Kenntnisnahme - AVV/0031/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

 

nimmt die Ausführungen zum Sachstand Mobil-Ticket als Abonnement zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Um dem Ansinnen des Antrags der Fraktionen der Stadt Aachen vom 01.03.2021 hinsichtlich einer Entlastung der einkommensschwachen Haushalte entgegenzukommen und unter Berücksichtigung der tarifstrategischen Ziele, bietet sich grundsätzlich die Schaffung eines vergünstigten Mobil-Tickets als Abonnementprodukt (im weiteren AVV Mobil-ABO) für die gesamte StädteRegion Aachen an.

 

Gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen verständigte sich die Verbundgesellschaft darauf, dass in weiterer Abstimmung mit den Sozialämtern der StädteRegion Aachen sowie der Stadt Aachen eine Umsetzung des Mobil-ABO im Rahmen eines Piloten in der gesamten StädteRegion Aachen in den Gremien als alternativen Vorschlag zur aktuellen Position zur preislichen Absenkung der Monatskarten eingebracht werden soll.

 

Die ASEAG und die Verbundgesellschaft haben sich seitdem in einem ersten Treffen zur groben Ausgestaltung eines solchen Abonnementproduktes untereinander und im Weiteren mit den Vertretern der Sozialämter ausgetauscht. Neben der rein tariflichen Konzeptionierung eines Mobil-ABOs für die StädteRegion Aachen befinden sich weiterhin sowohl vertriebliche als auch administrative Sachverhalte und Fragestellungen zwischen der ASEAG und den Sozialträgern vor Einführung des Mobil-ABO-Piloten in Klärung, um darauf aufbauend einen für alle Seiten verständlichen Prozess der Beantragung und Abwicklung gestalten zu können. Die Umsetzbarkeit einer möglichen Bezuschussung aus städtischen Mitteln, gemäß dem Antrag im AVV-Beirat der Stadt Aachen vom 20.05.2021 zu Beginn der Einführung wird im Kontext der Konzeptionierung ebenfalls bewertet. Über das Ergebnis der Abstimmungsgespräche und den darauffolgenden Möglichkeiten zur Schaffung eines dann neuen Tarifproduktes als Abonnement wird im Rahmen der kommenden Sitzung berichtet.

 

Beabsichtigt ist nunmehr, dass eine Einführung eines abgewandelten Tarifproduktes (ggf. zunächst als Pilot) nach entsprechender Beratung und Beschlussfassung auch unterjährig im Jahr 2022 erfolgen kann.

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