt die Verbundgesellschaft in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen eine Verlängerung des Piloten zunächst um ein Jahr, bis zum 31.12.2023 vor. Die in den AVV-Tarifbestimmungen unter 15.5.2.9.1 stehende Regelung, dass ein Vertragsschluss nur bis spätestens zum 01.01.2022 möglich sei, wird auf den 01.01.2023 angepasst.