Kenntnisnahme - AVV/0030/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (AVV)Sachstand zu den Prüfaufträgen des regionalen Beirats Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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11.11.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen der Sitzungen des regionalen AVV-Beirates der Stadt Aachen vom 20.05.2021 und 17.06.2021 wurde die Verbundgesellschaft mit diversen Prüfaufträgen beauftragt, die im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Corona-Krise und den damit einhergehenden Auswirkungen, insbesondere auf die Stammkundschaft aus der Stadt Aachen, stehen:
- Die Möglichkeit einer Aussetzung der bereits für den 01.07.2021 beschlossenen Preiserhöhung für das Monats-Ticket Erwachsene City XL, die Monatskarte Preisstufe 1C und die Monatskarte Preisstufe 1C im ABO zu prüfen, eine Beschlussfassung der Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 25.06.2021 zu bewirken und die entsprechende Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.
- Zeitnah ein Konzept zu entwickeln, um das Mobilticket zu einem deutlich günstigeren Preis auch im Abonnement anzubieten. Zu Beginn der Einführung sollen die Tickets aus städtischen Mitteln bezuschusst werden.
Zur Berücksichtigung weiterer Kundengruppen wurde die Verbundgesellschaft ferner damit beauftragt, mögliche Kulanzregelungen für bestehende Abonnenten der Stadt Aachen gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen zu erarbeiten. Der Beirat empfahl, die Mindereinnahmen und die durch die vertriebliche Umsetzung entstehenden Aufwendungen aus den im Haushalt der Stadt Aachen bereitgestellten Mitteln auszugleichen.
Darüber hinaus Prüfung
- einer Öffnung des aktivTickets (Aktiv-Abo) für Rentner*innen unter 60 Jahren und
- einer Senkung des Preises für das Mobil-Ticket (für die StädteRegion Aachen) auf 26 Euro / Monat
und dessen Finanzierung und im Weiteren zu berichten.
Die Verbundgesellschaft wird gebeten, rechtzeitig zum 01.01.2022 Tarifprodukte zu entwickeln und im regionalen Beirat vorzustellen, die auf die Corona bedingten Veränderungen des Mobilitätsverhaltens (z. B. Homeoffice) eine Antwort geben.
Unter Mitwirkung der beteiligten Verkehrsunternehmen und dem NVR als erlösverantwortlichen SPNV-Aufgabenträger, hat die Verbundgesellschaft die Aufträge einer Prüfung unterzogen. Hiernach wird in Bezug auf die einzelnen Prüfaufträge wie nachfolgend aufgeführt empfohlen.
Mobil-Ticket
Wie bereits im Rahmen der Sitzungen seitens der Verbundgesellschaft berichtet, handelt es sich bekanntlich um einen für die gesamte StädteRegion Aachen einheitlich gültigen Fahrausweis, der aktuell nur als Monatskarte (kein ABO) angeboten wird und daher preislich gemeinschaftlich von Stadt Aachen und StädteRegion Aachen festzulegen bzw. zu entwickeln ist.
Im Rahmen des AVV-Beirates der StädteRegion Aachen wurde daher nach erfolgter Beschlussfassung des AVV-Beirats der Stadt Aachen vom 20.05.2021 ein erstes Stimmungsbild über eine mögliche preisliche Absenkung des Mobil-Tickets aufgenommen. Der Vorschlag zu einer pauschalen preislichen Absenkung wurde dort aufgrund der finanziell zu erwartenden Auswirkungen auf die einzelnen Kommunen nicht gesehen. Dem Vorschlag der Verbundgesellschaft zur Prüfung einer möglichen Abo-Variante (s. Top „Sachstand Mobil-Ticket als Abonnement“) wurde hingegen als positiv bewertet.
Zu dem aktuellen Sachstand wird im Rahmen der Vorlage zu Top „Sachstand Mobil-Ticket als Abonnement“ ausführlich berichtet.
Öffnung des Aktiv-Abos für Rentner*innen unter 60 Jahren
Bezüglich einer Öffnung des Aktiv-Abos für Rentner*innen unter 60 Jahren muss zunächst darauf hingewiesen werden, dass sich im Sinne der Tarifharmonisierung in NRW bei der tariflichen Ausgestaltung von Tickets für Senioren ein landesweit einheitliches Mindestalter von 60 Jahren zur Nutzung dieses vergünstigten Angebotes gilt. Ein Abweichen des Aachener Verkehrsverbundes in diesem Kontext würde dem Ziel der NRW-weiten Vereinheitlichung und somit Tarifvereinfachung zunächst entgegenstehen.
Das Aktiv-Abo stellt bereits heute gegenüber dem Regeltarif ein stark reduziertes Angebot dar, welches im Gegensatz zu anderen abgesenkten Tarifprodukten nicht mithilfe von öffentlichen Fördermitteln gegenfinanziert wird. Ein weiteres Absenken der Altersgrenze würde hierbei eine Kannibalisierung konkurrierender Tarifprodukte begünstigen, was zu erheblichen Mindereinnahmen führen würde.
Neben den zuvor genannten Aspekten ist die Kopplung an den Rentenstatus aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Formen des Ruhestands in der Praxis schwierig abzubilden bzw. in der vertrieblichen Abwicklung äußerst komplex. Aus diesen Gründen heraus verständigte man sich auf ein landesweit einheitliches Vorgehen in Form einer Altersgrenze von 60 Jahren als alleinige Voraussetzung für den Bezug des Aktiv-Abos.
Nichtsdestotrotz wird die Verbundgesellschaft dem Wunsch des AVV-Beirats der Stadt Aachen nachkommen und das Thema bei nächster Gelegenheit zur Diskussion in die zuständigen Landesgremien einbringen und über den Fortgang berichten.
Kulanzregelungen für bestehende Abonnenten
Hinsichtlich der Schaffung weiterer Kulanzregelungen und Aktionen für Bestandskunden ist zunächst zu beachten, dass es im Rahmen der Covid19-Pandemie wie bereits im Vorjahr diverse Maßnahmen in den letzten Monaten gibt, um den Abonnementkunden für ihre Treue zu danken. Neben der erneuten NRW-Sommerferienaktion 2021 hat des Weiteren im Rahmen der europäischen Mobilitätswoche die bundesweite VDV-Deutschland ABOupgrade-Aktion erstmalig stattgefunden, die sich ebenfalls an Abonnementkunden richtete. Des Weiteren gilt derzeit als weitere Sonderaktion für Neu-Kunden von AVV-Abonnementprodukten bei Abschluss eines Abonnements bis zum 31.12.2021 ein 12-monatiges Kulanzrecht, wonach diese bereits während des 1. Vertragsjahres ohne Nachzahlung eines Differenzbetrages problemlos wieder aus ihrem Abo aussteigen können.
Zudem wurden die Tarifprodukte für Stammkunden für die Stadt Aachen (Monatskarte PS 1C, City-XL und ABO PS 1C) zum 01.07.2021 von der bereits genehmigten Tariffortschreibung ausgeschlossen. Zusätzlich wurden Rückerstattungen für knapp 8.800 Inhaber von School&Fun-Tickets in Höhe von insgesamt rund 1,2 Millionen Euro über die ASEAG und Stadtverwaltung vorgenommen, was mit hohem administrativem Aufwand auf allen Seiten verbunden war.
Aufgrund des konkreten Auftrages aus dem Mobilitätsausschuss und der seitens der Stadt Aachen zur Verfügung gestellten Mittel sowie dem eigenen Ansinnen der Verbundgesellschaft und Verkehrsunternehmen zur nachhaltigen Kundenbindung und Kundenneugewinnung wurde eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Verbundgesellschaft und Mitwirkung der Verkehrsunternehmen eingerichtet. Diese hat in diesem Zusammenhang zudem das Ziel, geeignete und nachhaltige tarifliche und vertriebliche Maßnahmen zu erarbeiten und insbesondere die Chancen der Digitalisierung zur Qualitäts- und Servicesteigerung zu nutzen. Zur Ableitung geeigneter Maßnahmen werden die Ergebnisse des Gutachtens zur Stärkung des ÖPNV als Basis herangezogen.
In Anbetracht der aktuell bereits laufenden Aktionen und vor dem Hintergrund der noch ausstehenden Maßnahmenerarbeitung der Arbeitsgruppe, wird die Umsetzung darüberhinausgehender Maßnahmen ab dem kommenden Jahr vorgeschlagen. Wichtig wäre in diesem Zusammenhang, die noch verbleibenden Mittel aus dem Jahr 2021 auf das Jahr 2022 zu übertragen.
Über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe wird im Weiteren berichtet.
Corona bedingte Tarifprodukte
Infolge des erteilten Prüfauftrags hat die Verbundgesellschaft aufgrund der Komplexität und Wechselwirkungen auf bestehende Tarifprodukte und des aktuellen Gutachtens zur Stärkung des ÖPNV eine Untersuchung bei der Civity Management Consultants GmbH in Auftrag gegeben.
Im Ergebnis kommt der Gutachter zu der Erkenntnis, dass sich neue und langfristige Mobilitätsmuster noch in der Entwicklung befinden und die vorschnelle Einführung von neuen Tarifprodukten Erlöse und verkehrspolitische Ziele gefährden könnten.
Durch die bereits heute bestehenden attraktiven Nutzenschwellen im Zeitkartentarif des AVV besteht grundsätzlich kein akuter tariflicher Handlungsbedarf. Die tariflichen Reaktionen in anderen Verbünden basieren oft auf Projekten, die bereits vor der Corona-Krise angestoßen wurden oder sind bedingt durch hohe Kündigungsraten im Job-Ticket Segment (VRR) sowie relativ unattraktiven Nutzenschwellen zwischen Bar- und Zeitkarten (VRS). Im AVV hingegen lohnt sich bereits heute der Kauf einer AVV-Monatskarte, wenn diese an drei Tagen in der Woche genutzt wird. Das vorschnelle Einführen neuer, flexibler Tarifangebote würde die strategisch verfolgte Kundenbindung minimieren und den Verkauf von Zeitkarten gefährden. Daher sind bei der Einführung eines neuen Tarifprodukts für Gelegenheitsnutzer neben Kundenbedürfnissen ebenso Aspekte der Erlössicherung und verkehrspolitische Ziele zu berücksichtigen.
Strategisch empfiehlt der Gutachter stattdessen konsequent den bereits eingeschlagenen Weg im eTarif zu verfolgen und attraktive, flexible und individuelle Ansätze für Zeitkartenkunden zu entwickeln. Dies ist auch aus Sicht der Verbundgesellschaft das wirkungsvollste Mittel, um die notwendige Flexibilität und Individualisierbarkeit zu bieten und somit auf verändertes Mobilitätsverhalten zu reagieren und auf gestiegene Kundenerwartungen einzugehen, ohne verkehrspolitische Ziele zu unterwandern.
Um der Forderung nach der Einführung eines auf das veränderte Mobilitätsverhalten konzipierten Tarifprodukts auch kurzfristig dennoch zu würdigen, hat die Verbundgesellschaft in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen im Rahmen der Tariffortschreibung (s. Top „Fortschreibung AVV-Tarif“) vorgesehen, das bereits bestehende Tarifsortiment im Bereich der Wochen- und 24-Stunden-Tickets (1 Person) preislich nicht fortzuschreiben. Hierdurch können die Kundengruppen der unregelmäßigen und regelmäßigen Gelegenheitsnutzer angesprochen werden und zeitgleich eine Gefährdung der verkehrspolitischen Ziele und eine gesteigerte Komplexität des Tarifportfolios verhindert werden.
Preisdeckelung im Kontext des eTarif AVV
Der regionale Beirat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 17.06.2021 den nachfolgenden Prüfauftrag an die Verbundgesellschaft erteilt:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den Konkretisierungen zum eTarif AVV im beschriebenen Umfang zu. Darüber hinaus nimmt der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen die Ausführungen zur Überführungsstrategie und dem weiteren Vorgehen zustimmend zur Kenntnis.
Er beauftragt den AVV darüber hinaus folgende Prüfung in diesem Kontext vorzunehmen:
- den Preis des 24h-Tickets als automatische Preisobergrenze für beliebig viele Fahrten in Aachen festzulegen
- den Preis pro Einzelfahrt auf die Preise im konventionellen Bartarif (incl. City-XL) zu beschränken
- die voraussichtlichen Kosten für diese Maßnahmen zu berechnen
- und dies vorbehaltlich einer Finanzierung durch Dritte umzusetzen
zu 1.
Im Kontext zum 24-Stunden-Preisdeckel sei darauf hingewiesen, dass man sich NRW-weit auf einen pauschalen, verbundweit zur Anwendung kommenden Deckel verständigt hat. Dieser beträgt im AVV entsprechend der im Zweckverband AVV erfolgten Beschlussfassung vom 24.03.2021 für den Start des eTarif AVV 19,00 Euro. Für den Start des eTarifs spricht sich die Verbundgesellschaft dafür aus, im Sinne der Einfachheit sowohl aus Fahrgast- als auch aus Systemsicht weiterhin einen pauschalen 24-Stunden-Preisdeckel im eTarif zur Anwendung zu bringen und in weiteren Ausbauschritten eine regionale Differenzierung auf NRW-Ebene anzubringen.
zu 2 und 3.
Im Hinblick auf den zweiten Punkt „Preis pro Einzelfahrt auf die Preise im konventionellen Bartarif (incl. City-XL) zu beschränken“ verweist die Verbundgesellschaft auf die unter Top „eTarif AVV / NRW“ aufgeführten Ansätze zur Einführung eines fahrtenbezogenen Preisdeckels (Flugs, Kurzstrecke, PS 1-4) und empfiehlt ferner, den Ansatz zum Umgang mit City-Tarifen (s. Top „eTarif AVV / NRW“) zu verfolgen. Der Gutachter exeo, welcher die Konzeption und Einführung des eTarifs im AVV begleitet, hat im Kontext des Prüfauftrags die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Stadt Aachen ermittelt. Der Mittelbedarf für eine zusätzliche Deckelung auf kommunaler Ebene innerhalb von Aachen beträgt nach Berechnungen des Gutachters im Hochlauf je nach Modell ca. 2,4 (Modell 2) bis 3,6 Mio. (Modell 1) Euro p.a.. Durch die Umsetzung von Modell 1 „Wegfall Grundpreis“ würde sich eine Fahrt aus Kundensicht durchschnittlich auf 0,88 Euro reduzieren, wohingegen Modell 2 den Preis aus Kundensicht stets auf 1,30 Euro festlegt. Etwaiger Mehrverkehr ist hierbei bereits eingerechnet.
Die Umsetzung einer Deckelung auf kommunaler Ebene ist ebenso wie der fahrtenbezogene Preisdeckel von der Realisierung durch die NRW-Hintergrundsystembetreiber abhängig. Sobald der Beschluss seitens einer Kommune erfolgt, erfolgt die dezidierte Ausarbeitung und Abstimmung zwischen den technischen Partnern.