Kenntnisnahme - AVV/0032/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

 

nimmt die Ausführungen zum Sachstand zum GästeTicket Eifel zur Kenntnis und stimmt der beschriebenen Vorgehensweise zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Durch die Einführung des GästeTickets Erlebnisregion Nationalpark Eifel im Jahr 2014 konnte für Urlauber mit Unterkunft in einem der teilnehmenden Beherbergungsbetriebe ein erheblicher Mehrwert geschaffen und die Attraktivität der gesamten Ferienregion Eifel gesteigert werden. Seitdem können die Urlauber mit Hilfe des GästeTickets unentgeltlich Fahrten mit dem ÖPNV innerhalb des AVV-Netz sowie des VRS-Netz durchführen. Ebenso kann das GästeTicket für die An- und Abreise innerhalb der beiden Verkehrsverbünde genutzt werden. Gästen, die im Voraus ihre Unterkunft buchen, kann das Ticket vorab zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus gibt es über das GästeTicket bei 37 Einrichtungen Vergünstigungen.

 

Ermöglicht wird der Erhalt eines GästeTickets über Beherbergungsbetriebe in der Nordeifel, die über einen Rahmenvertrag der dort ansässigen Tourismusverbände Nordeifel Tourismus, Rureifel Tourismus und Monschauer Land solidarisch ein GästeTicket für ihre Übernachtungsgäste beziehen. Bislang wurde mit 17 Übernachtungsbetrieben ein Vertrag über das GästeTicket geschlossen, hiervon sind 4 im AVV-Verbundraum ansässig.

 

Das GästeTicket wurde nach Zustimmung des AVV-Unternehmensbeirats am 13.05.2013 zum 01.01.2014 mit ursprünglicher Laufzeit bis zum 30.04.2015 eingeführt. Inzwischen wurde die Laufzeit des Vertrags bereits drei Mal verlängert, wobei der derzeitig laufende Vertrag zum 31.12.2021 ausläuft.

 

Zuletzt war nach Aussage der Tourismusverbände die Nutzungsquote der GästeTickets eher rückläufig, wobei in diesem Zusammenhang die seit Anfang 2020 vorherrschende Corona-Pandemie zu berücksichtigen ist. Des Weiteren ist die Erlebnisregion Nationalpark Eifel in Teilen zusätzlich von der diesjährigen Hochwasserkatastrophe betroffen, was sich ebenfalls in einer geringeren Nachfrage nach den touristischen Angeboten bzw. der GästeTicket widerspiegelt.

 

Alle Vertragspartner haben sich trotz der schwierigen Rahmenbedingungen für eine Fortführung der Kooperation für weitere 2 Jahre (01.01.2022 bis 31.12.2023) ausgesprochen. Das Beförderungsentgelt soll, unter Berücksichtigung der angespannten Situation auf Seiten der Beherbergungsbetriebe, für die kommenden 2 Jahre der neuen Vertragslaufzeit unverändert bei 1,40 € bestehen bleiben. Der Mindestpreis pro Übernachtung, ab dessen Höhe ein Beherbergungsbetrieb die GästeTickets ausgeben darf, wird hingegen zum 01.01.2022 erstmalig seit Bestehen der Kooperation angepasst. Der Mindestpreis für eine Übernachtung im teilnehmenden Betrieb wird bei Einzelpersonen von 19,00 € auf 26,00 € und bei mehr als zwei Personen von 29,00 € auf 35,00 € (reine Übernachtung ohne Frühstück oder sonstige Leistungen) angepasst. Des Weiteren ersetzt die Rurtalbus GmbH (RTBus) die bis dato im Vertrag noch aufgeführte Busverkehr Rheinland GmbH (BVR) in ihrer Rolle als zuständiges AVV-Verkehrsunternehmen. Die übrigen Rahmenbedingungen wie auch der interne Aufteilungsschlüssel bleiben bestehen.

 

Der Vertrag für die Laufzeit ab dem 01.01.2022 befindet sich in der abschließenden Bearbeitung durch den VRS und den AVV und wird zeitnah in den Unterschriftenlauf mit den Vertragspartnern gebracht.

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