Kenntnisnahme - AVV/0034/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

 

stimmt den Ausführungen über die Fortschreibungen der NRW-Tarifbestimmungen zum 01.01.2022 zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Neben den Änderungen an den Tarifbestimmungen im Rahmen der Einführung des JobTicket NRW wird die Erweiterung der Erstattungsmöglichkeiten beim Schöne60Ticket NRW (S60T NRW) empfohlen. Abgeleitet vom SchönesJahrTicket NRW (SJT NRW) gelten für das S60T NRW weitestgehend gleiche Regelungen. Einer der wenigen Unterschiede besteht bislang bei den Erstattungsmöglichkeiten im Krankheitsfall. Abonnenten des SchönesJahrTicket NRW (Abo) werden hierbei weitreichendere Rechte eingeräumt. Für diese Ungleichbehandlung liegen jedoch keine hinreichenden Gründe vor, weswegen der LAK Nahverkehr NRW die Angleichung der Regelungen durch die Ausweitung der Erstattungsmöglichkeiten beim Schöne60Ticket NRW zum 01.01.2022 empfiehlt.

 

Die daraus resultierenden Änderungen an den Tarifbestimmungen über den NRW-Tarif können der Anlage entnommen werden.

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